Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1901, Nr. 10, Seite 70 - 114
Fassung vom: 22. März 1901
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. März 1901
Inkrafttreten:
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(Nr. 2753.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901. Vom 22. März 1901.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901 wird in Einnahme und Ausgabe auf 36.603.600 Mark festgesetzt:
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 22. März 1901.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.


__________________


[71]

Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901.


Mark.
Nach den beiliegenden Spezial-Etats betragen
die Einnahmen und Ausgaben:
      I. für das ostafrikanische Schutzgebiet 8.491.000
      II. für Kamerun 3.775.800
      III. für Togo 1.448.000
      IV. für das südwestafrikanische Schutzgebiet 10.451.600
      V. für Neu-Guinea 809.700
      VI. für die Karolinen, Palauinseln und Marianen 311.500
      VII. für Samoa 266.000
      VIII. für Kiautschou 11.050.000
zusammen 36.603.600
            Anmerkung.
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienst-Zulagen sowie für die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten in den afrikanischen Schutzgebieten und im Schutzgebiete von Neu-Guinea sind die Bestimmungen der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 maßgebend

Berlin im Schloß, den 22. März 1901.

(L. S.)  Wilhelm.


  Graf von Bülow.


__________________

[72]

I. Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1901. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern
     a) Häuser- und Hüttensteuer 1.100.000 Mark
               Davon ab:
           der in die Kommunalkassen fließende Theil von 50 Prozent mit 550.000 Mark
bleiben 550.000 Mark
     b) Gewerbesteuer 132.500 Mark
               Davon ab:
           der in die Kommunalkassen fließende Theil von 20 Prozent mit 26.500 Mark
bleiben 106.000 Mark
Summe Titel 1 656.000
2. Zölle 1.790.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 643.200
4. Einnahmen aus dem Eisenbahnbetriebe 142.800
5. Reichszuschuß 5.259.000
Summe der Einnahme 8.491.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 18.000 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 1 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 8n zu. [73]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
Erster Referent mit 5.100 Mark bis 8.100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 1 des Tarifs).
2 Referenten mit 4.200 Mark bis 7.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
      Ein Referent ist gleichzeitig mit Wahrnehmung der Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt.
1 höherer Bergbeamter mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 höherer Forstbeamter mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs).
1 ständiger Hülfsarbeiter mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs).
6 Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Büreau, Zoll Katasterbüreau und Zentralmagazin mit 3.300 Mark bis 5.400 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 1 des Tarifs).
11 Sekretäre und 1 Bergbausekretär mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
5 Büreauassistenten mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Vermessungsassistent und 3 Büreauassistenten II. Klasse mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs). 117.000
b. Lokalverwaltung.
9 Bezirksamtmänner in Tanga, Pangani, Bagamoyo, Dar-es-Salaam, Kilwa, Lindi, Langenburg, Wilhelmsthal und Kilossa mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
11 Bezirksamtssekretäre, zugleich Rechnungsbeamte mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
20 Polizeiunteroffiziere mit 2.700 Mark bis 3.900 Mark, im Durchschnitte 3.300 Mark.
4 Hauptzollamtsvorsteher mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs). [74]
3 Zollamtsassistenten I. Klasse mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienstzulage III 2 des Tarifs).
10 Zollamtsassistenten II. Klasse:
      sofern es sich um Militäranwärter handelt, welche schon im heimischen Zolldienste beschäftigt waren, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Zollaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs). 166.500
      Anmerkung zu b. Die Polizeiunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt.
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Auditeurs der Schutztruppe beauftragt, mit 5.100 Mark bis 8.100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 1 des Tarifs).
2 Bezirksrichter in Dar-es-Salaam und Tanga mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
2 Sekretäre mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Gefängnißwärter mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
      Anmerkung zu c. Der Sekretär beim Bezirksgericht in Dar-es-Salaam fungirt zugleich beim Obergerichte.
d. Für die Gesammtverwaltung treten noch hinzu:
2 Stabsärzte mit 10.800 Mark.
4 Stabsärzte mit je 9.600 Mark.
1 Regierungsarzt mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs). [75]
1 Lazarethinspektor mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs).
3 Sanitätssergeanten mit je 2.760 Mark.
5 Sanitätsunteroffiziere mit je 2.400 Mark. 87.280
      Solange die Stabsärzte nach ihrem Dienstalter in der Armee oder Marine den dem Satze von 10.800 Mark entsprechenden heimischen Gehaltssatz von 3.900 Mark nicht erreicht hat, sind nur 9.600 Mark zuständig.
      Die Militärärzte, Sanitätssergeanten und Sanitätsunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. Bei Wahrnehmung einer Stabsarztstelle durch einen Oberarzt oder einen Assistenzarzt ist nur eine Besoldung von 7.500 Mark oder 6.300 Mark zahlbar.
Die Stelle des Regierungsarztes kann auch aushülfsweise mit einem Militärarzt (Oberarzt oder Assistenzarzt) besetzt werden, der dann die Besoldung seines Dienstgrads erhält.
Summe Titel 1 389.180
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte etc. haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 326.500
Summe Titel 1 und 2 715.680
3. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 34.830
4. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 4.000
5. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen [76] 13.000
Andere persönliche Ausgaben.
Für Hülfskräfte.
6. Für Weiße (künftig wegfallend 600 Mark) 383.850
Zu Titel 6. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
7. Für Farbige 549.316
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (zukünftig wegfallend 85.800 Mark) 1.702.900
Anmerkung zu Titel 8. Aus diesem Titel werden die sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht unter Titel 13 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich der gesammten Verwaltung des Schutzgebietes bestritten.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 8) 3.403.576
B. Militärverwaltung.
9. Besoldungen bei der Schutztruppe 1.671.180
Zu Titel 9. Die deutschen Militärpersonen haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
10. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 131.833
      Anmerkung zu Titel 10. Den im Dienstgrad als Deckoffizier stehenden Militärpersonen der Schutztruppe können im Falle der Pensionirung diejenigen Beträge, um welche sich deren Versorgungsansprüche nach den neueren Bestimmungen geringer berechnen als die Ansprüche, welche ihnen bei etwaiger Pensionirung vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen bereits zugestanden haben würden, als Pensionszuschuß gewährt werden.
11. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 2.530
12. Andere persönliche Ausgaben (künftig wegfallend 13.800 Mark) 40.800
13. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 8) 455.000
[77] Summe B. Militärverwaltung (Titel 9 bis 13) 2.301.343
C. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
14. Für Weiße 286.600
Zu Titel 14. Die europäischen Angehörigen der Flottille haben während des Landaufenthalts im Schutzgebiete freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
15. Für Farbige 114.861
16. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 8) 366.000
Summe C. Flottille (Titel 14 bis 16) 797.461
D. Eisenbahn.
17. Für den Eisenbahnbetrieb 142.210
E. Allgemeine Fonds.
18. Zu Unterstützungen:
I. Für Weiße.
     a) für Beamte 5.000 Mark
     b) für Militärpersonen 3.000 Mark 8.000
I. Für Farbige.
     a)der Civilverwaltung einschließlich der Flottille 1.000 Mark
     b) der Militärverwaltung 3.000 Mark 4.000
12.000 Mark
19. F. Vertragsmäßige Zahlung
[78] zum Zweck der Verzinsung und Amortisation der von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgenommenen Anleihe durch 90 halbjährliche Raten von je 300.000 Mark, 21. und 22. Rate 600.000
Zusammenstellung.
Summe A (Titel 1 bis 8) 3.403.576
Summe B (Titel 9 bis 13) 2.301.343
Summe C (Titel 14 bis 16) 767.461
Summe D (Titel 17) 142.210
Summe E (Titel 18) 12.000
Summe F (Titel 19) 600.000
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 7.226.590
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Bauten 148.000
2. Für Fortführung der Eisenbahn Tanga-Muhesa bis Korogwe, 3. und letzte Rate 950.000
3. Zur Beschaffung der inneren Einrichtung für das Krankenhaus und das dazu gehörige Arzthaus in Tanga 48.200
4. Zur Gewährung von Beihülfen an indische Ackerbürger 30.000
5. Zuschuß zu den Baukosten für eine Telegraphenlinie von Dar-es-Salaam zunächst bis Mpapwa 15.000
6. Zur Bereitstellung eines eisernen Bestandes an Ausrüstungsgegenständen für die Schutztruppe, erste Rate 60.000
[79] Summe II. Einmalige Ausgaben 1.251.200
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 13.210
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen Summen als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen Zweckbestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich herausgestellt haben.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 8.491.000
Die Einnahme beträgt 8.491.000

