Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Bezahlte Unterbeamte
Band IX,1 (1914) S. 286287
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Ὑπηρεσίαι, im Gegensatz zu ἀρχαί oder eigentlichen Behörden, die Unterbeamten, wie Schreiber, Herolde, Amtsboten usw., welche, während jene ihr Amt umsonst verwalteten, um Lohn dienten (Boeckh Staatsh. d. Ath. I² 257), den Beamten ausschließlich untergeben und nur ihnen verantwortlich waren (ὑπηρεσιῶν ἑκάσταις τῶν ἀρχῶν καταστάσεις Plat. Leg. XII 956 e), wahrscheinlich auch von diesen gewählt wurden (Pollux VIII 92), ja nicht einmal immer Bürger zu sein [287] brauchten (Arist. Pol. IV 12, 3 p. 1299a. Bekker Anekd. I 234, 15; δημόσιοι – δοῦλοι πρὸς ὑπηρεσίαν τῶν δικαστηρίων καὶ τῶν κοινῶν τόπων καὶ ἔργων, vgl. Boeckh a. O. 122). Im allgemeinen s. Gilbert Staatsaltert. 254.