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sind die Söhne, werden die Enkel bleiben. Ausgeschlossen von vielen Wegen des Erwerbes, ausgeschlossen fast von allen Rechten der Bürger, haben sie unter hartem Drucke geseufzt, und dessen nachtheilige Folgen auf die Urheber zurück gewälzt. Unläugbar also waltet ein an beyden Seiten unbehaglicher, schädlicher auf alle Theile verderblich wirkender Zustand. Unläugbar also muss, wenn möglich diesen geendet wissen, dem Interesse aller Theile zusagen. An dem guten Willen der Staaten an sich mag dabey nicht gezweifelt werden, und es gestaltet sonach die allenthalben anwendbare Frage sich dahin: „ob die Israeliten in einer bürgerlichen Gesellschaft, bey gleichen Rechten, fähig sind, gleiche Pflichten zu erfüllen, – dann, – ob sie dazu geneigt seyn werden?“ Schon oben ist gesagt, dass man gegenwärtig von einem erfreulicheren Standpuncte ausgehen, dass man in vielen Beziehungen sich umsehen dürfe, in wie weit Vernunftschlüsse durch Erfahrungssätze bestätigt werden. Denn wenn es wahr bleibt, dass Erfahrung den sichersten Massstab abgibt; so darf man annehmen, dass diese Regel, besonders alsdann gelten muss, wenn man den Einfluss einer gewissen Ordnung der Dinge auf Staaten beurtheilen will, zumahl einer solchen, an deren Gegentheil man so