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vorgeschrieben. Auch das „Prekeln“ der Verbrecherin mit einem Nagel durch die hinter ihr gehende verletzte Frau kommt in Österreich-Bayern nicht vor[1].

Alle diese Umstände lassen es zweckdienlich erscheinen, die Untersuchung über die Strafe des Steintragens vorerst auf die österr.-bayrische Gruppe zu beschränken, um so ein abgerundeteres Bild zu erhalten. Selbstverständlich müssen bei der Frage nach der Entstehung der Strafe, bei Erwähnung der bisherigen Deutungsversuche und bei Aufstellung eines neuen auch alle andern Belegstellen in gleicher Weise herangezogen werden.

Innerhalb der großen Zahl von Quellen, die uns über den Bagstein Aufschluß geben [die älteste überhaupt ist aus dem 14. Jh.[2], die älteste österreichische aus dem Jahre 1412[3], die späteste von 1748[4]], lassen sich eine Reihe von unter sich mehr oder minder gleichlautender Gruppen bilden, wodurch die Untersuchung wesentlich an Übersichtlichkeit gewinnt.[5] Die Textverwandtschaft besteht natürlich vor allem in den Rechtsaufzeichnungen von Orten, die unter einer Grundherrschaft standen oder einander benachbart waren. Namentlich sind die Texte in den Sammelhandschriften[6] häufig identisch.


  1. Das Ofner StR. gehört dem Magdeburger Rechtskreise an. Die Bestimmung über das Steintragen hat es anscheinend dem Rb. n. Distinkt. entnommen. Nur der Name Bagstein ist dem Ofner Recht und den österr. Weistümern gemeinsam.
  2. Chroniken d. deutsch. Städte 15, 400 (Mühldorf).
  3. ÖW. 7, 382 Solenau.
  4. ÖW. 8, 59 Weikendorf.
  5. Die wichtigsten Texte sind am Schlusse dieser Abhandlung in ihrer ältesten Gestalt abgedruckt. Es ist beigefügt wo sie in Geltung waren. Auseinandersetzungen über die Art und Weise der Textentlehnung und Verwandtschaft waren nicht am Platze, häufig ist sie jedoch bereits aus den kurzen beigegebenen Notizen zu erschließen.
  6. s. Winter i. d. Einleitung zu ÖW. 7. S. XVIII.
Empfohlene Zitierweise:
Eberhard von Künßberg: Über die Strafe des Steintragens. Marcus, Breslau 1907, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Strafe_des_Steintragens.pdf/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)