Seite:Über den Unfug, welcher gewöhnlich bey dem Aufstrich der Güter in den Gemeindhäusern der Dörfer getrieben zu werden pflegt.pdf/12

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zu schildern, will ich einem geübtern Correspondenten des Journals überlassen.

 Ich will nur noch einiges hinzufügen, wie gemeiniglich die gestrichenen Güter bezahlt werden, und zu welchen Zielen.

 So sey z. B. das erste Ziel Martini fällig. Es wird mit harter Mühe bezahlt. Beym zweyten wird man schläfrig. Indessen kommt gar das dritte dazu. Es gibt Gegenden, wo die Ziele auch verinteressirt werden müssen. Desto schlimmer. Muß nun der Verkäufer, er sey wer er wolle, seine Zielfristen bey Amt eintreiben, und endlich um Execution anrufen, so ist kein anderes Mittel übrig, als der Weinberg oder Acker muß von Gerichts wegen noch einmahl aufgestrichen werden. Da gehts beym Streichen freylich anders her. Hier gibts keinen Wein, man sieht auf bessere und wirklich vermögende Käufer. Die Termine sind kurz und unaufschieblich. Ohne Verdruß geschieht selten eine solche Vergantung. Die Nachbarn streichen nicht gerne oder werden von andern darum scheel angesehen. Man will nicht gerne ein solches Gut, das dem andern durch gerichtliche Zwangsmittel abgenommen worden ist. Da bietet Niemand an, als der, dessen Forderungen auf diesem Gute