Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Leg. Augg. pr. pr. provinciae Raetiae Ende des 3. Jhdts. n. Chr.
Band V A,1 (1934) S. 668669
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65) Olus Terentius Pudens Uttedianus (über das Praenomen vgl. Cagnat Bull. épigr. de Gaule IV 78 nr. 1), nur bekannt aus einer Weihinschrift, die er Caelesti Augustae et Aesculapio Augusto et Genio Carthaginis et Genio Daciarum gesetzt hat (CIL III 993 = Dess. 3923 Apulum). Das Wenige, das wir über sein Leben wissen, verdanken wir dieser Weihinschrift; aus ihr geht hervor, daß er aus Karthago stammte (Jung Wien. Stud. XIII 241. 242, 64; ders. Fasten d. Prov. Dacien 58). Von seinem Cursus honorum kennen wir das Amt eines leg(atus) Aug(ustorum) leg(ionis) XIII gem(inae) in Dacien und das eines leg(atus) Aug(ustorum) pro praet(ore) [pr]ovinciae R(a)etiae. Es scheint, daß er die Weihinschrift kurz vor seinem Abgange aus der Provinz Dacien, aber schon nach seiner Betrauung mit dem Statthalterposten in Rätien gesetzt hat. In welche Zeit wir seine Tätigkeit als höheren Verwaltungsbeamten setzen dürfen, läßt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Das J. 179 n. Chr., seit welchem Legaten senatorischen (genauer prätorischen) Ranges die Verwaltung Rätiens leiten (Haug o. Bd. I A S. 54), stellt den terminus post quem für seine Wirksamkeit in dieser Provinz dar; damit fällt der Ansatz Liebenams Verwaltungsbeamte 353, für die beiden Augusti der Inschrift Marc Aurel und Verus zu halten, von vornherein fort; aber auch die Ansicht Plantas D. alte Rätien 161, 3, in den beiden Augusti Diocletian und Maximian zu sehen, ist unhaltbar, da eine Weihung für den Genius Daciarum viele Jahre nach Preisgabe der Provinz an die Goten (271; vgl. Brandis o. Bd. IV S. 1975) undenkbar ist. Während die Kürze der Zeit 179–180 die Annahme, Marc Aurel und Commodus als die beiden Augusti zu betrachten, kaum wahrscheinlich macht, hat die Ansicht Jungs Fasten 59, Septimius Severus und Caracalla für die beiden Augusti zu halten, viel für sich, zumal unter diesen Kaisern manche ihrer Landsleute Karriere machten (Stein D. röm. Ritterstand 286. 393); ist diese Vermutung, die neuestens auch Ritterling o. Bd. XII S. 1537. 1724 teilt (Marquardt Röm. Staatsverw. I 289, 5 setzt seine Tätigkeit in Rätien zwischen 179 und 213), richtig, dann gehört die Wirksamkeit des T. in Dacien und Rätien zwischen Mitte des J. 198, in dem die Erhebung Caracallas zum Augustus erfolgte (Genaueres darüber Fluss o. Bd. II A S. 1971) und 4. Februar 211, dem Todestage des Kaisers Septimius Severus [669] (Fluss o. Bd. II A S. 1979). Möglicherweise ist das Mitglied des Collegiums der sodales Augustales A. Terentius Pudens (CIL VI 1984, 1, 43. 47 Rom) sein Sohn.