Seite:Adler - Die berühmten Frauen der französischen Revolution - 039.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Frage: „Nach Ihrer früheren Antwort ist Ursache vorhanden anzunehmen, dass Sie die Stadt Caen nur verlassen haben, um diese Mordtat zu vollführen?“

Antwort: „Es ist wahr, dass ich diese Absicht hatte, und dass ich Caen nicht verlassen hätte, wenn ich nicht das lebhafteste Verlangen getragen hätte, die Tat auszuführen.“

Frage: „Wo haben Sie sich das Messer verschafft, um diesen Mord auszuführen? Wer sind die Personen, die Sie seit Ihrer Anwesenheit in Paris gesehen haben ? Was haben Sie hier seit Donnerstag, dem Tag ihrer Ankunft, getan?“

Antwort: „Ich habe diesen Morgen um acht Uhr das Messer im Palais Royal gekauft. Ich kenne niemanden in Paris, wohin ich vorher niemals gekommen bin. Am Donnerstag, gegen Mittag, bin ich angekommen und habe mich zu Bett begeben. Ich bin erst Freitag Früh ausgegangen, und ging auf der Place des Victoires und im Palais Royal spazieren. Nachmittags bin ich gar nicht ausgegangen. Ich habe verschiedenes geschrieben, was Sie bei mir finden werden. Ich bin heute morgens ausgegangen. Ich war gegen sieben Uhr im Palais Royal. Ich habe dieses Messer gekauft, ich habe auf der Place des Victoires einen Wagen genommen, um mich zum Bürger Marat führen zu lassen, bei dem ich nicht vorsprechen konnte. Dann nach Hause zurückgekehrt, habe ich mich entschlossen, einen Brief mit der Stadtpost an ihn zu senden und unter einem erdichteten Vorwand eine Unterredung zu verlangen. Gegen halb acht Uhr abends habe ich abermals einen Wagen genommen, und bin wieder zu Marat gefahren, um dort eine Antwort auf meinen Brief zu verlangen. Aus Angst vor einer neuerlichen abschlägigen Antwort habe ich mich mit einem zweiten Brief versehen, den ich in meinem Portefeuille habe, es ist derselbe, den ich dem Bürger Marat zu übergeben dachte. Ich habe keinen Gebrauch von demselben gemacht, da ich von ihm empfangen wurde.“

Frage: „Wie sind Sie dieses zweitemal zum Bürger