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und selbst der Landmann, daß jede Profession, jede Beschäfftigung von einiger Bedeutung, erst von einem Sachverständigen mit mehr oder weniger Fleiß und Anstrengung, in längerer oder kürzerer Zeit erlernt werden muß, wenn man sie gehörig treiben will. Nur bey der Wahl eines Arztes, der doch die oft so schwere Kunst, Krankheiten zu erkennen, und gründlich zu heilen, verstehen muß, wenn er nicht, anstatt Nutzen zu schaffen, Schaden stiften soll, vergißt er diesen Grundsatz, den ihm sonst die Erfahrung als völlig richtig angegeben hat. Hat er irgend einen bedeutenden Rechtshandel auszumachen, so sucht er sich, wo möglich, einen Sachwalter auszumitteln, der seine Kunst gehörig studirt hat, und als ein rechtschaffener Mann bekannt ist. – Hat er neuen Hausrath nöthig, will er sich und die Seinigen kleiden lassen, gehet ihm irgend ein Bedürfniß ab, so wird er sich, so viel möglich hüten, keinem Pfuscher und Betrüger in die Hände zu fallen; sollte es aber trotz aller angewandten Vorsicht doch geschehen seyn, und sollte der Betrug nur einige Batzen betreffen: so wird er nicht nur selbst bey ähnlichen Gelegenheiten, den, der ihn mißbrauchte, meiden, sondern auch alle seine