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er sich in Leyden aufhielt, trat er zuerst auf dem Gebiete der klassischen Philologie in die Oeffentlichkeit, indem er von Laurenberg’s Graecia antiqua[1] und Meursius Miscellanea laconica[2] sorgfältige Ausgaben veranstaltete. Hier ließ er nun auch die erste Frucht seiner rechtsphilosophischen Studien unter dem Titel Elementorum jurisprudentiae universalis libri II. Hagae Comitis 1660 erscheinen, die er dem gelehrten Kurfürsten von der Pfalz Karl Ludwig widmete.[3]

Karl Ludwig war ein Freund der Wissenschaft, er selbst hatte, wie Ludewig berichtet, in Leyden studirt; ihn interessirte das Werkchen, hatte er doch die Schriften von Hugo Grotius selbst in der Ursprache gelesen.[4] So erließ er denn am 29. September 1660 ein überaus verbindliches Dankschreiben[5] an den Verfasser und versprach ihm seine Dankbarkeit auch in der That zu bezeigen. Eine Gelegenheit dazu bot sich leicht. Karl Ludwig hatte es sich zur Aufgabe gestellt, der um die wissenschaftliche Bildung Deutschlands so hoch verdienten Universität Heidelberg ihren alten Glanz wiederzugeben. Schon waren Männer wie Spanheim, Fabricius u. A. an die feierlich wieder eröffnete Hochschule berufen, und noch im Jahre 1660 bot der Kurfürst Pufendorf den Lehrstuhl für Institutionen des römischen Rechts an. Der junge Gelehrte lehnte aber ab, wie er selbst sagt, weil er es für kein sonderliches Verdienst hielt, zu 999 Institutionen Commentaren den tausendsten hinzuzufügen.[6] Es war nun einmal nicht seine Art, die ausgetretenen Wege zu verfolgen, auf denen weder Ehre noch Ruhm zu gewinnen war; sein schöpferischer Geist schritt auf neuen Bahnen einher, die er selbst zum Theil erst sich ebnen mußte. So schuf denn der Kurfürst, jedenfalls doch auf seinen Vorschlag, eine eigene Professur des Natur- und Völkerrechts für ihn; die erste ihrer Art in Deutschland; und Pufendorfs Verdienst ist es somit, seiner Wissenschaft den Zutritt zu den deutschen Hochschulen eröffnet zu haben. Im Jahre 1661[7] ging Pufendorf nach Heidelberg, dessen Universität er acht Jahre lang eine Zierde war. Mit dem Kurfürsten trat er hier in eine engere Verbindung, er hat für ihn in dem Wildfangsstreite eine Rechtsdeduction geschrieben, welche im Diarium Europaeum abgedruckt ist, später mußte er sogar dem Kurprinzen einige Unterrichtsstunden ertheilen.

Eine Dissertatio de Philippo Amyntae filio,[8] die er hier erscheinen


  1. Amsterdam 1660, gewidmet an Coyet.
  2. Amsterdam 1661, gewidmet an Königsmark.
  3. Die Widmung ist datirt vom 1. September 1660.
  4. Trendelenburg in den Abhandl. der Berliner Akademie Phil. Hist. Classe. 1863, S. 5.
  5. Abgedruckt bei Ludovici Delineat. Hist. jur. divini. Bd. II. Halae 1714, p. 75, und Deutsche Uebers. S. 1234.
  6. Apologie S. 59.
  7. Der Brief, mit welchem Pufendorf die Berufung annimmt, ist datirt vom 14. October 1661 und abgedruckt in Schwab Quatuor saeculorum Syllabus Rectorum qui ab anno 1386 ad annum 1786 in ac. Heidelbergensi magistratum ac. gesserunt. Heidelberg 1790. II 44. Uebrigens gehörte P. zur philosophischen, nicht zur juristischen Facultät und war inscribirt als Professor Philologiae et Juris naturae et gentium.
  8. Abgedruckt in Dissertationes academicae selectiores, Upsala 1677 p. 86. ff. Respondent war Wilh. Jul. Coyet, wahrscheinlich ein Sohn des Gesandten.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)