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den Winter hingehalten und kam erst im Januar 1688 in Greifswald an, nachdem er vor seiner Abreise das vollendete Manuscript seines Karl Gustav dem jungen König Karl XI. vorgelegt hatte. Er wurde zum Historiographen und Hofrath, mit einem Jahresgehalt von 2000 Thaler, ernannt und empfing vom Kurfürsten eine schriftliche Sauvegarde; im Februar traf er in Berlin ein. Sein Werk über Friedrich Wilhelm III. war in der überaus kurzen Zeit von fünf Jahren beendet; schon 1693 wurde mit den Verlegern abgeschlossen.

Inzwischen wäre Samuel fast mit der schwedischen Regierung in Conflict gekommen. Bekanntlich war sein Bruder Esaias, seit lange ein Gegner der Oxenstjerna’schen Politik, nach dem Siege der letzteren in dänische Dienste getreten, woraus man ihm in Schweden den Prozeß machte. Samuel soll nun, so erzählt der nicht unzuverlässige Nemeitz,[1] die Absicht gehabt haben, zur Vertheidigung seines Bruders eine Schrift zu veröffentlichen. Um dies zu verhindern, sei er 1694 in den Freiherrnstand erhoben und mit 8000 Thalern beschenkt worden. Ob diese Angabe wahr ist, kann man dahingestellt lassen; verdient hatte Pufendorf die Standeserhöhung hinlänglich durch seine wissenschaftliche Thätigkeit.

1694 wurde Pufendorf noch einmal nach Schweden berufen, um das durchgesehene Manuscript seines Karl Gustav zum Zweck der Herausgabe zurückzuempfangen. Auch politische Aufträge vom Brandenburger Hofe scheint er damals erhalten zu haben, wenn sich auch nicht mehr feststellen läßt, welcher Art. Seine Rückkehr überlebte er nicht mehr lange; er hatte einen Leichdorn oder einen Nagel am Fuß zu tief geschnitten; eine Entzündung trat hinzu. Am 16. October 1694 starb er, noch nicht 63 Jahre alt. Er hinterließ zwei Töchter, die ihm schon in Heidelberg geboren waren. Seine beiden historischen Hauptwerke erschienen erst nach seinem Tode, der Friedrich Wilhelm 1695, der Karl Gustav 1696. Aus seinem Nachlaß wurde auf seinen ausdrücklichen Wunsch noch das Jus feciale divinum sive de consensu et dissensu Protestantium herausgegeben, ein Werk, in dem Pufendorf mit Entschiedenheit die Notwendigkeit einer Vereinigung der beiden protestantischen Kirchen betont. Ebenso wurde, wie oben erwähnt, aus seinem Nachlaß durch Gundling die Neubearbeitung des Monzambano herausgegeben.

Ueber Pufendorf den Juristen habe ich oben ein Urtheil Bluntschli’s angeführt; Pufendorf den Politiker wird die vorliegende kleine Schrift, die man mit vollem Rechte ein Meisterwerk in ihrer Art genannt hat, charakterisiren, und ich schließe diesen Lebensabriß mit einem Urtheil Droysen’s über Pufendorf den Historiker. „Das Werk Pufendorfs,“ sagt er von der Geschichte des großen Kurfürsten, „ist nicht eine vollkommene, aber eine in hohem Maß würdige Darstellung des großen Fürsten, von dem es handelte und in diesem Sinne gehört es zu den besten historischen Werken, die es überhaupt giebt.“

  1. a. a. O. S. 67.
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Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/13&oldid=- (Version vom 1.8.2018)