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dem Namen Bruder (Achicha) begriffen, und ihnen wurde die vierte Classe, des Fremden (Nachri) entgegengesetzt. Da dieser sich keinem, weder dem Polizey- noch dem religiösen Gesetz unterwarf, so wurde er als ausser dem Gesetz erklärt. Es gab auch Fälle, wo der Israelit zu dieser Strafe verurtheilt wurde, wie wenn er z. B. irgend ein Gesetz verlezte, das unmittelbar auf die ganze Staatsverfassung Einfluss hatte. Er wurde alsdann dem Volke verfremdet (Korath) ein hebräischer Ausdruk, der sowohl bey dieser Strafe, als bey Ehescheidungen vorkommt, wo der Mann seiner Frau einen Verfremdungsbrief (Zepher Kerithot) gab.

Dieses vorangeschikt, lauten die drey Verse, welche das Gesetz über den Wucher enthalten, folgender Massen: (Exod.[1] XXII. 24.) Wenn du Silber meinem Volke leihest, den Armen bey dir … so sollst du keinen Rabat nehmen; (Neschech) heisst wörtlich ein Abbiss, Abzug, vorausbezalte Zinsen (Lev. XXV. 33. 36. 37.) Wenn dein Bruder verarmt … sowohl der Reisende als der Kolonist so unterstütze ihn, auf dass er mit dir leben könne. Du darfst von ihm weder Rabat (Neschech) noch Aufgeld (Zins, Terbith Mehrgeld) nehmen; wenn du Gott fürchtest, so lässest du deinen Bruder neben dir leben. Dein Silber darfst du nicht mit Rabat, und deine Victualien nicht mit Mehrgeld weggeben. Endlich (Deuter 20. 21.) du sollst nicht vom

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Exob