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Im Ganzen darf man annehmen, daß jedes einzelne Rittergut sich in eben dem blühenden oder minder blühenden Zustande befinde, wie das grössere Land, von welchem es umgeben ist. Der Bauer richtet sich nach der alten hergebrachten Landessitte in Erziehung seiner Kinder und Bebauung seines Feldes, die er von seinen Voreltern erlernt hat, und betrachtet jede Veränderung darin, als eine schädliche und verderbliche Neuerung, sträubt sich auch dagegen so lange aus allen Kräften, bis er den Nutzen davon endlich nothgedrungen einsehen muß. Viel kann in diesem Stück der Herr und der Amtmann durch gutes Beyspiel und Ermunterung thun, wobey man jedoch ganz und gar nicht vergessen muß, auf die locale Verfassung jedes Orts große Rücksicht zu nehmen, wenn eine ökonomische oder jede andere Verbesserung von Bestand seyn soll. An manchem Ort ist z. B. die Austheilung der Gemeinfelder, die Einführung des Kleebaus, die Stallfütterung von Nutzen, am andern nicht. Nach der Gelegenheit und den Umständen jedes Ritterguts kann also an manchen Orten eine Verbesserung eingeführt werden, an den andern nicht, und an denjenigen Orten, wo viele Verbesserungen möglich