Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872

Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 19, Seite 205
Fassung vom: 20. Juni 1872
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 26. Juni 1872
Inkrafttreten:
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(Nr. 839.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872. Vom 20. Juni 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Bearbeiten

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872 wird in Ausgabe
auf 138.745 Thaler, nämlich
auf 83.745 Thaler an fortdauernden, und
auf 55.000 Thaler an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben,
und in Einnahme
auf 38.475 Thaler
festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 4. Dezember v. J. (Reichsgesetzbl. für 1871 S. 412) festgestellten Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872 hinzu.

§.2. Bearbeiten

Die Mittel der Bestreitung des durch dieses Gesetz auf 100.270 Thaler festgestellten Mehrbedarfs sind durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 20. Juni 1872.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

Nachtrag zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1872.
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Kapitel. Titel. A u s g a b e. Für 1872 treten hinzu:
im Einzelnen.
Rthlr.
im Ganzen.
Rthlr.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1.   Reichskanzler-Amt.
1. Besoldungen 29.675
2. Andere persönliche Ausgaben 3.400
3. Sächliche Ausgaben 2.000
4 u. 5. Unverändert
6. Statistisches Amt 23.070
7 u. 8. Im Etat für 1872 Tit. 6 und 7 unverändert
9. Pensionen und Unterstützungen (im Etat für 1872 Tit. 8) 3.000
Summe Kap. 1 61.145
6.   Marine-Verwaltung.
Admiralität.
1. Besoldungen 10.300
8. Militär-Personal 2.100
  Summe Kap. 6 12.400
8.   Rechnungshof.
1. Besoldungen 6.400
3. Sächliche Ausgaben 500
  Summe Kap. 8 6.900
9.   Reichs-Oberhandelsgericht.
1. Besoldungen 3.300
Summe Kapitel 9 für sich
Dazu Summe Kap. 8 6.900
Dazu Summe Kap. 6 12.400
Dazu Summe Kap. 1 61.145
Summe der fortdauernden Ausgaben 83.745
II. Einmalige und außerordentliche Ausgaben.
1.   Reichskanzler-Amt.
1 u.2. Unverändert
3. Zu den Kosten der ersten Einrichtung des Statistischen Amts 2.000
4. Kosten der Betheiligung des Reichs an der Wiener Ausstellung des Jahres 1873, erste Rate 50.000
Summe Kap. 1 52.000
3.   Auswärtiges Amt.
1. Unverändert
2. Zum theilweisen Umbau des Konsulatsgebäudes in Jerusalem 3.000
Summe Kap. 3 für sich
Dazu Summe Kap. 1 52.000
Summe der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben 55.000
Dazu Summe der fortdauernden Ausgaben 83.745
Summe der Ausgaben 138.745
Einnahme.
Verschiedene Einnahmen. 38.475
Summe für sich


Schloß Babelsberg, den 20. Juni 1872.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.