Carl August Buchholz: Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend | |
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zu können, für welche sie vielmehr, wo sie nöthig würden, aus ihren besondern Mitteln zu sorgen haben.
Ihre besonderen Mittel, woraus sie die Erfordernisse ihres Kirchenregiments, ihres Gottesdienstes und ihrer Armenversorgung zu bestreiten haben, sind in eigenen auf sie nach den Vermögensverhältnissen zu machenden Umlagen zu suchen, die jodoch nicht ohne Genehmigung der obersten Staatsbehörde jährlich ausgeschlagen werden dürfen.
Bis dahin, dass einst aus ihrer Mitte hinlänglich gebildete Männer zur guten Führung eines politischen Schulamts werden aufgewachsen seyn, und ihnen alsdann eigene Landschulanstalten bewilligt werden können, sollen sie für Lesen, Schreiben, Rechnen, Sittenlehre, und Aufsätzemachen, auch für Geographie und Geschichte, wo diese gelehrt werden, mit und neben den Christlichen Ortskindern die Ortsschulen besuchen, und das Schulgeld gleich Christenkindern dahin entrichten, dagegen auch an den Prämien und andern Vortheilen Theil nehmen. Ortsvorgesetzte und Schullehrer sind dafür verantwortlich, dass die Judenkinder zu gleicher Reinlichkeit,
Carl August Buchholz: Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1815, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Actenst%C3%BCkke_die_Verbesserung_des_b%C3%BCrgerlichen_Zustandes_der_Israeliten_betreffend.pdf/111&oldid=- (Version vom 31.7.2018)