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grossen Familie des Staats zu trennen. Die Unfälle desselben müssen ihn betrüben, seine Triumphe ihm Freude machen, und aus allen seinen Kräften muss er zu dem Wohl seiner Mitbürger beytragen.

Demzufolge statuirt das grosse Sanhedrin, dass jeder Israelit, der von den Gesetzen der Staaten als Bürger behandelt wird, nach seinem Glauben verbunden ist, sie als sein Vaterland zu betrachten, ihnen zu dienen, sie zu vertheidigen, und ihren Gesetzen gehorsam zu seyn.“

Die Resultate, welche sich aus dieser Entscheidung ableiten, schlagen auf das Kräftigste alle Folgerungen nieder, welche aus der, der ehemahligen Jüdischen Staatsverfassung zum Grunde liegenden Theocratie gebildet wurden, und zwar um so gewisser, da das Sanhedrin in dem Eingange zu seinen Entscheidungen, obigen Ansichten gemäss einen Unterschied zwischen religiösen und politischen Gesetzen festgestellt, die ersteren von der eventuellen Lage der Israeliten unabhängig, die letzten aber in ihren Ausübungen als den Veränderlichkeiten ihres Zustandes unterworfen, dem Clima, Sitten und Gesetzen der Nationen untergeordnet erklärt hatte. Eine Erklärung, welche eines der grossen Hindernisse für die Zukunft schwinden liess, welches die Regierungen abgehalten hatte, ihre Israelitischen Unterthanen