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vom Vergehen herzuleiten sein; ‚puken‘ bedeutet nämlich, ‚sich gegenseitig schlagen‘[1], ‚puck‘ Puff, Schlag[2].

Klapperstein war im Elsaß üblich. Seit 1517 ist der Ausdruck nachweisbar[3]. ‚Klappern‘ heißt plaudern, schwätzen.

Das Wort krötenstein, das wir im Statut von Schleiz 1625[4] überliefert haben, möchte ich von ‚kreten‘ zanken, streiten[5] herleiten. Rochholz[6] denkt an das Tier Kröte, „weil man (sagenhaft) die Kröte einen geheimnisvollen Stein im Haupte tragen läßt.“ Ebenso erklärt er bogstein durch mnd. bogge Kröte. Seiner Deutung folgt Stöber[7], der auch die Form bockstein darauf zurückführen möchte. Was für ein Zusammenhang zwischen dem Strafstein und dem ‚Krötenstein‘ des Aberglaubens[8] bestehen könnte, ist mir unerfindlich. Eher könnte man noch die Votivkröten heranziehen, die von kranken Frauen geopfert wurden[9]. Doch auch dies liegt zu ferne.

Überdies ist daran zu erinnern, daß bogstein bisher nirgends belegt ist. Ähnliche Formen kommen nur in Niederösterreich[10] vor, jedoch nie in niederdeutschem Sprachgebiete.

Bezeichnungen wie ehebrechersteine (1684 in Aachen)[11] und zentnerstein (1497 in Burgebrach)[12] erklären sich von selbst.


  1. Schröer, WB. d. deutsch. Mundart d. ungar. Berglandes 25, 251.
  2. Lübben-Walther, Mittelniederd. HWB. 258.
  3. Stöber, S. 104; S. 91 f. Martin u. Lienhart, Wörterb. d. elsäß. Mundarten, 2, 599. – Sax (Bischöfe u. Reichsfürsten v. Eichstädt, S. 418, Anmerkung) spricht vom Klapperstein in Eichstädt. Das entspricht nicht den Tatsachen. Das Weistum von Enkering, das hier in Betracht kommt, kennt nur „Stein“. Übrigens sollen nach Sax auf diesem Klapperstein dieselben Verse gestanden haben wie auf dem Mühlhausener!
  4. Walch, Vermischte Beiträge z. Deutschen R. 8, 78.
  5. Schiller-Lübben, Mittelniederd. WB. 2, 565 f. (Auch Zitate aus Rechtsquellen).
  6. Der Steinkultus in d. Schweiz, Argovia 1862–63, S. 94.
  7. S. 89 f.
  8. s. Das Steinbuch. Ein altdeutsches Gedicht von Volmar, hgg. v. Lambel. Heilbronn 1877. S. 16 Vers 457 ff.
  9. Andree, Votive u. Weihegaben d. kath. Volkes in Süddeutschland S. 129 ff. – Liebrecht, Zur Volkskunde S. 333.
  10. S. oben S. 8.
  11. Zeitschr. d. Aachener Gesch.-Ver. 6, 44. – Im Jahre 1331 kannte man die pena lapidum in Aachen noch für Scheltworte. Loersch, Achener Rdenkmäler S. 47, § 11.
  12. Haas, Slavenland 2, 49.
Empfohlene Zitierweise:
Eberhard von Künßberg: Über die Strafe des Steintragens. Marcus, Breslau 1907, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Strafe_des_Steintragens.pdf/18&oldid=- (Version vom 1.8.2018)