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äusserst schwer hält, unbemerkt und ununtersucht durchzukommen, – Eine Menge großer haltbarer Plätze und über das alles dermahlen noch als Springfeder für den öffentlichen Ruhestand eine beträchtliche Armee, die innen und aussen Respect macht.

D) In Franken findet sich von allen diesem das Gegentheil. Statt einer obersten Gewalt, 27 von einander unabhängige, dabey aber doch unter einander vermischt und noch dazu nur allzuhäufig miteinander in Streit liegende Stände; statt Einer ins allgemeine gehenden Policey, die bloße kreisgesellschaftliche Verbindung der Stände für den Zweck des allgemeinen Wohls überhaupt und den der öffentlichen und allgemeinen Sicherheit insbesondere; gar keine zusammenhängende Gränze des gesamten Kreises, weniger der einzelnen Kreisstände unter sich; nur sehr wenige große haltbare Pläze; und kaum so viel Militair, als für das stille friedliche Franken und seine eigenen noch zur Zeit ruhigen Einwohner nothwendig zu seyn scheint.

E) Bey dem Mangel aller zusammenhangenden Gränze fällt in Franken gleich von vorne her der erste und wichtigste Theil der Vorsichtsregeln weg, den das niederländische General-Gouvernement bey dem Eintritt von Auswanderern wirksam machen kann und will. Es läßt sich keine Möglichkeit gedenken, wie man zu den dort vorgeschriebenen enseignements über die Personen und ihre Umstände – dann zu der dieserhalb erforderlichen Sicherstellung gelangen könne.

F) Da vielmehr der diesseitige Kreis sich mit den vorliegenden Schwäbischen und Rheinischen Kreisen an den Gränzen allenthalben durchkreuzet; so scheint es immer schon wesentliches Bedürfniß der Sache zu seyn; so wie es ohnehin bestimmte Vorschrift der vielfältigen Assoziazions-Recesse ist, daß der ganze Fränkische Kreis sich in einer den gesammten Ruhestand im Reiche so nahe angehende Sache keineswegs isoliren kann.