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der Patientin nahm deßhalb seine Zuflucht zu der bekannten Geschicklichkeit des Herrn Eberleins zu Gnotzheim. Dieser benedicirte das kranke Mädchen, nachdem er sich wieder mit dem Meßgewand und den kräftigsten Seegenssprüchen ausgerüstet hatte – und der feyerliche Exorcismus wirkte so gut, daß die arme Patientin nicht nur in den heftigsten Zuckungen zu Boden fiel, sondern auch, auf seine verordnete Arzney, bey ihrer Rückkunft ganze Nägel, irdene Scherben, Federn, u. s. w. herausbrach, die sie vermuthlich in ihren epileptischen Zufällen theils verschluckt – theils aus Bosheit in den Mund versteckt hatte. Weil jedoch das Übel sich hiedurch nicht ganz heben lassen wollte, so wurde auch noch der Fallmeister Schwarz zu Weimersheim, (einem Königlich Preußischen Amtsort nahe bey der Reichsstadt Weissenburg) der gleichfalls ein berühmter Wunderarzt ist, zu Rath gezogen und nach der Vorschrift dieser beyden Männer ihre verordneten Arzneyen der Meierischen Tochter in der Kirche zu Heidenheim bald während des Abendgebetläutens, bald unter der Mittagglocke, bald sogar aus dem Communicanten-Kelch, eingegeben – denn dieß alles soll nöthig seyn, wenn eine Arzney bey so schweren