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insonders an, gewisse Hauptpuncte festzusetzen, welche jenen Criterien für entsprechend geachtet werden. In der gemeinschaftlichen Beschlussnahme über diese, liegt aber sehr gewiss keine Verzichtung, keine Beeinträchtigung irgend eines Souverainitätsrechts. Nur so gestaltet die Frage sich, ob das was vorgeschlagen wird, dem Zwecke allgemeinen Deutschen Wohls entspricht oder nicht, ob der bisherige Zustand in fraglicher Beziehung, fortbestehen könne und solle, und ob die Aufstellung eines allgemeinen Principes unbedingt, oder mit gewissen Modificationen dem Bedürfniss der Zeit, angemessen sey oder nicht? Sollen Vorschläge der bezeichneten Art überhaupt entfernt bleiben, so ist das Schiksal dieser Blätter und einer der Deutschen Committée übergebene Vorstellung geweissagt. Sollen sie es nicht, so werden die nachstehenden Darstellungen, nicht ohne Erfolg die Frage behandeln: ob die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten in Deutschland, zu den gegenwärtigen Bedürfnissen Deutschlands gehöre oder nicht?

Wien, im December 1814.