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ist auch ein von Geubach eine Stund entlegener Ort, und dem Grafen von Schönborn zugehörig, allda mag es auch gut seyn. III. Oberndorf, welches ganz lutherisch, und nach Schweinfurt gehört. Allda kann nie ein Mensch etwas einwenden.[1] IV. Herlheim, ist von Geubach 1. Stund entlegen, und den Herren von Kl. Ebrach zugehörig. V. Fahr, ein starker Ort, und gehört in das Stift Haug zu Wirzburg. VI. Brixenstatt ist ganz lutherisch. Hie ist alles mögliche zu treiben.[2] VII. Bimbach, denen Herren von Fuchs zugehörig. VIII. Mark Astheim, welches den Cartheussern allda zugehörig. IX. Castell und Rüdenhausen, zwey herrliche Grafschaften, allwo sie gewis ihre Verrichtungen und Kunst anbringen können, ohne daß man Ihnen eine Hindernisse wird machen.[3]

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 Zu *** können Sie an Herrn Amtmann mein schön Compliment machen. Zu Geubach im Wirthshause. Sonst kenne


  1. Als der Magistrat von Schweinfurt!
  2. Was muß sich der Herr Pater für Begriffe von einem ganz lutherischen Ort machen!
  3. Wirklich?? Wie gewis der geistliche Rathgeber doch seiner Sache ist!
Empfohlene Zitierweise:
F. K. [Anonym]: Abermahls ein medicinischer Charlatan in Franken in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 736. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Abermahls_ein_medicinischer_Charlatan_in_Franken.pdf/9&oldid=- (Version vom 31.7.2018)