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Die Sache ist, wie ihr aus obigem Beispiel gesehn habt, von der äußersten Wichtigkeit. Würdet ihr euch also auch nur Einen leichtsinnigen Gedanken erlauben, wenn ich jetzt von gewissen Dingen etwas offenherzig mit euch rede, von denen man sonst aus Schaamhaftigkeit nicht redet: so würde das, was ich euch sagen will, nicht zu eurer Belehrung, sondern zu eurem Verderben gereichen. Es würde mir unbeschreiblich leid seyn, wenn mein Unterricht bei euch nicht den Zweck erreichen sollte, um dessentwillen ich ihn allein unternommen habe, nemlich euch weiser, tugendhafter und frömmer und dadurch also auch glücklicher zu machen. Diesen Zweck wird er aber erreichen, wenn ihr nur auf das, was ich euch sage, recht aufmerksam seyn und euch aller fremden Gedanken enthalten wollt. Manche Knaben sind durch schlechte Beispiele und üble Erziehung so ungesittet geworden, daß sie von den geheimen Theilen des Körpers unbedachtsam und leichtsinnig reden, daher auch nie anders, als leichtsinnig daran denken können. Hört und seht ihr dergleichen, so hört und seht es mit Misfallen. Von solchen leichtsinnigen Gedanken ist der Schritt zu leichtsinnigen Berührungen nicht weit entfernt; und dadurch wurde, wie ihr

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Nöthige Belehrung und Warnung für Jünglinge und solche Knaben, die schon zu einigem Nachdenken gewöhnt sind. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens, Heft 6. Schulbuchhandlung, Wolfenbüttel 1787, Seite 317. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Allgemeine_Revision_des_gesammten_Schul-_und_Erziehungswesens_6.pdf/329&oldid=- (Version vom 31.7.2018)