Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 5, Seite 31 - 32
Fassung vom: 10. Februar 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Februar 1905
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scans auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[31]


(Nr. 3104.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904. Vom 10. Februar 1905.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte zweite Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904 wird in Einnahme und Ausgabe
für das Südwestafrikanische Schutzgebiet auf 71.080.250 Mark
festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1904 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 10. Februar 1905.


(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.


[32]

Zweiter Nachtrag zum Haushalts-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904. Bearbeiten

Kap. Tit. Ausgabe und Einnahme. Für das Rechnungsjahr
1904
treten hinzu
Mark.
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet.
1. Ausgaben.
II. Einmalige Ausgaben.
2. 1/11. Summe II. Einmalige Ausgaben 71.080.250
2. Einnahme.
2. Reichszuschuß 71.080.250
Summe der Ausgabe 71.080.250
Summe der Einnahme 71.080.250
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen 71.080.250
Berlin im Schloß, den 10. Februar 1905.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.