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allein aus höhern Rüksichten der Menschheit, sondern auch vermöge des zunächst liegenden Interesse des Gemeinwohls, thätig wirken werde, um mit der so ungerechten als unpolitischen Behandlung israelitischer Unterthanen, auch deren schädliche Folgen verschwinden zu lassen. Werde aber im Allgemeinen auch anerkannt, dass in allen Staaten diess Pflicht sey, dass in allen Staaten, mehr oder minder zwar, doch gewiss nachtheilig es sich bewähren müssen, eine Menge gedrükter und an das Land durch kein Band gefesselter Unterthanen zu haben, welche die nachtheiligen Folgen eines empfundenen Drukes auf dessen Urheber zurükwälzen, werde auch anerkannt, dass in allen Staaten wohlthätig wirken müsse, bis dahin zurükgesetzten Unterthanen Staatsachtung zu beweisen, und die Zahl der brauchbaren Mitglieder zu vermehren, werde auch anerkannt, dass Rüksichten dieser Art kein Localhinderniss obstiren könne oder dürfe, – wird man es dennoch für möglich halten, den zu erreichenden Zweck in ganz Deutschland durch eine allenthalben conforme Massregel zu erfördern? Und ist ohne die Möglichkeit einer solchen conformen Massregel wiederum die Aufstellung des von mir gewünschten allgemein zu etablirenden Principes denkbar? Zugegeben, sagt man vielleicht, dass die Staaten ihre Jüdischen Unterthanen