Marburgische Beiträge zur Gelehrsamkeit nebst den Neuigkeiten der Universitäten Marburg und Rinteln, Band 1 (1749), 195-196

Textdaten
Autor: [anonym]
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Von einem zu Marburg ernannten licentiaten / so mit bewilligung zum doctor in Göttingen erhoben worden
Untertitel:
aus: Marburgische Beiträge zur Gelehrsamkeit nebst den Neuigkeiten der Universitäten Marburg und Rinteln, Band 1, Seite 195–196
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1749
Verlag: Müllerische Buchhandlung
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Marburg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Universitätsbibliothek Marburg (VIII C 9); Pdf bei Commons
Kurzbeschreibung: Bewilligungsschreiben zur Doktorwürde (Promotion) von Johann Stephan Pütter an der Universität Göttingen am 1. August 1748
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


Einleitung

Das folgende Dokument enthält die Nachricht von der schriftlichen Zustimmung der Marburger Juristischen Fakultät zu Johann Stephan Pütters Erlangung der Doktorwürde an der Georg-August-Universität Göttingen.[1] Es beinhaltet des Weiteren den Abdruck eines auf Latein verfassten Revers der Göttinger Juristischen Fakultät an die Marburger Fakultät, der als schriftliche Zusage einer Verpflichtung (lat. Litterae reversales) hier als „Gegenurkunde“ zur vorangegangen Bewilligung wirkt (Prinzip der Reziprozität).

Anlässlich des ersten Besuches von König Georg II. bei der von ihm gestifteten Universität Göttingen am 1. August 1748 wurde in einem actus publicus ein bis dahin verschobener Prorektoratswechsel vollzogen und zahlreichen Honoratioren ihre Promotionen vergeben.[2] Aus der Promotionsakte von Pütter geht hervor, dass er in einem früheren Schreiben an die Juristische Fakultät bezüglich seines Promotionsgesuchs auf die Problematik des Marburger Licentiats hinwies.[3] Aus diesem Grund werde in dem Revers die „licentia aspirandi ad summos honores“ genannt, die dem Promovierenden ermöglichte, für einen reduzierten Gebührensatz, ohne erneute Prüfung, später an der Marburger Fakultät die Doktorwürde erhalten zu können. Der Marburger Fakultät sei somit ein nicht unerheblicher Betrag der Gebühren für die Doktorpromotion von Pütter entgangen. Die Ausstellung des Revers diente in erster Linie also der gegenseitigen Absicherung bezüglich der ungewöhnlichen Umstände durch den an diesem Tag im Vordergrund stehenden Besuch des Königs.

Das Schriftstück wurde 1749 in dem ersten Band der „Marburgischen Beiträge zur Gelehrsamkeit nebst den Neuigkeiten der Universitäten Marburg und Rinteln“ von der Müllerischen Buchhandlung in Marburg veröffentlicht. Mitherausgeber war der Jurist Johann Georg Estor, der 1748 den Lehrstuhl der ersten Professur der Rechte sowie das Amt als Vizekanzler an der Philipps-Universität Marburg annahm.[4] Er verfasste unter anderem die Vorrede des ersten Bandes. Insgesamt bestehen die „Marburgischen Beyträge“ aus fünf Bänden, die zwischen 1749 und 1750 verlegt wurden (Bd. 1-3: 1749, Bd. 4-5: 1750). Als eine der frühen deutschsprachigen Universitätszeitschriften beinhaltete sie sowohl in Deutsch als auch in Latein verfasste, wissenschaftliche Abhandlungen, wobei es sich meistens um einzelne Aufsätze ohne namentliche Nennung des Verfassers handelt.[5] 1750 wurde die Herausgabe der Zeitschrift ohne Nachfolger wieder eingestellt.

Johann Stephan Pütter wurde am 25. Juni 1725 in Iserlohn als Sohn eines Kaufmanns geboren.[6] Pütter war seinerzeit einer der größten deutschen Staatsrechtler und der Kenner des Fürstenrechts. Er begann bereits 1738 mit gerade mal dreizehn Jahren das Studium an der Universität in Marburg, wo er die Lehre von Logik und Metaphysik von Christian Wolff hörte.[7] Während seines Studiums wechselte er zweimal die Universität. So beschäftigte er sich 1739 in Halle mit der Staatslehre von Johann Gottlieb Heineccius und wurde 1741 in Jena Schüler bei Johann Georg Estor.[8] 1744 erhielt Pütter das juristische Lizentiat und die Habilitation für deutsche Reichsgeschichte, römische Altertümer und Institutionen, deutsches Privatrecht und Naturrecht in Marburg und nahm in den zwei darauf folgenden Jahren zunächst die Tätigkeit als Privatdozent der Rechte auf.[9] Von 1747 bis 1807 war er Professor der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät in Göttingen.[10] Pütter war außerdem Mitglied der Schottischen Loge „Zu den drey Löwen“ in Marburg.[11] Er starb am 12. August 1807 in Göttingen.

Editionsrichtlinien

  • Klein- und Großschreibung wurden übernommen.
  • Rechtschreibung und Zeichensetzung wurden ebenfalls originalgetreu beibehalten.
  • Sofern die Formatierung bedeutungstragend ist, wurde sie dem Original angepasst.

