Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Stadtältester“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 15 (1889), Seite 215
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Stadtältester. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 215. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Stadt%C3%A4ltester (Version vom 08.12.2024)

[215] Stadtältester, in Preußen Ehrentitel eines Magistratsmitglieds, welches sein Amt mindestens neun Jahre lang mit Ehren bekleidet hat; wird vom Magistrat in Übereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung verliehen. In andern Staaten heißen die Stadtverordneten zuweilen Stadtälteste.