Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1896, Nr. 14, Seite 153 - 155
Fassung vom: 8. Juni 1896
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. Juni 1896
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 2309.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97. Vom 8. Juni 1896.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97 wird in Einnahme und Ausgabe
für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 2.000.000 Mark,
festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1896/97 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 8. Juni 1896.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


__________________

[154]

Nachtrag
zum
Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97.


Einnahme bezw. Ausgabe. Für
das Etatsjahr
1896/97
treten hinzu.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegendem Spezial-Etat:
Einnahme 2.000.000
Ausgabe 2.000.000 1.600.000
Balanzirt.
Neues Palais, den 8. Juni 1896.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.


__________________


[155]

Nachtrag zum Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1896/97.

Kapitel. Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Für
das Etatsjahr
1896/97
treten hinzu.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
2. Reichszuschuß 2.000.000
Summe der Einnahme für sich.
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen
B. Bei der Schutztruppe. 433.539 433.539
Andere persönliche Ausgaben.
4. Für Farbige 25.000 25.000
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 1.159.400 1.009.400
Summe I. Fortdauernde Ausgaben. 1.617.939 1.467.939
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Neubauten und Beschaffung der inneren Einrichtung für dieselben, sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Wasseranlagen 100.000
2. Für die Ausreise des Verstärkungstransports der Schutztruppe 150.000
Summe II. 250.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 132.061 132.061
Summe der Ausgabe. 2.000.000 1.600.000
Die Einnahme beträgt 2.000.000
Balanzirt.