Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/157

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

„dass die Versammlung zu erklären beliebe, dass die Juden, da sie stimmgerechte Bürger der Batavischen Republik sind, und das Bürgerrecht ausgeübt haben, nun auch in dem vollen Besitz und in das Recht zu fernerer Ausübung des Bürgerrechts eingesetzt werden, und dies Recht in seinem ganzen Umfange geniessen sollen,“ – so wie über den am 1. August vorgelegten Bericht in Betreff dieser Petition durch den Repräsentanten von Leeuwen und andere Committirte; und in Erwägung dessen, dass das Stimm- und Bürgerrecht bloss Individuen zukomme, und dass es eine Ungereimtheit seyn würde, es an irgend eine collective genommene Genossenschaft zu erkennen, da die Gesellschaft nicht eine Sammlung von Corporationen sondern von individuellen Gliedern ist; – in Erwägung ferner, dass die Einschränkungen der Ausübung dieses Rechts in den Niederlanden erst von der Constitution müssen erwartet werden, welche sich das freye Batavische Volk geben soll; dass es aber dennoch ein unbestrittener Grundsatz sey, dass diese Ausübung in einer freyen Gesellschaft weder von religiösen Meinungen, wie sie auch immer Namen haben mögen, abhängen, noch durch sie eingeschränkt werden können; – in Erwägung, dass dies bereits in den Grundsätzen liegt, welche durch die Publication der ehemaligen Generalstaaten vom 4. März 1795