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Wirkung aufhören werde, so lässt sich heute fragen, was die Erfahrung gelehrt hat, – ob die Speculationen einer objectiven Staatskunst als richtig sich bewährten oder nicht, und ob der Jude es zu würdigen wisse oder nicht, wenn ein Vaterland ihm gegeben, Staatsachtung ihm bewiesen, und die Wohlthat der Gleichstellung mit andern Bürgern unter dem nämlichen Bürgerrecht und Gesetz ihm zu Theil wird? Es wird nicht schwer seyn, zu der Ueberzeugung zu gelangen, dass in keinem merkwürdigerem, wichtigerem und entscheidenderem Zeitpunct wie gerade jetzt, diese für die Menschheit interessante Frage aufgeworfen werden konnte. Während ohne der Beyspiele des handelsklugen Hollands auch nach dessen neuester Constitution und ohne der Beyspiele Frankreichs, Dännemarks so wie anderer auswärtiger Staaten zu gedenken, die Regenten von Preussen, Baiern, Baden, Meklenhurg und Hollstein Ihre Jüdischen Unterthanen für Einländer und Staatsbürger achten, und in allen wichtigen Beziehungen sie den christlichen Religionsverwandten gleichstellen, ist ein anderer Theil Deutschlands, wo die meisten bürgerlichen Rechte ihnen versagt, fast alle Wege des Erwerbs bis auf den auch nur mit Restrictionen verstatteten Handel, ihnen verschlossen, in Städten sie auf gewisse Wohnbezirke eingeschränkt, und unter den Fesseln eines Druckes