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XLI.
Geschäfte des Ausschusses des Oberraths.

Die Geschäfte des Ausschusses sind ausser jenen ihm oben zugewiesenen Ernennungen:

1) die Vorbereitung aller dem vollen Rathe zugewiesenen Geschäfte, durch Sammlung aller nöthigen Nachrichten, und Fertigung der erforderlichen Vorarbeiten;
2) die Vollziehung derer durch Landesherrliche Sanction dazu reif gewordenen Beschlüsse des vollen Raths;
3) Die Anordnung und Besorgung alles dessen, was zur laufenden Aufsicht auf die Kirchenverfassung gehört;
4) die Sorge, dass, wo die Anwendung bürgerlicher Gesetze Anstände findet, die Judengemeinde darüber zwekmässig belehret werde;
5) die Veranstaltung, dass, so lange noch nicht die besondere Staatsbeurkundung des bürgerlichen Standes in Gang gesetzt ist, ihre Rabbiner alles dahin gehörige vollständig aufzeichnen; wenn aber jenes einmal geschehen ist, dass alsdann die Rabbiner die darauf Bezug habenden Kirchlichen Handlungen, der Beschneidung, Trauung, Beerdigung nicht eher vornehmen, oder vorgehen lassen, als bis ihnen der Schein der geschehenen bürgerlichen Beurkundung vorgelegt ist;