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dürfte sich der Bauer, wie auch die Gült- und Zehendherren, welche einen Überfluß haben, solches so theuer bezahlen lassen, als es nur hinauf zu treiben wäre.

f) Bey dem Viehvertrieb und der Ausfuhr des Schmalzes ist kein anderes Mittel vorzuschlagen, als daß man im ganzen Kreise keinen höhern Preis, und den Vertrieb und die Ausfuhr nicht eher und nicht länger verstatte, als es bey diesem bleibt, folglich sobald nur eine Vermuthung entstehet, daß er höher steigen könne, sie wieder abstelle. Natürlicher Weise aber muß bey diesen Umständen innerhalb der Kreislande eine freye und durch keinen Accis oder andern Impost eingeschränkte Handelschaft statt finden.


§. 19.

Die Hauptfrage entstehet nun wohl darüber, wo das Geld herkommen solle, um die große Summe des Getraids für die Magazine einzukaufen; denn an eine unentgeldliche Lieferung ist nicht zu denken, vielmehr muß jedem, der etwas liefert, gleich baare Bezahlung geleistet werden können. Hier sehe ich nun kein anderes Mittel als die Aufnahme eines beträchtlichen Capitals, auf den Credit