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Genuss aller bürgerlichen Rechte zustehe, mithin auch werden solle, so ist dies im Grunde nichts mehr und nichts weniger als ein Akt der revidirenden Gerechtigkeit. So wenig der unschuldig Eingesperrte, von seinem den Irrthum spät erkennendem Richter, länger im Kerker um desswillen detinirt werden darf, weil er nun erst an den Gebrauch der Freyheit gewöhnt, und aus seinem Gemüth erst die nachtheiligen Folgen der getragenen Sclavenkette verwischt werden müssen, so wenig darf es hier geschehen. Hatte die Haft ihn wirklich verwildert, so mag das Directorium der Polizey ihn im Auge behalten, seine Freyheit hemmen oder beschränken, wäre ein neuer Gräuel. Es bliebe sogar die Pflicht des Staates alle Hindernisse seines Fortkommens auf die nur möglichste Weise zu beseitigen.

Es mag Leute geben, die das Gleichniss nicht angemessen finden. Treten wir also der Sache selbst näher, und nehmen diejenige Provinz Deutschlands in welcher die dort gebornen oder domicilirten Israeliten, Kraft des bisher empfundenen Drukkes, unter allen ihren Deutschen Glaubensgenossen auf der niedrigsten Stufe moralischer und intellectueller Cultur stehen. Nehmen wir zugleich an, dass dieser Druk von ihnen genommen werde, und ihre Gleichstellung mit der im Lande mindest