[80]

II. Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Rechnungsjahr 1901. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 42.000
2. Zölle 1.400.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 154.000
4. Reichszuschuß 2.179.800
Summe der Einnahme 3.775.800
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
Besoldungen.
1. Civilverwaltung.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 9.000 Mark bis 12.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 2 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 12m zu.
1 Referent mit 5.100 Mark bis 8.100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 1 des Tarifs).
1 Regierungsarzt und 1 Maschineningenieur mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs).
4 Vorstände für Kasse, Büreau, Zoll und Bauwesen mit 3.300 Mark bis 5.400 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 1 des Tarifs).
1 Hafenmeister (künftig wegfallend) mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Büreau- und 1 Kassenassistent sowie ein Zollamtsassistent mit berufsmäßiger Vorbildung mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs). [81]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
1 Materialienverwalter:
      sofern er fachmäßige Vorbildung hat, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Magazinaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
1 Polizeimeister mit 1.500 Mark bis 2.000 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 1 des Tarifs). 53.100
b. Lokalverwaltung.
4 Bezirksamtmänner in Kamerun, Kribi, Victoria und Edea mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 Leiter des botanischen Gartens in Victoria mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs).
2 Bezirksamtssekretäre für Kamerun und Victoria und 2 Stationsleiter für Buëa und Rio del Rey mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Kassenassistent für Victoria mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
4 Zollamtsassistenten:
      sofern sie berufsmäßige Vorbildung haben, mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs);
      sofern es sich um Militäranwärter handelt, welche schon im heimischen Zolldienste beschäftigt waren, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Zollaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
2 Lehrer mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Assistent am botanischen Garten in Victoria mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs).
[82] 3 Polizeimeister für Victoria, Kribi und Edea mit 1.200 Mark bis 1.800 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs). 38.420
c. Justizverwaltung.
1 Richter mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 Sekretär mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs). 6.800
Summe Titel 1 108.680
Zu Titel 1. Der Leiter des botanischen Gartens in Victoria bezieht den dritten Theil aus dem Verkaufserlöse der in diesem Garten und auf der Gouvernementsplantage in Victoria gezogenen Produkte bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark und der Maschineningenieur fünf Prozent von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebs bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark.
Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs und des Polizeimeisters der Zentralverwaltung sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Landesverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 148.320
3. Schutztruppe 503.200
Summe Titel 1 bis 3 760.200
      Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung.
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 6.657
5. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 13.069
      Anmerkung zu Titel 5. Den im Dienstgrad als Deckoffizier stehenden Militärpersonen der Schutztruppe können im Falle der Pensionirung diejenigen Beträge, um welche sich deren Versorgungsansprüche nach den neueren Bestimmungen geringer berechnen als die Ansprüche, welche ihnen bei etwaiger Pensionirung vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen bereits zugestanden haben würden, als Pensionszuschuß gewährt werden. [83]
6. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
7. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 3.000
8. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 5.000
Andere persönliche Ausgaben.
9. Für Weiße 304.536
      Zu Titel 9. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
10. Für Farbige 855.040
11. Zu Unterstützungen:
     a) für Beamte 2.500 Mark
     b) für Militärpersonen 2.500 Mark 5.000
Summe Titel 1 bis 11 1.952.502
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (künftig wegfallend 54.900 Mark) 769.800
13. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) und der dem Schutzgebiete nach den Uebersichten der Reichs-Ausgaben und -Einnahmen für die Etatsjahre 1894/95 und 1895/96 – Kapitel 2 der einmaligen Ausgaben – außeretatsmäßig geleisteten Zuschüsse von zusammen 1.093.710,25 Mark, demnach von überhaupt 2.518.710,25 Mark abzüglich der darauf in 7 Jahresraten von je 90.750 Mark zurückgezahlten 635.250 Mark
Summe I (Titel 1 bis 13). Fortdauernde Ausgaben 2.722.302
II. Einmalige Ausgaben.
1. Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 386.700
2. Wege- und Brückenbauten [84] 130.000
3. Für Beschaffung eines Seedampfers, 1. Rate 300.000
4. Für die Befeuerung der Küste des Schutzgebiets 126.000
5. Zur Bereitstellung eines eisernen Bestandes an Ausrüstungsgegenständen für die Schutztruppe 40.000
6. Beihülfe zu den Kosten einer Expedition in der Richtung auf den Tschadsee 50.000
Summe II 1.032.700
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 20.798
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen Summen als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen Zweckbestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich herausgestellt haben.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 3.775.800
Die Einnahme beträgt 3.775.800

