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Fragen an sie. Da der Verteidiger, den sie genannt hatte, nicht erschienen war, teilte der Präsident der Angeklagten mit, dass der Gerichtshof den zufällig im Saale anwesenden Chauveau-Lagarde zu ihrem Verteidiger ernenne. Er begab sich an ihre Seite. Sie kannte ihn nicht und musterte ihn mit besorgten Blicken, als ob sie gefürchtet hätte, dass er eine Verteidigung unternehmen könnte, die sie unfehlbar in Abrede zu stellen genötigt sein würde. Sofort begann die Verhandlung. Der erste Zeuge war Katherine Evrard. Sie erzählte recht getreulich die beiden Versuche Charlotte Cordays, bei Marat einzudringen; als sie die Details des Attentates schildern wollte, unterbrach sie Charlotte mit diesen Worten: „Wozu das, ich bin’s, die ihn getödtet hat.“ Der Präsident fragt: „Wer hat Sie beredet diese Mordtat zu begehen?“ „Sein Verbrechen,“ antwortet die Angeklagte. Was verstehen Sie unter seinem „Verbrechen“, fragt er weiter … „Das Unglück, an dem er seit der Revolution schuld ist.“

Frage: „Wer sind jene, die Sie dazu bestimmt haben diese Mordtat zu begehen?“

Antwort: „Niemand, ich selbst habe diesen Gedanken ersonnen.“

Die Zeitung wurde verlesen, in der das Attentat geschildert war. Charlotte Corday bestätigte, dass die Tatsachen wahrheitsgetreu wiedergegeben seien.

Auch die Aussagen der Köchin und Portierin Marats wurden von ihr als richtig befunden. Auf die Frage, mit wem sie in Caen verkehrt habe, nennt sie einige wenige Personen. Da diese aber von gar keiner Bedeutung sind, kommt der Untersuchungsrichter immer wieder auf die Frage zurück, ob sie mit den geflüchteten Abgeordneten viel verkehrt habe. Sie verneint die Frage und erzählt von ihrer ganz oberflächlichen Bekanntschaft und dem geringen Verkehr, den sie mit ihnen gepflogen habe. Aut die Frage, bei welchen Priestern sie beichten gegangen sei, antwortete sie, dass sie überhaupt keine Beichte abgelegt habe.