Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
jurist. Begriff
Band S X (1965) S. 333343
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I. Die Wortverbindung ius in re oder ähnlich findet sich in den überlieferten Quellen des antiken römischen Rechts nur äußerst selten (s. u. IV). Technische Bedeutung kommt ihr nirgends zu (Kaser Röm. Privatrecht I [1955] 316, 1). etc. etc.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 138
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Ius in re

Jurist. Begriff. S X.