Seitenverzeichnis

[195]
Das zwey und zwanzigste
haubtstück.
Von einem zu Marburg
ernannten licentiaten / so mit
bewilligung zum doctor in Göt-
tingen erhoben worden.

 Nachdem der herr professor Pütter zu Göttingen, die licentiatenwürde allhier zu Marburg erhalten hatte, und wegen der allerhöchsten gegenwart ihro königlichen majestät zu ersagten Göttingen, bey der feierlichen promotion den 1. aug. 1748. die doctor würde sich daselbst ertheilen lassen wollte, auch daher bey hiesiger juristenfacultät um die erlaubnis deshalber geziemend nachsuchte, mit dem erbieten, daß dasige löbliche juristenfacultät diesfalls einen revers von sich stellen wollte.

 Und man dann, gestalten sachen nach, hiesigen orts darinne kein bedencken gefunden;

 Als ist ermeldter herr profess. Pütter den 1. aug. 1748. zu Göttingen zur doctor würde erhoben worden.

 Der revers lautet also:

 Nos decanus, senior ceterique assessores facultatis iuridicae in academia hacce Georgia Augusta confitemur literis hisce, quod, quum, inclyta facultas [196] iuridica Marburgensis viro excellentissimo Ioanni Stephano Püttero, I. V. L.[12] et iuris professori extraordinario anno MDCCXXXXIIII. licentiam dederit adspirandi ad summos in iure honores, nunc vero roganti eidem veniam concesserit, vt in solemni nuper praesente augustissimo et clementissimo rege nostro, hic facta promotione ipse doctoris gradus a nobis ei confirmari possit, nos contra in simili futuro casu, si quis iterum a nobis licentia adspirandi ad summos in iure honores praeditus, ob easdem vel aeque graues rationes in academia Marburgensi gradum doctoris a facultate iuridica sibi conferri desiderauerit, pari desiderio vicissim deesse nolumus. Id quod sub sigillo facultatis nostrae promittimus et attestamur. Scrib. Gottingae d. - - -.

(L.S.)[13]

[Regest: Die Juristische Fakultät der Universität Göttingen erkennt an, dass Johann Stephan Pütter, der in Göttingen die außerordentliche Professur innehat, 1744 das Lizentiat der Rechte von der Juristischen Fakultät der Universität Marburg verliehen wurde. Ebenso ist die Juristische Fakultät Marburg mit der Verleihung der Doktorwürde an Pütter durch die Juristische Fakultät Göttingen einverstanden. Nach dem Grundsatz der Reziprozität versichert die Universität Göttingen, die künftigen Doktorpromotionen von Göttinger Absolventen in Marburg nicht zu behindern.]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Promotionsurkunde von Pütter [HLP IV, 26/5:1748,II (32)]
  2. Hölscher, Steffen, Zwischen Legitimation und Lustbarkeit. Der Besuch Georgs II. an der Universität Göttingen 1748, in: Göttinger Jahrbuch 2011, Band 59, Göttingen 2011, S. 41-70. Prorektor war bis dahin Georg Heinrich Riebow (Ribov) (1703-1774). Er wurde von Georg Ludwig Böhmer (1715-1797), 1740 außerordentlicher und 1742 ordentlicher Professor der der Rechte in Göttingen, abgelöst, vgl. Köhler/Menzel/Otto/Schott, Johann Christoph Gottscheds Briefwechsel. Historisch-kritische Ausgabe (Band 13: Januar 1748 – Oktober 1748), Berlin 2019.
  3. Schriftliche Auskunft des Göttinger Universitätsarchivs, 23.02.2021 auf Grundlage von Universitätsarchiv Göttingen [UniA GÖ Jur. Prom. 6569].
  4. Gundlach, Franz, Catalogus Professorum Academiae Marburgensis: Die akademischen Lehrer der Philipps-Universität in Marburg von 1527 bis 1910, Marburg 1927, S. 110.
  5. Kulenkamp, E. J., Literatur des gesammten Kurhessischen Rechts nebst einer Nachweisung aller gedruckten Entscheidungen des Oberappellationsgerichts zu Cassel, Kassel 1846, S. 8f.
  6. Renkhoff, Otto, Nassauische Biographie: Kurzbiographien aus 13 Jahrhunderten, Wiesbaden 1985, S. 312.
  7. Stolberg-Wernigerode, Otto zu, Neue deutsche Biographie, Bd. 21, Berlin 2003, S. 1.
  8. Meier, Jacob, Johann Stephan Pütter (1725-1807), in: Aufklärung, Vol. 20, 2008, S. 267.
  9. Gundlach, Franz, Catalogus Professorum Academiae Marburgensis: Die akademischen Lehrer der Philipps-Universität in Marburg von 1527 bis 1910, Marburg 1927, S. 154.
  10. Ebel, Wilhelm, Catalogus Professorum Gottingensum, 1734-1962, Göttingen 1962, S. 49.
  11. Redies, Stefan, Freimaurer, Tempelritter und Rosenkreuzer. Zur Geschichte der Geheimbünde in Marburg im 18. Jahrhundert, Marburg 1998, S. 61-65 und S. 79.
  12. Iuris Utriusque Licentiatus, wörtl.: Lizenziat beider Rechte (weltlich und kirchlich).
  13. „Locus Sigilli“ (lat.: Ort des Siegels), Hinweis auf Besiegelung des Originals. Wikipedia