Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/45

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

will, wenn nur ein guter und thätiger Bürger das Resultat wird. Nur bleibe dem Israeliten ohne Zwang überlassen, wie er die Rechte, die der Staat ihm anbietet, gebrauchen wolle. Die Beobachtung der Ceremonialgesetze hängt mit den Pflichten des Staatsbürgers nicht zusammen, darf also für die Regierung kein Gegenstand der Vorsorge seyn. „Die Gesetze, bemerkt der unsterbliche Mendelssohn richtig,“ sollen „überhaupt keine Rücksicht auf besondere Meinungen nehmen. Sie sollen ihren Weg unaufhaltsam fortgehn, und das vorschreiben, was dem allgemeinen Besten zuträglich ist. Wer zwischen seinen besonderen Meinungen und den Gesetzen eine Collission findet, mag zusehn, wie er diese hebe.“ Jeder dürfe also da sich den Weg ebnen, wie er es zuträglich findet, und wie schon oben gesagt, werden die heiligen Meinungen allgemach so sich modificiren, dass sie mit dem politischen Wohl und bürgerlichen Verhältnissen zusammen stimmen. Was bereits, ist aus so vielen Jüdischen Gesetzen über die Opfer, Ehepacten, Erbschaften, über Reinigung und Verunreinigung, über so viele Gebräuche geworden, von denen das Andenken nur in der Geschichte noch sich erhalten hat? Wie viele oder wie wenige verheirathete Israelitinnen verbergen noch heute ihr Haar? Wie viele oder wie wenige Jüdische Kaufleute versäumen am Sabbath die Börse? Haben die