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Achtes Capitel.
Die Staatsräson des deutschen Reiches.
§. 1. Absicht des Verfassers.

An[1] welchen Krankheiten Deutschland leidet, wird sich, glaube ich, aus dem bisher Gesagten zur Genüge ergeben. Weit schwieriger ist es, die Heilmittel für diese Krankheiten zu bestimmen, zumal für einen Fremden, obwohl freilich die deutsche Bescheidenheit von jeher gern fremde Ansichten den eigenen vorzieht. Auch werden verständige Beurtheiler es mir, der ich allem Parteitreiben fern stehe, und der ich nächst dem Wohl meines eigenen Vaterlandes allen Völkern Glück und Heil wünsche, wohl verzeihen, wenn ich mir die unschuldige Freiheit nehme, meine Ansicht über die richtige Politik für Deutschland darzulegen. Ehe ich dies aber von meinem Standpunkt aus thue, wird es der Mühe werth sein, in kurzen Worten die Heilmittel zu besprechen, welche der schon oben erwähnte Hippolithus a Lapide dem kranken Deutschland verordnen will. Denn so viel Bewunderer seine Ansichten auch gefunden haben, mir hat es immer geschienen, als ob seine Medicamente schädliche Bestandtheile enthielten.

§. 2. Die sechs politischen Grundsätze des Hippolithus a Lapide.

Zuerst also macht er sechs Vorschläge, welche er als Gesetze der Staatsräson für diejenige Verfassung bezeichnet, die er in Deutschland annimmt; wie man sich erinnert, ist nach ihm Deutschland eine Aristokratie, d. h. eine bestimmte Anzahl von Personen, die Optimaten, haben die souveräne Gewalt, so daß dem Kaiser nur der Schein monarchischer Rechte bleibt. Er schreibt also folgendes vor: 1) Man muß nach Eintracht streben und allen Parteiungen fern bleiben. 2) Die Kaiserwürde darf nicht allzulange bei einem Hause verbleiben, damit nicht der lange Besitz jener Schattenbilder der monarchischen Herrschaft den Wunsch hervorrufe, die letztere zur Wahrheit zu machen. 3) Wenn auch die Kaiserwürde und mit ihr die Befugniß, die Reichsgeschäfte und die Funktionen der einzelnen Stände zum Nutzen aller und zum Wohle des Staates zu leiten und zu

  1. In der Ed. posth. nach Ablegung der Pseudonymität ist diese Einleitung bedeutend abgekürzt.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/122&oldid=- (Version vom 5.8.2018)