Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 10, Seite 190 - 212
Fassung vom: 25. März 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. März 1899
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[190]


(Nr. 2559.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899. Vom 25. März 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:
1. für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 8.495.500 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1.713.400 Mark,
3. für das Schutzgebiet von Togo auf 804.100 Mark,
4. für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf       7.479.000 Mark,
5. für das Schutzgebiet von Neu-Guinea auf 732.000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 25. März 1899.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


__________________

[191]


Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899.


Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 8.495.500
Ausgabe 8.495.500 42.050
II. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 1.713.400
Ausgabe 1.713.400 4.900
III. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 804.100
Ausgabe 804.100 10.000
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 7.479.000
Ausgabe 7.479.000 212.750
Anmerkung: Zu I bis IV. Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
V. Neu-Guinea, laut beiliegenden Etats:
Einnahme 732.000
Ausgabe 732.000
Berlin im Schloß, den 25. März 1899.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.


[192]

I. Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1899. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 350.000
2. Zölle 1.750.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 410.000
4. Reichszuschuß 5.985.500
Summe der Einnahme 8.495.500
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur 50.000 Mark
1 Abtheilungschef der Zentralverwaltung mit 15.000 Mark
2 Abtheilungschefs mit je 12.000 Mark 24.000 Mark
      Ein Abtheilungschef ist gleichzeitig mit Wahrnehmung der Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt.
1 ständiger Hülfsarbeiter mit 7.200 Mark
4 Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Büreau und Zoll mit je 8.000 Mark bis 9.000 Mark, künftig im Durchschnitt 8.500 Mark 35.000 Mark 1.000
1 Katasterbeamter [193] 8.000 Mark 500
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
12 Sekretäre mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 81.000 Mark
6 Assistenten und zwar:
1 Bauassistent mit 4.500 Mark bis 6.000 Mark, künftig 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitte 5.100 Mark 6.000 Mark
5 Büreauassistenten mit 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 5.100 Mark 25.500 Mark 31.500 Mark
1 Katastergehülfe mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark
1 Büreaugehülfe mit 3.600 Mark bis 4.500 Mark 4.500 Mark 9.500 Mark
1 Haus- und Materialienverwalter mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark 266.200
b. Lokalverwaltung.
9 Bezirksamtmänner in Tanga, Pangani, Bagamoyo, Dar-es-Salâm, Kilwa, Mikindani, Langenburg, Wilhelmsthal und Kilossa mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 90.000 Mark
11 Bezirksamtssekretäre, zugleich Rechnungsbeamte mit 5.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.250 Mark 68.750 Mark [194]
16 Polizeiunteroffiziere mit 2.700 Mark bis 3.900 Mark, im Durchschnitt 3.300 Mark 52.800 Mark 211.550 Mark
5 Hauptzollamtsvorsteher – künftig 4 – mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 33.750 Mark
2 Zollamtsassistenten I. Klasse – künftig 3 – mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 5.500 Mark 11.000 Mark
10 Zollamtsassistenten II. Klasse mit 3.000 Mark bis 4.200 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark 36.000 Mark 80.750 Mark 292.300
Anmerkung zu b. Die Polizeiunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt.
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Auditeurs der Schutztruppe beauftragt 15.000 Mark
2 Bezirksrichter in Dar-es-Salâm und Tanga, mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 20.000 Mark
2 Sekretäre mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 13.500 Mark 48.500
Für die Gesammtverwaltung treten noch hinzu:
3 Stabsärzte mit je 9.600 Mark 28.800 Mark
1 Regierungsarzt mit 7.500 Mark [195]
1 Lazarethinspektor mit 4.800 Mark bis 6.000 Mark, künftig 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitte 5.100 Mark 6.000 Mark
5 Lazarethgehülfen mit je 2.400 Mark 12.000 Mark
Die Militärärzte und die Lazarethgehülfen werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. Bei Wahrnehmung einer Stabsarztstelle durch einen Oberarzt oder einen Assistenzarzt ist nur eine Besoldung von 7.200 Mark oder 6.000 Mark zahlbar.
Die Stellen der Militärärzte können auch aushülfsweise mit Civilärzten besetzt werden; letztere erhalten daraus einen Höchstbetrag von je 7.200 Mark.
Summe Titel 1 661.300 4.550
Zu Titel 1. Sämtliche Beamte etc. haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
Beamte mit einer nach dem Durchschnittssatz ausgeworfenen Besoldung von gleichem Anfangs- und gleichem Endsatze bilden eine Gemeinschaft.

Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 18.000 Mark,
2. für den Abtheilungschef der Zentralverwaltung und den Oberrichter 4.500 Mark bis 8.000 Mark, im Durchschnitt 6.250 Mark,
3. für die anderen Abtheilungschefs, den Regierungsarzt, die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 4.500 Mark,
4. für die Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Bureau und Zoll 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark,
[196] 5. für den ständigen Hülfsarbeiter, die Sekretäre zu a, b und c, den Katasterbeamten und die Hauptzollamtsvorsteher 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark,
6. für die Zollamtsassistenten I. Klasse 2.700 Mark,
7. für die Büreauassistenten und den Bauassistenten 2.400 Mark,
8. für die Zollamtsassistenten II. Klasse, den Haus- und Materialienverwalter, sowie den Katastergehülfen und die Büreaugehülfen 1.600 Mark bis 2.200 Mark, im Durchschnitt 1.900 Mark.

