Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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König d. britannischen Völkerschaft d. Siluren
Band III,2 (1899) S. 15691570
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Caratacus, König der britannischen Völkerschaft der Siluren. Sein Name in der angegebenen Form bei Tacitus und Zonaras; bei Dio LX 20, 1 wohl durch einen Schreibfehler Καταράτακος, Dio exc. Vat. V 191 Dind. Καρτάκης; vgl. A. Holder Altkeltisch. Sprachschatz s. v. Er war der Sohn des in Camalodunum residierenden Königs Cunobelinus, aus dem Stamm der Catuvellauner, und erhielt nebst seinem Bruder Togodumnus die Herrschaft über das Volk der Boduni im Süden der Themse (Dio LX 20, 1. 2; es ist keineswegs sicher, dass dieses Volk, wie Hübner glaubt, mit den Dobuni bei Ptol. II 3, 12 identisch ist; vgl. Mommsen R. G. V 160, 1). Als A. Plautius im J. 43 n. Chr. nach Britannien kam, kämpfte er zuerst mit C., der besiegt wurde und flüchtete (Dio a. a. O.). Erst acht Jahre später sehen wir C. als Fürsten der Siluren die Erhebung gegen die römische Invasion leiten. Er verpflanzte den Krieg in das Gebiet der nördlicher wohnenden Ordoviker, und obwohl er das Land vorzüglich befestigt hatte und die Britannen mit verzweifelter Tapferkeit kämpften, erlagen sie endlich der römischen Übermacht; der Legat P. Ostorius Scapula errang an einem unbekannten Flusse einen zwar verlustreichen, aber entscheidenden Sieg (Tac. ann. XII 33–35). C.s Frau und Tochter wurden gefangen (Tac. XII 35; Dio exc. Vatic. V 191 Dind. spricht von mehreren Kindern), seine Brüder ergaben sich (ihre Namen sind uns nicht bekannt; der früher genannte Togodumnus war gegen A. Plautius gefallen, Dio LX 21, 1, ein anderer, Adminius, hatte sich schon unter Caligula vor seinem Vater geflüchtet und sich dem Kaiser ergeben, Suet. Gai. 44). C. selbst floh zu Cartimandua, der Königin der Briganten, die ihn aber aus Furcht vor den Römern auslieferte (Tac. ann. XII 36; hist. III 45; vgl. ann. XII 40). Er wurde samt seiner Familie im Triumph aufgeführt (Tac. ann. XII 36; hist. III 45), aber nach einer würdevollen Rede gleich allen seinen Angehörigen [1570] von Kaiser Claudius begnadigt (Tac. ann. XII 37. Dio exc. Vat. a. a. O.). Seine Gefangennahme fällt in das J. 51 (Tac. XII 36 nono post anno, quam bellum in Britannia coeptum; die Ereignisse sind zwar unter dem J. 50 erzählt, vgl. hingegen XII 40 haec .... plures per annos gesta). Charakteristisch für ihn und seine Bedeutung ist es, dass in Rom alles Volk zusammenströmte, begierig den Mann zu sehen, der den Legionen so lange den heftigsten Widerstand geleistet hatte (Tac. ann. XII 36). Bemerkenswert ist auch der Ausspruch von ihm, den Dio exc. Vat. a. a. O. = Zonar. XI 10 überliefert; er soll nämlich, als er bei einem Rundgang durch die Stadt Rom die Pracht der Gebäude bewunderte, ausgerufen haben: ,Weshalb begehrt ihr, die ihr soviel euer Eigen nennt, nach unseren Hütten?‘

Litteratur: Schiller Geschichte der römischen Kaiserzeit I 320f. Mommsen R. G. V 159–163. E. Hübner Römische Herrschaft in Westeuropa 20ff. E. Klebs Prosopographia imperii Romani I 303.

Anmerkung (Wikisource)

Siehe auch Caratacus 2.