RE:Ἄξονες

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Pfeiler mit den solonischen Gesetzen
Band II,2 (1896) S. 2636
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Ἄξονες hiessen die Pfeiler, auf welchen die solonischen Gesetze aufgeschrieben waren, weil sie um eine Axe drehbar gewesen sind. Nach Plutarch und Eratosthenes beim Schol. Apoll. IV 280 sind sie identisch mit den κύρβεις; nach Plut. Sol. 25 waren sie aus Holz und ihre Überreste zu seiner Zeit noch im Prytaneion sichtbar. Ebenso Harpokration s. ἄξονι, während Pollux VIII 128 behauptet, dass sie von Erz waren. Über die κύρβεις besitzen wir das ausdrückliche Zeugnis des Aristoteles Ἀθ. πολ. 7, wonach Solon seine Gesetze auf dieselben schreiben und sie in der Königshalle aufstellen liess. Dem gegenüber kann die Nachricht bei Harpokration, dass die κύρβεις und ἄ. ursprünglich auf der Burg aufgestellt und erst von Ephialtes auf den Markt versetzt wurden, nicht aufrecht erhalten werden (vgl. C. Wachsmuth Die Stadt Athen I 495), und ebenso wenig kann gegenüber der bezeugten Identität von κύρβεις und ἄ. der auch bei Plutarch neben der richtigen Anschauung erwähnte offenbar erst später angenommene Unterschied beibehalten werden, dass die κύρβεις das Sacral-, die ἄ. das bürgerliche Recht enthalten hätten. Unmöglich können aber die hölzernen Pfeiler lange bestanden haben, sie wurden sicherlich durch steinerne ersetzt, und es ist höchst wahrscheinlich, dass das Fragment einer aus dem 5. Jhdt. stammenden Bustrophedoninschrift (CIA IV 559) das Bruchstück eines solchen dreiseitigen Steinpfeilers ist, welcher den Holzpfeiler ersetzen sollte. Die Inschrift CIA I 61, welche die im J. 409/8 gemachte Abschrift des drakontischen Blutrechts enthält, leitet die betreffenden Bestimmungen mit der Überschrift πρῶτος ἄξων ein. Diese Bezeichnung dürfte aus den solonischen Tafeln stammen, die das Blutrecht Drakons unverändert herübergenommen haben. Die ganze Frage ist eingehend behandelt von Busolt Gr. St.-A. 152ff.