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Königlich Preussisches Edict, die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preussischen Staate betreffend.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc.

haben beschlossen, den Jüdischen Glaubensgenossen in Unserer Monarchie eine neue, der allgemeinen Wohlfahrt angemessene Verfassung zu ertheilen, erklären alle bisherige, durch das gegenwärtige Edict nicht bestätigte Gesetze und Vorschriften für die Juden für aufgehoben und verordnen, wie folget:

§. 1. Die in Unsern Staaten jetzt wohnhaften, mit General-Privilegien, Naturalisations-Patenten, Schutzbriefen und Konzessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Einländer und Preussische Staatsbürger zu achten.

§. 2. Die Fortdauer dieser ihnen beygelegten Eigenschaft als Einländer und Staatsbürger wird aber nur unter der Verpflichtung gestattet: