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Regierungs-Blatt des Koenigreichs Griechenland. N. 1/1833

5. Die auf die Herausgabe des Regierungs-Blattes erlaufenden Kosten sind aus der Staats-Casse zu bestreiten.

Dem Ministerium des Innern soll dafür auf dessen Etat ein angemesener Credit eroeffnet werden.

6. Das bisher erschienene offizielle Blatt: Le Moniteur Grec: hat von nun an aufzuhoeren.

7. Unser Staats-Secretaer für das Innere ist mit der Bekanntmachung und dem Vollzuge gegenwaertiger Verordnung beauftragt.

Nauplia, den 1 (13) Februars 1833.
IM NAMEN DES KOENIGS
DIE REGENTSCHAFT
Graf v. ARMANSPERG Prdt. v. MAURER. v. HEIDECK.
Der Staats-Secretaer D. Crestides.




DAS STAATSMINISTERIUM DES INNERN

An die ausserordentlichen Praefecten, die Praefecten und Unter-Praefecten des Koenigreiches Griechenland.

Zufolge des unter Nr. 2 von der hohen Regentschaft erlassenen Decretes wird in Zukunft ein officielles Blatt herausgegeben unter dem Titel: Regierungs-Blatt des Koenigreiches Griechenland.

Durch dasselbe werden alle Gesetze, die verschiedenen Koeniglichen Verordnungen, die Ministerial-Verfügungen und Verkündigungen, so wie die Mittheilungen über Ernennungen, Befoerderungen und Entlassungen aus dem Staatsdienste bekannt gemacht werden.

Der Befehl S. Majestaet unsers Allerdurchlauchtigsten Herrn und Monarchen ist, dass alle diese officiellen Acte den saemmtlichen getreuen Unterthanen des Koenigreiches bekannt werden. Alle Stücke des genannten Blattes müssen daher innerhalb Ihres Bezirkes in dem Verhaeltnisse vertheilt werden, welches das gewünschte Resultat verspricht.

Sie werden aufgefordert, meine Herren, ohne Verzug an dieses Ministerium zu berichten, wie viele Exemplare für die Gemeinden Ihres Gouvernements erforderlich sind.

Dieses Blatt wird einen Theil des Archivs jeder Gemeinde ausmachen, welche dasselbe erhaelt.

Den Archivaren dieser Gemeinden wird die heilige Pflicht auferlegt, darüber zu wachen, dass kein einzelnes Stück fehle, am Ende jedes Jahres aber dieselben zusammenheften zu lassen und mit aller Sorgfalt und Aufmerksamkeit in ihren Archiven zu verwahren.

Der Redacteur dieser Zeitung, Hr. Georg Apostolides ist beauftragt, die gemaess dem Katalog, den wir nach Ihren Berichten sorgfaeltig entwerfen werden, Sie treffenden Blaetter durch die Post regelmaessig an Sie zu versenden.

Vor der Hand werden Sie ein jeder nur drei Exemplare erhalten, und den gehoerigen Gebrauch davon machen.

Nauplia, den 7ten Febr. 1833.

Der Minister D. Crestide.
Empfohlene Zitierweise:
Regierungs-Blatt des Koenigreichs Griechenland. – N. 1/1833. Koeniglichen Buchdruckerey (Griechenland), Nauplion 1833, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%CE%A6%CE%95%CE%9A_A_1_-_16.02.1833.pdf/4&oldid=- (Version vom 13.6.2017)