[85]

III. Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Rechnungsjahr 1901. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 30.000
2. Zölle 500.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 34.000
4. Reichszuschuß 884.000
Summe der Einnahme 1.448.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
Besoldungen.
1. Civilverwaltung.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 8.200 Mark bis 10.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 3 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 12 l zu.
1 Kanzler mit 4.200 Mark bis 7.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
3 Vorstände für Kasse, Bureau und Zoll mit 3.300 Mark bis 5.400 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 1 des Tarifs).
1 Materialienverwalter:
      sofern er fachmäßige Vorbildung hat, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Magazinaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
1 Polizeimeister mit 1.500 Mark bis 2.000 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 1 des Tarifs). [86]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
b. Lokalverwaltung.
2 Bezirksamtmänner in Klein-Popo mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
2 Lehrer mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
3 Zollamtsassistenten:
      sofern sie berufsmäßige Vorbildung haben, mit 1.500 Mark bis 3.300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs);
      sofern es sich um Militäranwärter handelt, welche schon im heimischen Zolldienste beschäftigt waren, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Zollaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
1 Polizeimeister mit 1.200 Mark bis 1.800 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs). 16.600
Summe Titel 1 45.400
      Zu Titel 1. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs ist noch als Reichsbeamter – nicht als Beamter der Landesverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 65.700
3. Schutztruppe 32.700
Summe Titel 1 bis 3 143.800
      Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung.
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten [87] 1.359
5. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
6. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
7. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 1.000
8. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 3.000
Andere persönliche Ausgaben.
9. Für Weiße (30.000 Mark künftig wegfallend) 174.500
      Zu Titel 9. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
10. Für Farbige 112.360
11. Zu Unterstützungen für Beamte und Militärpersonen 2.000 Mark
Summe Titel 1 bis 11 438.019
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 299.720
Summe I (Titel 1 bis 12). Fortdauernde Ausgaben 737.739
II. Einmalige Ausgaben.
1. Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 95.000
2. Für den Bau einer Landungsbrücke in Lome und einer Eisenbahn von Lome nach Klein-Popo, je eine 1. Rate von 450 000 Mark und 150 000 Mark 600.000
[88] Summe II 695.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 15.261
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen Summen als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen Zweckbestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich herausgestellt haben.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 1.448.000
Die Einnahme beträgt 1.448.000

[89]

III. Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1901. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 52.000
2. Zölle 750.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 87.000
4. Einnahmen aus dem Eisenbahnbetriebe 46.000
5. Reichszuschuß 9.102.600
Summe der Einnahme 10.451.600
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
height=30 Besoldungen.
1. Civilverwaltung.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur mit 9.000 Mark bis 12.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 2 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 12o zu.
1 Referent, gleichzeitig Oberrichter, mit 5.100 Mark bis 8.100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 1 des Tarifs).
1 Vorsteher der Bergbehörde, gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek, mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
1 Kulturingenieur und landwirthschaftlicher Beirath und
1 Sachverständiger für Viehzucht und Veterinärwesen mit 3.600 Mark bis 5.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs). Behufs Erreichung des dem Inhaber der Stelle des Kulturingenieurs vertragsmäßig zugesicherten Gesammtdiensteinkommens von jährlich 9.600 Mark erhöht sich die Kolonialdienst-Zulage für denselben um den hierfür erforderlichen, künftig wegfallenden Betrag. [90]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
6 Vorstände für Kasse, Büreau, Kalkulatur und Zoll sowie für das Bau-und für das Vermessungswesen mit 3.300 Mark bis 5.400 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 1 des Tarifs).
4 Sekretäre sowie
1 Katastersekretär und
1 Vermessungsbeamter und Kulturtechniker mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
1 Obergärtner mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs)
1 Materialienverwalter:
      sofern er fachmäßige Vorbildung hat, mit 1.500 Mark bis 2.700 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 3 des Tarifs);
      ohne fachmäßige Vorbildung (Magazinaufseher) mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs). 68.100
b. Lokalverwaltung.
4 Bezirksamtmänner in Swakopmund, Otyimbingwe, Keetmanshoop und Gibeon mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
2 Zollamtsvorsteher in Swakopmund und Lüderitzbucht sowie
1 Vorstand für die Gestütsverwaltung in Nauchas und
5 Bezirksamtssekretäre mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs).
2 Zolleinnehmer mit 1.000 Mark bis 1.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).
      Der Zollamtsvorsteher in Lüderitzbucht ist zugleich Stationschef und Kassenverwalter. 35.500
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter. Das Amt wird von dem Referenten mitwahrgenommen.
1 Richter in Windhoek, zugleich mit den Dienstverrichtungen des Auditeurs der Schutztruppe beauftragt, mit 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs). [91]
1 Gerichtsschreiber mit 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs). 6.300
Summe Titel 1 109.900
      Zu Titel 1. Die derzeitigen Inhaber der Stelle des Gouverneurs ist noch als Reichsbeamter – nicht als Beamter der Landesverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 148.220
3. Schutztruppe (205.000 Mark künftig wegfallend) 1.300.550
Summe Titel 1 bis 3 1.558.670
      Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
5. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 177.000
6. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 1.330
7. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 3.000
8. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 5.000
Andere persönliche Ausgaben.
9. Für Weiße 334.576
      Zu Titel 9. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann. [92]
10. Für Farbige 145.000
11. Zu Unterstützungen:
     a) für Beamte 1.500 Mark
     b) für Militärpersonen 4.000 Mark 5.500
Summe Titel 1 bis 11 2.230.076
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (168.500 Mark künftig wegfallend) 2.944.880
13. Für den Eisenbahnbetrieb 460.000
Summe I (Titel 1 bis 13). Fortdauernde Ausgaben 5.634.956
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Neubauten und Beschaffung ihrer inneren Einrichtung sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten 297.200
2. Zu Wege-, Brunnen- und Wasseranlagen 200.000
3. Beihülfe für eine Expedition zur vollständigen Klarstellung der Verhältnisse hinsichtlich der geplanten Stauwerkanlagen 25.000
4. Für die Ablösung von Militärpersonen der Schutztruppe 192.000
5. Zu Theuerungszulagen für diätarisch beschäftigte Civilbeamte 16.000
6. Zur Hebung der Pferde- und Viehzucht 40.00
7. Zur Verbesserung der Thierrasse 24.000
8. Zur Fortführung der Eisenbahn und des Telegraphen von Swakopmund nach Windhoek 3.000.000
9. Zur Fortführung des Baues einer Hafenanlage bei Swakopmund, 4. Rate 500.000
10. Für die Betonnung und Befeuerung der Küste des Schutzgebiets, 2. Rate 48.000
11. Zu Beihülfen für deutsche Ansiedler, insbesondere für ausgediente Angehörige der Schutztruppe
      Die Rückvergütungen auf die aus diesem Fonds gewährten Darlehen fließen demselben wieder zu.
12. Zur Vermehrung der Artillerie und Schaffung einer Reserve der Artillerie- und Infanterie-Munition, 1. Rate 250.000
13. Zur Bereitstellung eines eisernen Bestandes an Ausrüstungsgegenständen für die Schutztruppen, 1. Rate 180.000
[93] Summe II 4.772.200
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 44.470
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen Summen als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen Zweckbestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich herausgestellt haben.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 10.451.600
Die Einnahme beträgt 10.451.600

[94]

V. Etat für das Schutzgebiet von Neu-Guinea auf das Rechnungsjahr 1901. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 12.000
2. Zölle 52.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 36.000
4. Reichszuschuß 709.700
Summe der Einnahme 809.700
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
height=30 Besoldungen.
Gouverneur mit 8.200 Mark bis 10.500 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 3 des Tarifs).
      Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu halten sind, dem Ansatz unter Titel 8i zu.
2 Bezirksamtmänner, zugleich Bezirksrichter, für Kaiser-Wilhelmsland und den Bismarckarchipel mit je 3.600 Mark bis 6.600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs).
2 Sekretäre, zugleich Gerichtsschreiber und Zollverwalter, mit je 2.100 Mark bis 4.200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs). 19.600
      Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
[95] Summe Titel 1 19.600
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1. 31.200
Summe Titel 1 und 2 50.800
3. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
4. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900
5. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte
Andere persönliche Ausgaben.
Für Hülfskräfte.
6. Für Weiße 92.175
      Zu Titel 6. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
7. Für Farbige 49.300
align=right Summe Titel 1 bis 7 192.275
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 143.500
9. An die Neu-Guinea-Kompagnie vertragsmäßige Zahlung auf 10 Jahre je 400.000 Mark, 3. Rate 400.000
Summe I (Titel 1 bis 9). Fortdauernde Ausgaben 735.775
II. Einmalige Ausgaben.
Für Bauten und deren innere Einrichtung, namentlich auch zu Hafen- und Wegebauten und zum Ankaufe der für die Verwaltung erforderlichen Grundstücke 69.000
[96] Summe II. Einmalige Ausgaben 69.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 4.925
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen Summen als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen Zweckbestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich herausgestellt haben.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
align=right Summe der Ausgabe 809.700
align=right Die Einnahme beträgt 809.700

[97]

VI. Etat für die Verwaltung der Karolinen, Palauinseln und Marianen auf das Rechnungsjahr 1901. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
1. Direkte Steuern, Zölle, sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 25.000
2. Reichszuschuß 286.500
Summe der Einnahme 311.500
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Besoldungen
2. Kolonialdienst-Zulagen
Summe Titel 1 und 2
3. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
4. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 und der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900
5. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte
Andere persönliche Ausgaben.
Für Hülfskräfte.
6. Für Weiße 99.500
      Zu Titel 6. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
7. Für Farbige 65.000
[98] align=right Summe Titel 1 bis 7 164.500
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 94.700
Summe I (Titel 1 bis 8). Fortdauernde Ausgaben 259.200
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 50.000
Summe II 50.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 2.300
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen Summen als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen Zweckbestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich herausgestellt haben.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
align=right Summe der Ausgabe 311.500
align=right Die Einnahme beträgt 311.500

[99]

VII. Etat für das Schutzgebiet von Samoa auf das Rechnungsjahr 1901. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern, Zölle, sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 120.000
2. Reichszuschuß 146.000
Summe der Einnahme 266.000
Ausgabe.
Zur Bestreitung der Verwaltungs-Ausgaben 266.000
Summe der Ausgabe 266.000
Die Einnahme beträgt 266.000

[100]

VIII. Etat für das Schutzgebiet Kiautschou auf das Rechnungsjahr 1901. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
Einnahme.
1. Aus Landverkäufen 100.000
2. Direkte Steuern 50.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 150.000
4. Reichszuschuß 10.050.000
Summe der Einnahme 11.050.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
Die Personen des Soldatenstandes und Beamte, welche der Marine entnommen sind, bleiben in jeder anderen als etatsrechtlichen Beziehung, unbeschadet der für das Schutzgebiet geltenden Gesetze und Verordnungen, Angehörige der Marine. – Sie dürfen, wenn sie nach ihrem Dienstalter in der Heimath befördert werden, das Mehr der Gebührnisse des neuen Dienstgrads erhalten.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Gouvernement.
Gouverneur, Chef der Civil- und Militärverwaltung, gleichzeitig oberster Befehlshaber der Besatzungstruppen 42.000 Mark
1 Erster Adjutant 5.460 Mark
1 Zweiter Adjutant 3.960 Mark
– Artillerieoffizier vom Platz – vergl. Titel 6 –. [101]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1901.
Mark.
1 Intendant von 4.860 bis 7.860 Mark 5.460 Mark
1 Gouvernementssekretär erhält seine Besoldung aus Kapitel 64a Titel 1.
5 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 27.375 Mark
b. Landesverwaltung.
1 Civilkommissar 18.000 Mark
1 Kommissar für chinesische Angelegenheiten 18.000 Mark
1 Erster Dolmetscher von 9.000 bis 12.000 Mark 9.000 Mark
1 höherer Forstbeamter von 9.000 bis 12.000 Mark 9.000 Mark
1 Polizeichef von 8.500 bis 10.000 Mark 8.500 Mark
1 Vorstand des Katasteramts von 7.700 bis 9.800 Mark 8.700 Mark
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich Kriegsgerichtsrath bei dem Gerichte des Gouvernements von 12.000 bis 15.000 Mark 12.000 Mark
1 Zweiter Dolmetscher von 7.200 bis 9.000 Mark 7.200 Mark
– Bezirksrichter – vergl. Titel 2 –.
2 Gerichtsschreiber von 6.000 bis 8.100 Mark 13.200 Mark
d. Bauverwaltung.
1 Baudirektor von 7.560 bis 9.060 Mark 7.560 Mark
      Der gegenwärtige Stelleninhaber bezieht eine Bauzulage von 3.500 Mark aus den bei den einmaligen Ausgaben vorgesehenen Fonds für Hafenbauten.
2 Bauinspektoren und Baumeister von 3.660 bis 6.360 Mark 9.020 Mark
2 technische Sekretäre von 2.532 bis 4.632 Mark 5.064 Mark
1 Verwaltungssekretär von 2.232 bis 4.632 Mark 3.732 Mark
1 Sekretariatsassistent von 1.932 bis 2.332 Mark 2.332 Mark
7 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 38.325 Mark [102]
2 Buchführer von 1.932 bis 3.132 Mark 3.864 Mark
2 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 4.927,50 Mark
e. Hafenverwaltung und meteorologisch-astronomische Station.
1 Hafenkapitän und Leiter der meteorologisch-astronomischen Station 5.460 Mark
1 Stelle nicht pensionsfähige Ortszulage 5.475 Mark
1 Hafenmeister und Assistent der meteorologisch-astronomischen Station von 4.500 bis 6.000 Mark 4.500 Mark 288.202
2. Zur Remunerirung von Hülfsarbeitern 204.440
Verschiedene Ausgaben.
3. Sächliche und vermischte Ausgaben 66.000
4. Zur baulichen Unterhaltung der Dienstwohngebäude und zur Unterhaltung des zur Dienstwohnung des Gouverneurs gehörigen Gartens, soweit er zu repräsentativen Zwecken dient. Zur baulichen Unterhaltung der öffentlichen Gebäude, der Straßen-, Entwässerungs-, Park und sonstigen öffentlichen Anlagen 129.170
      Aus diesem Fonds dürfen Wiederherstellungs- und Neubauten sowie Grundstückserwerbungen bestritten werden, wenn die Kosten des einzelnen Baues einschließlich Grunderwerb oder die Kosten der Erwerbung eines Grundstücks den Betrag von 30.000 Mark nicht übersteigen.
5. Kosten der Hafenpolizei, für Unterhaltung und Betrieb der Leuchtfeuer, Seezeichen, Signalstationen und der meteorologisch-astronomischen Station einschließlich Löhne 35.250
[103] Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 723.062
height=30 B. Militärverwaltung.
6. Besatzung von Kiautschou.
Marineinfanterie.
1 Kommandeur 7.110 Mark
2 Hauptleute I. Klasse zu 5.160 Mark 10.320 Mark
2 Hauptleute II. Klasse zu 3.960 Mark 7.920 Mark
5 Oberleutnants zu 2.070 Mark 10.350 Mark
10 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 54.750 Mark
8 Leutnants zu 1.470 Mark 11.760 Mark
8 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 4.927,50 Mark 39.420 Mark
4 Feldwebel zu 720 Mark 2.880 Mark
9 Vicefeldwebel zu 540 Mark 4.860 Mark
13 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 23.725 Mark
26 Sergeanten zu 432 Mark 11.232 Mark
73 Unteroffiziere zu 306 Mark 22.338 Mark
187 Gefreite zu 180 Mark 33.660 Mark
817 Gemeine zu 126 Mark 102.942 Mark
Marinefeldartillerie.
1 Hauptmann II. Klasse 3.960 Mark
2 Oberleutnants zu 2.070 Mark 4.140 Mark
1 Roßarzt zu 1.932 bis 2.132 Mark 1.932 Mark
4 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 21.900 Mark
      Ein Unterroßarzt in Stelle des Roßarztes bezieht 1.008 Mark Löhnung und 2.737,50 Mark nicht pensionsfähige Ortszulage.
1 Wachtmeister 738 Mark
1 Vicewachtmeister 558 Mark
2 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 3.650 Mark [104]
4 Sergeanten zu 450 Mark 1.800 Mark
8 Unteroffiziere zu 324 Mark 2.592 Mark
20 Gefreite zu 180 Mark 3.600 Mark
73 Feldartilleristen zu 126 Mark 9.198 Mark
      Vicewachtmeister, Sergeanten und Unteroffiziere der Feldartillerie, welche aus Stellen der Marine mit höherer Löhnung entnommen sind, beziehen ihre Löhnung, ausschließlich Kleidergeld, bis zum Einrücken in eine höhere Löhnungsklasse weiter.
Chinesenkompagnie.
1 Kompagniechef 3.960 Mark
1 Oberleutnant 2.070 Mark
2 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 10.950 Mark
1 Feldwebel 720 Mark
2 Vicefeldwebel zu 540 Mark 1.080 Mark
3 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 5.475 Mark
3 Sergeanten zu 432 Mark 1.296 Mark
5 Unteroffiziere zu 306 Mark 1.530 Mark
Mannschaftsbesoldungen 27.168 Mark
Matrosenartillerie.
1 Kapitänleutnant als Detachementsführer, gleichzeitig Artillerieoffizier vom Platz – Titel 1 – und Vorstand der Artillerieverwaltung – Titel 24 – 5.460 Mark
3 Oberleutnants zur See zu 2.250 Mark 6.750 Mark
4 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 21.900 Mark
1 Oberdeckoffizier 2.250 Mark
1 Deckoffizier 1.800 Mark
2 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 2.737,50 Mark 5.475 Mark [105]
1 Feldwebel 828 Mark
1 Vicefeldwebel 720 Mark
2 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 3.650 Mark
5 Oberartilleristenmaate zu 720 Mark 3.600 Mark
21 Artilleristenmaate zu 540 Mark 11.340 Mark
49 Obermatiosenartilleristen zu 288 Mark 14.112 Mark
122 Matrosenartilleristen zu 234 Mark 28.548 Mark
Personal der Matrosendivisionen.
1 Oberdeckoffizier 2.250 Mark
1 Stelle nicht pensionsfähige Ortszulage zu 2.737,50 Mark 2.738 Mark
5 Obermaate zu 720 Mark 3.600 Mark
10 Obermatrosen zu 288 Mark 2.880 Mark
19 Matrosen zu 234 Mark 4.446 Mark
Personal der Werftdivisionen.
2 Deckoffiziere – 1 Maschinist und 1 Materialienverwalter – zu 1.800 Mark 3.600 Mark
2 Stelle nicht pensionsfähige Ortszulage zu 2.737,50 Mark 5.475 Mark
3 Obermaschinistenmaat zu 720 Mark 720 Mark
1 Oberbüchsenmachersmaat zu 720 Mark
3 Maschinistenmaate zu 540 Mark 1.620 Mark
6 Schreiber (Maate) zu 540 Mark 3.240 Mark
1 Büchsenmachersmaat zu 540 Mark
5 Oberheizer und Oberhandwerker zu 288 Mark 1.440 Mark
[106] 6 Gemeine zu 234 Mark 1.404 Mark 594.130
7. Stammkompagnien in der Heimath.
Marineinfanterie.
1 Hauptmann I. Klasse 3.900,00 Mark
1 Hauptmann II. Klasse 2.700,00 Mark
2 Stellen Wohnungsgeldzuschuß III 1 des Tarifs zu 660 Mark 1.320,00 Mark
      Servis A 5 des Tarifs zu 702 Mark 1.404,00 Mark
      (Außerdem Stallservis B des Tarifs aus Titel 31, Pferdegelder aus Titel 21 und 2 kleine Rationen nach dem Satze IV aus Titel 22.)
2 Oberleutnants zu 1.500 Mark 3.000,00 Mark
4 Leutnants zu 900 Mark 3.600,00 Mark
6 Stellen Wohnungsgeldzuschuß IV des Tarifs zu 270 Mark 1.620,00 Mark
      Servis A 6 des Tarifs zu 450 Mark 2.700,00 Mark
      Tischgeld zu 64,80 Mark 388,80 Mark
2 Feldwebel zu 720 Mark 1.440,00 Mark
4 Vicefeldwebel zu 540 Mark 2.160,00 Mark
13 Sergeanten zu 432 Mark 5.616,00 Mark
35 Unteroffiziere zu 306 Mark 10.710,00 Mark
20 Gefreite zu 180 Mark 3.600,00 Mark
502 Gemeine zu 126 Mark 63.252,00 Mark
Marinefeldartillerie.
1 Oberleutnant 1.500,00 Mark
1 Stelle Wohnungsgeldzuschuß IV des Tarifs 270,00 Mark
      Servis A 6 des Tarifs 450,00 Mark
      Tischgeld 64,80 Mark
1 Wachtmeister zu 738 Mark oder Vicewachtmeister zu 558 Mark 738,00 Mark
2 Sergeanten zu 450 Mark 900,00 Mark
3 Unteroffiziere zu 324 Mark 972,00 Mark
46 Feldartilleristen zu 126 Mark 5.796,00 Mark [107]
Matrosenartillerie.
1 Oberleutnant zur See zu 1.500 Mark und 180 Mark nicht pensionsfähige Zulage 1.680,00 Mark
1 Stelle Wohnungsgeldzuschuß IV des Tarifs 270,00 Mark
      Servis A 6 450,00 Mark
            Ein Leutnant zur See in dieser Stelle erhalten aus dem ersparten Gehaltstheil ein Tischgeld von 72 Mark.
1 Oberdeckoffizier zu 2.1420,00 Mark
1 Stelle Servis A 4 a des Tarifs für Naturalquartier 212,40 Mark
1 Feldwebel 828,00 Mark
2 Oberartilleristenmaate zu 720 Mark 1.440,00 Mark
10 Artilleristenmaate zu 540 Mark 5.400,00 Mark
1 Schreiber (Maat) zu 540,00 Mark
12 Obermatrosenartilleristen zu 288 Mark 3.456,00 Mark
86 Matrosenartilleristen zu 234 Mark 20.124,00 Mark 154.644
Zu Titel 6 und 7.
      Die aufgeführten Personalstärken sind durchschnittliche. Die Stellen bei den Besatzungstruppen und den Stammkompagnien sind gegenseitig deckungsfähig.
8. Bekleidungskosten der Besatzung von Kiautschou und der Stammkompagnien
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
208.570
9. Außerordentliche Kosten des Bekleidungswesens 20.000
10. Uebungsgelder (Beurlaubtenstand) 5.000
11. Stellen- und Fachzulagen 12.970
12. Dienstalters-, Reservisten-, Seefahr- und Ordenszulagen sowie Dienstprämien für Unteroffiziere 16.000
13. Kommandozulagen und zur Bewilligung von Löhnungszuschüssen für verheirathete Unteroffiziere bei Kommandos außerhalb der Garnison oder wenn deren Familien nicht im Schutzgebiet untergebracht sind [108] 5.000
14. Ortszulagen für Unteroffiziere und Kapitulanten, Theuerungszulagen für Gemeine 425.000
15. Büreauinventarien und Schreibmaterialiengelder
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
3.246
16. Allgemeine Unkosten
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
5.836
17. Beihülfen zur Unterhaltung der Musik
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
3.600
18. Uebungsgelder 12.550
19. Unterrichtsgelder
          (Selbstbewirthschaftungsfonds.)
2.874
20. Naturalverpflegung 541.600
20.       Etatsmäßige Unteroffiziere, welche nach den bestehenden Bestimmungen zu überzähligen Feldwebeln oder Vizefeldwebeln befördert sind, erhalten die Ortszulage der Feldwebel unter Fortfall der Naturalverpflegung und der Ortszulage für Unteroffiziere.
21. Zur Beschaffung und Ergänzung der erforderlichen Reit- und Zugthiere, Hufbeschlag- und Pferde- etc. Arzneigeld, zur Beschaffung und Unterhaltung des Reitzeugs und Fahrgeschirrs 20.755
22. Rationen und Fourage 86.818
Summe Titel 6 bis 22 2.119.579
Verpflegungsamt.
23. Betriebskosten des Verpflegungsamts 6.125
Summe Titel 23 für sich.
Artillerie und Befestigungen.
24.       Der Vorstand der Artillerieverwaltung erhält seine Besoldung aus Titel 6, der Ingenieuroffizier vom Platz aus Titel 1.
1 Ingenieuroffizier (Oberleutnant) zu 2.070 Mark
2 Feuerwerksleutnant von 2.470 bis 2.730 Mark, durchschnittlich 2.600 Mark 5.200 Mark
3 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 16.425 Mark [109]
1 Oberfeuerwerker zu 2.250 Mark
1 Feuerwerker zu 1.800 Mark
2 Wallmeister zu 1.212 bis 1.512 Mark, durchschnittlich 1.362 Mark 2.724 Mark
4 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 2.737,50 Mark 10.950 Mark
Wallmeister, welche die Befähigung für höhere Stellen nicht nachgewiesen haben, erhalten nur eine nicht pensionsfähige Ortszulage von 1.825 Mark.
2 Depotvicefeldwebel zu 1.150 bis 1.410 Mark, durchschnittlich 1.280 Mark 2.560 Mark
3 Büchsenmacher zu 1.488 bis 1.888 Mark 4.464 Mark
5 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 1.825 Mark 9.125 Mark 57.568
25. Zum Betriebe der Artillerieverwaltung 3.100
26. Zur Unterhaltung der Geschütze und Handwaffen nebst deren Zubehör- und Lederzeugstücke, soweit letztere nicht zur Bekleidungswirthschaft der Marineinfanterie gehören 11.850
27. Zur Ergänzung und Instandhaltung der Munition, zu Schießübungen, Saluten, Signalen und Schießprämien 52.500
28. Zur baulichen Unterhaltung der artilleristischen und Befestigungsanlagen 6.000
Summe Titel 24 bis 28 131.018
Dazu: Summe Titel 23 6.125
Dazu: Summe Titel 6 bis 22 2.119.579
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 28) 2.256.722
C. Gemeinsame Ausgaben für Civil- und Militärverwaltung.
Verwaltung der Dienstgebäude und Grundstücke (Garnisonverwaltung).
29. 1 Garnisonverwaltungs-Oberinspektor von 3.000 bis 3.900 Mark 3.500 Mark
3 Kaserneninspektoren von 2.600 bis 3.200 Mark 7.800 Mark
[110] 4 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 21.900 Mark
30. Zur Unterhaltung und Ergänzung des Mobiliars, der Utensilien und Wäsche 38.215 Mark
31. Für Reinigung, Feuerung, Erleuchtung und sonstige Ausgaben der Gebäude und Grundstücksverwaltung. Zuschüsse zur Selbsteinmiethung, Servis etc., soweit solcher nicht den Besoldungstiteln zur Last fällt 140.600
Summe Titel 29 bis 31 211.815
32. Seelsorge und Unterricht 12.500
Summe Titel 32 für sich.
Lazarethverwaltung und Krankenpflege.
33. 1 Marineoberstabsarzt (Chefarzt) zu 6.660 Mark
2 Marinestabsärzte zu 3.960 Mark und 5.160 Mark 9.120 Mark
5 Marineoberassistenzärzte zu 2.070 Mark 10.350 Mark
1 Lazarethverwaltungsinspektor von 2.600 bis 3.200 Mark 3.200 Mark
1 Lazarethinspektor von 2.600 bis 3.200 Mark 2.600 Mark
1 Apotheker von 2.632 bis 4.632 Mark 2.632 Mark
11 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 60.225 Mark
5 Obersanitätsmaate zu 720 Mark 3.600 Mark
11 Sanitätsmaate zu 540 Mark 5.940 Mark
      (Davon 9 in Kiautschou und 2 bei den Stammkompagnien.)
9 Obersanitätsgasten zu 288 Mark 2.592 Mark
9 Marinekrankenwärter zu 234 Mark 2.106 Mark
Dienstalters- und Seefahrzulagen der Marineärzte 7.000 Mark 116.025
34. Lazarethbetrieb und Krankenpflege 68.600
