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übrig seyn könnte, beschränkt sich auf eigene Bewaffnung ihrer Unterthanen.

N) Unwiderstehlich drängt sich hier der Gedanke von National-Garden, und von allen dem schrecklichen Unheil auf, das damit in unzertrennlicher Verwandschaft steht.

O) Unvermeidlich müßte denn ohnehin der meistentheils noch ruhige und zufriedene Landmann in Franken, durch die Französischen Auswanderer selbst, die ihm nie willkommen seyn können, mit den Antithesen der Gesinnungen und Begriffe, die sie mitbringen, bekannt und vertraut werden.

P) Vorläufig darf es also immer für ausgemacht, und zwar aus sehr guten Gründen für ausgemacht angenommen werden, daß andere Stände wenigstens keinen Theil an der Aufnahme der Französischen Auswanderer werden haben wollen. Von Zwang gegen sie kann ohnehin keine Frage seyn. Und es bleibt also nur noch der andere Fall übrig, daß ein oder der andere Mitstand allein den Französischen Auswanderern seine Lande öffnen will.

Q) Was man auf diesen Fall von der eigenen Einsicht des Standes in Ansehung der Pflichten gegen sich selbst voraus zu setzen hat, ist, daß derselbe sich unfehlbar auf alle Fälle nicht nur stark, sondern auch gefaßt genug fühlen wird, um über jede Inconvenienz in seinen eigenen Landen beruhigt zu seyn.

R) Was aber auch andere Stände von der Gerechtigkeits-Liebe, von dem Patriotismus und von der Anhänglichkeit an die Verfassung eines solchen Standes vorauszusetzen haben, ist, daß auch sie über alle Inconvenienzen in ihren benachbarten und vermischten Landen vollständig beruhigt seyn müssen.

S) Und hier muß man denn freymüthig sagen, daß eine dergleichen Beruhigung schlechterdings ins Unmögliche falle. Denn hier treten nicht nur alle die Umstände und Schwierigkeiten ein, die man schon in den ersten Bemerkungen dem Umrisse nach bezeichnet hat, sondern es kommen auch noch folgende bestimmtere Fragen hinzu.