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Niederländische Constitution.
Achtes Hauptstük.
Von dem Gottesdienst und öffentlichem Unterricht des Armen-Instituts.
Art. 134.

Sämmtlichen Religionsverwandten wird eine gleiche Beschirmung gesichert. Sie geniessen insgesammt gleiche bürgerliche Rechte, und haben gleichen Anspruch auf Würden, Aemter und Bedienungen.

(Der Vollständigkeit wegen, muss hier das Decret vom 2. Sept. 1796 eingeschaltet werden.)

Decret
über die Gleichstellung der Juden mit allen andern Batavischen Bürgern,
den 2. September 1796 einstimmig angenommen.

Nach wiederholten Berathschlagungen über die den 29. März d. J. übergebene Petition einiger stimmgerechten Jüdischen Bürger, die das Gesuch enthält: