Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit/Vorwort zur zweiten Auflage

Textdaten
Autor: Karl Zeumer
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Titel: Vorwort zur zweiten Auflage
Untertitel:
aus: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit / bearb. von Karl Zeumer, Seite V
Herausgeber: Karl Zeumer
Auflage: Zweite vermehrte Auflage
Entstehungsdatum: 1122
Erscheinungsdatum: 1913
Verlag: Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
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Erscheinungsort: Tübingen
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Originalherkunft:
Quelle: Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
Es gelten die Editionsrichtlinien für alle der Sammlung entnommenen Texte.
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[V]
Vorwort zur zweiten Auflage.

Die neue Auflage ist gegenüber der ersten namentlich im ersten Teile nicht unerheblich vermehrt. Sie enthält 220 Nummern statt der 190 Nummern der ersten Auflage. Neu aufgenommen oder doch in völlig veränderter Gestalt wiederholt wurden folgende 35 Nummern: 1. 13. 26. 62. 77. 78. 115. 121. 124. 126. 130. 133. 136. 144. 145. 146. 147. 151. 152. 156. 161. 162. 163. 165. 167. 169. 170. 171. 172. 178. 195. 196. 201. 210. 220. Von diesen Nummern dienen 5 als Ersatz für 6 ausgefallene Nummern der ersten Auflage, nämlich: die größere Urkunde Karls IV. über die Ernennung des Erzbischofs Baldewin von Trier zum Reichsvikar in den Rheinlanden, Nr. 146, für die Nr. 129, unter welcher in der ersten Auflage die kleinere Urkunde über den gleichen Vorgang gedruckt war; der Nürnberger Reichslandfriede vom Jahre 1383, Nr. 151, für den Egerer Landfrieden, Nr. 133, der für die Reichsverfassung von geringerer Bedeutung ist als der Nürnberger, in welchem zum erstenmal die Einteilung des Reiches in Kreise oder, wie diese hier noch genannt werden, in vier Parteien angeordnet wird; Nr. 156, einige Verzeichnisse städtischer Reichssteuern aus der Zeit König Ruprechts, für die alte Nr. 137, unter der gleichartige, aber weniger gut überlieferte Stücke gedruckt waren; Nr. 165 als Ersatz für die beiden Nummern 143 und 144; endlich Nr. 195, das Personalverzeichnis des Kammergerichts vom Jahre 1623, als Ersatz des weniger authentischen und ganz summarischen Stückes Nr. 169. Da außerdem in der ersten Auflage unter Nr. 147 und 147 a zwei selbständige Stücke gedruckt waren, die jetzt unter den besondern Nummern 106 und 107 erscheinen, ergibt sich die schon angeführte Gesamtziffer von 220 Nummem der neuen Auflage. Die Nummern der alten sind denen der neuen in Klammern hinzugefügt.

Zu den neu aufgenommenen Stücken habe ich im einzelnen folgendes zu bemerken: Nr. 1 habe ich nach Weilands Text gedruckt, jedoch vereinzelt auch eine Lesart aufgenommen, die er als Lesart der älteren Jafféschen Ausgabe in die Noten verwiesen hatte. Ich konnte mich nicht entschließen, Weilands Lesung VNgerus statt Vicgerus anzunehmen, trotzdem auch Uhlirz sie in seinem aufs neue nach der Handschrift revidierten Texte, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II., S. 247 Anm. 5. für wahrscheinlicher erklärt als diejenige Jaffés. Im übrigen bietet Uhlirz unzweifelhaft viele beachtenswerte Lesungen, die aber eher für eine neue kritische Ausgabe als für einen bloßen Textabdruck in Betracht kommen dürften, da sie vielfach neue Unsicherheiten in die Lesungen bringen, über die nur in einem umfangreichen kritischen Apparat genügend berichtet werden könnte. Daß der Text nunmehr in unserem Abdruck als sicherer bezeugt erscheint, als er es nach Uhlirz tatsächlich ist, müssen wir mit in den Kauf nehmen und uns damit begnügen, auf die Tatsache selbst hier ausdrücklich hinzuweisen. Auf die hohe Bedeutung der Nr. 77, wo zum erstenmal die aus dem Sachsenspiegel bekannte Gruppe von sieben Fürsten als die der allein zur Königswahl berechtigten offiziell anerkannt wird, für die Geschichte des Kurfürstenkollegs war ich leider erst nach dem Erscheinen der ersten Auflage aufmerksam geworden. Seitdem ich in dem in der Kopfnotiz angeführten Aufsatz auf diese Bedeutung hingewiesen habe, ist ihr auch von anderer Seite die gebührende Beachtung zuteil geworden, die ich ihr auch durch Aufnahme in diese Sammlung für weitere Kreise sichern möchte. Aehnlich verhält es sich mit der folgenden Nummer 78. Auch diese ist, nachdem ich [VI] gelegentlich auf ihre, freilich zum Teil noch nicht genügend aufgeklärte Bedeutung hingewiesen hatte, vielfach in die wissenschaftliche Diskussion gezogen worden. Herr Dr. Hans Kalisch fand aber heraus, daß die bisherigen Drucke durchaus nicht den gleichen Text darbieten, und suchte eifrig, einer authentischeren Ueberlieferung auf die Spur zu kommen. Das Resultat seiner Bemühungen war die bisher unbekannte Abschrift in einem späteren Chartular. Den auf ihr und den älteren Drucken beruhenden Text stellte er mir freundlichst für diese Sammlung zur Verfügung. Für Nr. 156 verdanke ich die Vorlage der Liebenswürdigkeit des Herrn Kollegen H. Herre in München, und für den Text der Reformentwürfe vom Nürnberger Reichstage des Jahres 1438, Nr. 165, stellte mir Herr Kollege Beckmann in Erlangen die Druckbogen des seitdem erschienenen neuesten Halbbandes der Reichstagsakten gütigst zur Verfügung. Das zuletzt genannte Stück bietet nunmehr im Verein mit den Nummern 162. 167. 169. 171. 172 ein ziemlich vollständiges Bild von den auf die Reichsreform gerichteten Bestrebungen vor Maximilian I.

Was die Ergänzungen des zweiten Teiles betrifft, so verdanke ich den Hinweis auf das Personalverzeichnis des Kammergerichts vom Jahre 1623, Nr. 195, als Ersatz für die alte Nr. 169 der fachkundigen Beratung durch Herrn Kollegen R. Smend in Tübingen, der mir auch die Abschrift aus dem seltenen alten Druck zur Verfügung stellte. Herrn Referendar Fritz Salomon aber verdanke ich die Anregung zur Aufnahme der Stücke Nr. 196, Belehnung des Herzogs von Baiern mit der pfälzischen Kur, und Nr. 210, Vertrag über die abwechselnde Führung des rheinischen Vikariats zwischen Baiern und Kurpfalz. Besonders hervorheben möchte ich die in der letzteren Nummer enthaltenen Akten über die reichsgesetzliche Bestätigung des Vertrages, die der genannte Herr früher schon zu eigenen Studienzwecken im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin kopiert hatte und mir nun mit Genehmigung der Direktion dieses Archivs zum Abdruck überließ. Diese Akten sind bisher noch nicht gedruckt und bieten ein vollständiges Beispiel für die verschiedenen Beschlüsse, welche für das Zustandekommen eines Reichsschlusses erforderlich waren. Herrn Referendar Salomon verdanke ich auch die Bearbeitung der Beilage Nr. 220. Dieselbe beruht auf Angaben in der 5. Auflage von Pütters Institutiones iuris publici (Göttingen 1792) S. 83 ff., wo die derzeit auf dem Regensburger Reichstag vertretenen Reichsstände verzeichnet sind, doch in einer Form, die sich für einen wörtlichen Abdruck nicht eignete. Die Zusammenstellung ist keine amtliche, sondern beruht allein auf Pütters Autorität; dieser kannte aber die Verhältnisse sehr genau, so daß dies Verzeichnis uns ein fehlendes offizielles wohl ersetzen kann. Es ist eine Liste der Reichsstände vor der letzten großen Umgestaltung des Reiches durch die Selbstverstümmlung im Reichsdeputationshauptschluß, die fast schon einer Auflösung gleichkam.

Auch von den schon in der ersten Auflage enthaltenen Stücken haben manche ihren Umfang oder die Grundlagen der Texte mehr oder weniger stark verändert. Die Dekretale Venerabilem Nr. 27, war in der vorigen Auflage wie in den Constitutiones mit den Auslassungen des Registrum super negotio Romani Imperii gedruckt. Ich habe diese Lücken jetzt nach der Ausgabe in Friedbergs Corpus iuris canonici mit den notwendigen Korrekturen ergänzt, wie das eigentlich schon in der Ausgabe der Monumenta hätte geschehen sollen. Die Auszüge aus dem Sachsenspiegel, Nr. 57, sind um eine Anzahl von Stellen vermehrt worden, und außerdem wurde der Text der Quedlinburger Handschrift, die in den ihr eigentümlichen Lesarten nicht immer das Vertrauen rechtfertigte, das ich ihr in der ersten Auflage entgegenbrachte, an einer Anzahl von Stellen, und zwar zum Teil stillschweigend verbessert.

Stark erweitert ist auch die Nr. 139 gegenüber der alten Nr. 124. Zu den Auszügen aus der Sachsenhäuser Appellation Ludwigs des Baiern, die noch vermehrt sind, treten hier auch solche aus den früheren Appellationen von Nürnberg und Frankfurt. Zugrunde legen konnte ich für diese Stücke wie für viele der vorhergehenden die Ausgaben Schwalms, die inzwischen in den Bänden III, IV und V der Constitutiones gedruckt sind. Nr. 143 ist nach dem von Herrn Dr. Richard Salomon für mich kollationierten Original in München gedruckt.

In Nr. 148 konnte ich nunmehr den Text nach meiner eigenen Ausgabe der Goldenen Bulle einfach wiederholen. Für die beiden Instrumente des westfälischen Friedens Nr. 197 [VII] und 198, entschloß ich mich, die bei der Bearbeitung der ersten Auflage leider übersehenen Drucke nach den Wiener Originalen, die F. Philippi einige Jahre zuvor veröffentlicht hatte, zur Grundlage zu nehmen. Zu diesem Zwecke unterzog sich mein Freund, Herr Archivrat Dr. R. Arnold in Osnabrück, der großen Mühe einer Vergleichung meines Textes beider Instrumente mit der Ausgabe Philippis. Die Verbesserung einzelner Fehler der Texte ermöglichten teils die anderen Drucke, teils aber auch die von der Direktion des Königlichen Reichsarchivs zu Stockholm auf eine Reihe von Anfragen über Lesarten des in Stockholm befindlichen Originals des Osnabrücker Instruments in der liebenswürdigsten Weise erteilten Auskünfte. In Nr. 198 sind die in der ersten Auflage eingesetzten Paragraphenzahlen der Ausgabe von H. Vast wieder beseitigt und durch die der älteren Ausgaben ersetzt.

Die Korrektur mit dem Manuskript sowie die Umarbeitung der Inhaltsverzeichnisse übernahm Herr Referendar Fritz Salomon, eine genaue Nebenkorrektur der Bogen des zweiten Teils las Herr Dr. Hans Stäbler, und R. Arnold hatte auch diesmal wieder die Güte, sämtliche Bogen einer letzten Durchsicht zu unterziehen. Dem freundlichen Entgegenkommen des Herrn Verlegers verdankt die neue Auflage den gegenüber der alten erheblich klareren Druck, der sich namentlich in den in Petit gesetzten Stücken in erfreulicher Weise bemerkbar macht. Ihm, wie allen im vorstehenden einzeln genannten Behörden und Einzelpersonen, die mich bei der Bearbeitung und dem Druck dieser Auflage in so reichem Maße unterstützt haben, spreche ich meinen herzlichsten Dank aus, ganz besonders aber dem Herrn Referendar Salomon, der mir bei der Bearbeitung wie beim Druck stets hilfreich zur Seite gestanden hat. Zu Dank verpflichtet bin ich auch den Herren Verfassern der durchweg wohlwollenden Besprechungen des Werkes in wissenschaftlichen Zeitschriften. Nur in der, im übrigen sehr freundlichen, Anzeige des Herrn Kollegen Keutgen in der Historischen Vierteljahrsschrift VIII (1905), S. 428 ff. trifft mich ein scharfer Tadel, wegen der Anwendung der deutschen Frakturschrift für die deutschen Texte des zweiten Teils. Wenn Keutgen meint, daß die deutsche Schrift hier keine Daseinsberechtigung habe, so bedaure ich, betonen zu müssen, daß ich auch heute noch genau der gegenteiligen Ueberzeugung bin, einer Ueberzeugung, die sich in den letzten Jahren immer mehr Boden bei den gelehrten Berufsgenossen erworben hat. Ich hoffe noch zu erleben, daß die deutsche Schrift allgemein wieder in die Stelle eingesetzt wird, die sie fast vier Jahrhunderte im deutschen Schriftwesen eingenommen hat, und die sie aus historischen und ästhetischen Gründen, vor allem aber wegen ihrer heute fast allgemein wieder anerkannten leichteren Lesbarkeit gegenüber der die Augen verderbenden Antiqua in vollem Maße verdient.


Berlin-Steglitz, den 29. November 1912.

Karl Zeumer.