      Die Einnahmen für an Private abgegebene Arzneien sowie die Verpflegungsgelder der gegen Bezahlung in das Lazareth zu Tsingtau aufgenommenen Kranken fließen diesem Fonds als Rückeinnahmen zu. Die [111] Verpflegungsgelder werden vom Reichs-Marine-Amte festgesetzt und dürfen in geeigneten Fällen ermäßigt oder erlassen werden. Der gegenwärtige Apotheker erhält für den Verkauf von Arzneien an Private eine vom Gouverneur festzusetzende Vergütung bis zum Höchstbetrage von jährlich 1.200 Mark.
Summe Titel 33 und 34 184.625
Gouvernementskasse und Rechnungswesen.
35. 4 Marineoberzahlmeister oder Zahlmeister von 2.532 bis 4.332 Mark 11.928,00 Mark
4 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 5.475 Mark 21.900,00 Mark
2 Marineoberzahlmeisteraspiranten zu 2.250 Mark 4.500,00 Mark
3 Marinezahlmeisteraspiranten zu 1.800 Mark 5.400,00 Mark
5 Stellen nicht pensionsfähige Ortszulage zu 2.737,50 Mark 13.687,50 Mark
2 Marinezahlmeisteraspiranten bei den Stammkompagnien zu 1.692 Mark 3.384,00 Mark
2 Stellen Servis A 4a des Tarifs für Naturalquartier zu 212,40 Mark 424,80 Mark
= 61.224,30 Mark 61.225
36. Verschiedene Ausgaben der Kassenverwaltung einschließlich Löhne und zur Gewährung einer Entschädigung für Fehlbeträge als Pauschquantum an den Rendanten der Gouvernementskasse 150 Mark 16.150
Summe Titel 35 und 36 77.375
Verschiedenes.
37. Reise-, Umzugs-, Marsch- und Expeditionskosten 800.000
38. Porto-, Telegramm- und Frachtkosten [112] 61.000
39. Büreaukosten, ausschließlich Heizung und Beleuchtung 14.200
40. Ausrüstungsgelder 15.100
41. Zu außerordentlichen Vergütungen für Militärpersonen und Civilbeamte sowie zu Unterstützungen 16.000
42. Zur Annahme von Hülfsarbeitern 10.000
43. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen sowie zur Versorgung Hinterbliebener 1.000
Summe Titel 37 bis 43 917.300
Dazu Summe Titel 35 und 36 77.375
Dazu Summe Titel 33 und 34 184.625
Dazu Summe Titel 32 12.500
Dazu Summe Titel 29 bis 31 211.815
Summe C. Gemeinsame Ausgaben der Civil- und Militärverwaltung (Titel 29 bis 43) 1.403.615
Zu Titel 1 bis 43.
Das pensionsberechtigende Diensteinkommen des Gouverneurs beträgt 16.000 Mark.
Für alle Personen des Soldatenstandes und Beamte, welche der Marine oder dem Heere entnommen und dort in etatsmäßigen Stellen besoldet gewesen sind, ist bei der Pensionirung dasjenige pensionsberechtigende Diensteinkommen zu Grunde zu legen, welches bei Fortsetzung des früheren Dienstverhältnisses in der Heimath zum Ansatze zu bringen wäre. Für den gegenwärtigen Baudirektor wird das pensionsberechtigende Diensteinkommen eines Ressortdirektors für Hafenbau zu Grunde gelegt.
Im Uebrigen beträgt das pensionsberechtigende Diensteinkommen für:
     1. den Civilkommissar, Kommissar für chinesische Angelegenheiten und den Oberrichter 4.500 bis 8.000 Mark, [113]
     2. den Ersten Dolmetscher, den höheren Forstbeamten 3.000 bis 6.000 Mark,
     3. den Zweiten Dolmetscher 3.000 bis 5.400 Mark,
     4. den Polizeichef 3.000 bis 4.500 Mark,
     5. den Vorstand des Katasteramts 2.700 bis 4.800 Mark,
     6. den Gerichtsschreiber 1.800 bis 4.100 Mark,
     7. den Hafenmeister 1.600 bis 2.200 Mark.
Das Aufrücken im Diensteinkommen erfolgt nach Dienstaltersstufen.
Wiederholung.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 723.062
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 28) 2.256.722
Summe C. Gemeinsame Ausgaben der Civil- und Militärverwaltung (Titel 29 bis 43) 1.403.615
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 4.383.399
II. Einmalige Ausgaben.
1. Zu Hafen- und Tiefbauten, einschließlich Landerwerb 3.385.000
2. Zu Hochbauten, einschließlich Landerwerb 1.590.000
3. Zur Betheiligung an der Beschaffung von Wohn- und Arbeiterhäusern 200.000
4. Zur Regulirung der Wildbäche und zur Aufforstung 175.000
5. Armirungsausgaben 800.000
6. Für Seezeichen und Vermessungsarbeiten 125.000
7. Zur Beschaffung eines Schwimmdocks, Herstellung der erforderlichen Dockversenkstelle, Anlage einer Reparaturwerkstatt, 1. Rate 300.000
[114] Summe II. Einmalige Ausgaben 6.575.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 91.601
Summe III für sich.
Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken oder die einzelnen Titel zu verstärken sind, unter Anderem die Besoldungstitel hinsichtlich der Gebührnisse, welche für nicht bei den Stammkompagnien aufgeführtes Personal während Ablösung und nach Rückkehr in die Heimath bis zur anderweiten Versorgung etwa überetatsmäßig zu zahlen sind.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen sowie für Leistungen zu Gunsten anderer Ressorts oder von Privaten fließen mit Ausnahme für Landverkauf den betreffenden Ausgabetiteln wieder zu.
Zusammenstellung.
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 4.383.399
Summe II. Einmalige Ausgaben 6.575.000
Summe III. Reservefonds 91.601
Summe der Ausgaben 11.050.000
Die Einnahme beträgt 11.050.000