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einen Priester aus dem Seminar in eine solche Trivialschule. Dieser möchte dann einst als Volkslehrer und Schuldirector in einer Dorfschule, oder als Lehrer an der Universität, oder als Mitglied der Schulcommission angestellet werden, so würde er aus seiner Erfahrung als praktischer Sachverständiger über das Schulwesen urtheilen und sprechen können. So brauchte man auch keinen neuen Schulfonds, um die nothwendigen Lehrgegenstände der Trivialschulen, wenn man sie für einen einzelnen Mann zu manchfaltig findet, unter mehrere Lehrer zu vertheilen.

Ausser den wissenschaftlichen Kenntnissen muß der Trivialschullehrer noch eine unentbehrliche Eigenschaft besitzen, nämlich Seelen- und Menschenkenntniß und einen praktischen Verstand, damit er nicht mechanisch lehret, und die Fähigkeiten seiner verschiedenen Zöglinge entwickeln und richtig beurtheilen kann. Ohne alle Rücksicht auf den Reichthum und das Ansehen der Eltern müßte er sein Urtheil sagen, ob der Knabe zum weitern Studiren fähig sey, oder nicht.

Unter 13 Jahren sollte kein Jüngling in den Gymnasiumsschulen angenommen werden, am wenigsten wenn er arm und