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Rangschiffer, senden, noch die oberländischen Spediteurs oder Handelsleute, wie jetzt von den Marktbreitern stark geschieht, dahin gehen lassen, es wäre dann, daß Marktbreit keinen Rangschiffer stellen wollte.

9) müßte die Fahrt und Einladung in Frankfurt allen und jeden Schiffern frey bleiben, doch so, daß kein zu Mainz beladener und seine Rangfahrt machender Schiffer in Frankfurt noch zuladen dürfte, wohl aber wenn er lediglich dahin zur Messe oder ausser der Messe und ausser dem Rang führe. Endlich müßte

10) ein Personale von 5 Handelskennern, als einer zu Mainz, einer zu Wirzburg, Marktbreit, Marktsteft und Kitzingen, zu einer beständigen Main-Transitohandels-Correspondenz ernennet werden, um hiedurch über Vortheile oder Nachtheile dieses Handels jedesmahl schleunigst belehret zu seyn. Ereignet sich an einem oder dem andern Platze, zum Beyspiel in Kitzingen, etwas Nützliches oder Schädliches, welches durch Onolzbach oder Kurmainz befördert oder gehindert werden kann, so meldet dieses der Kitzinger dem Commerzdirectorium seines Landes, und zugleich