2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 19.908
3. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1888 für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene 2.000
4. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 10.000
Andere persönliche Ausgaben.
Für Hülfskräfte.
5. Für Weiße 331.250
Zu Titel 5. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
6. Für Farbige [197] 427.700
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 1.116.400 37.500
Anmerkung zu Titel 7. Aus diesem Titel werden die sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht unter Titel 12 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich der gesammten Verwaltung des Schutzgebietes bestritten.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 7) 2.568.558 42.050
B. Militärverwaltung.
8. Besoldungen bei der Schutztruppe 1.592.520
Zu Titel 8. Die deutschen Militärpersonen haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
9. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 85.576
10. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 1.522
11. Andere persönliche Ausgaben 27.000
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 7) 397.000
Summe B. Militärverwaltung (Titel 8 bis 12) 2.103.618
C. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
13. Für Weiße 260.950
Zu Titel 13. Die europäischen Angehörigen der Flottille haben während des Landaufenthalts im Schutzgebiete [198] freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann.
14. Für Farbige 97.220
15. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 7) 304.000
Summe C. Flottille (Titel 13 bis 15) 662.170
D. Allgemeine Fonds.
16. Zu Unterstützungen:
     a) für Beamte 5.000 Mark
     b) für Militärpersonen 3.000 Mark 8.000
14. E. Vertragsmäßige Zahlung
zum Zweck der Verzinsung und Amortisation der von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgenommenen Anleihe durch 90 halbjährliche Raten von je 300.000 Mark, 17. und 18. Rate 600.000
Zusammenstellung.
Summe A (Titel 1 bis 7) 2.568.558 42.050
Summe B (Titel 8 bis 12) 2.103.618
Summe C (Titel 13 bis 15) 662.170
Summe D (Titel 16) 8.000
Summe E (Titel 17) 600.000
[199] Summe I. Fortdauernde Ausgaben 5.942.346 42.050
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Bauten 240.000
2. Für Herstellung eines Schwimmdocks in Dar-es-Salâm, erste Rate 300.000
3. Für Erwerbung, Instandsetzung und Betrieb der Eisenbahn Tanga-Muhesa sowie zur Inangriffnahme ihrer Fortführung bis Korogwe (für den letzteren Zweck als erste Rate 250.000 Mark) 2.540.000
Summe II. Einmalige Ausgaben 322.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 13.154
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.

Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.

Summe der Ausgabe 8.495.500 42.050
Die Einnahme beträgt 8.495.500

[200]

II. Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Rechnungsjahr 1899. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 28.000
2. Zölle 600.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 102.000
4. Reichszuschuß 983.400
Summe der Einnahme 1.713.400
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Besoldungen:
A. Bei der Civilverwaltung.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur 30.000 Mark
1 Abtheilungschef, gleichzeitig Bezirksamtmann in Kamerun 12.000
1 Kassenverwalter, 1 Zollverwalter, 1 Sekretär, 1 Baubeamter, 1 Hafenmeister und 1 Maschineningenieur mit je 7.500 Mark 45.000
2 Lehrer mit 5.000 Mark und 4.500 Mark 9.500
1 Materialienverwalter 5.000
1 Polizeimeister 4.000
b. Lokalverwaltung.
3 Bezirksamtmänner in Victoria, Kribi und Edea je 9.600 Mark 28.800 Mark
1 Bezirksamtssekretär für Victoria und 1 Stationsleiter für Buëa mit 5.000 Mark bis 7.500 Mark 12.500 Mark
3 Polizeimeister für Victoria, Kribi und Edea mit je 4.000 Mark [201] 12.000 Mark
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
1 Leiter des botanischen Gartens in Victoria 7.500 Mark
1 Assistent für denselben mit 3.600 Mark bis 5.000 Mark 4.500
4 Zollassistenten, je 5.000 Mark 20.000 Mark
c. Justizverwaltung.
1 Richter 9.600 Mark
1 Sekretär 7.500 Mark
Summe Titel 1A 207.900
Zu Titel 1A. Beamte mit gleicher Anfangs- und gleicher Endbesoldung bilden eine Gemeinschaft.
Der Leiter des botanischen Gartens in Victoria bezieht den dritten Theil aus dem Verkaufserlöse der in diesem Garten und auf der Gouvernementsplantage in Victoria gezogenen Produkte bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark und der Maschineningenieur 5 Prozent von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebes bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark.
Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs, des Abtheilungschefs und des Sekretärs und des Polizeimeisters unter a sowie des Amtsdieners unter c sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Gouverneur 9.000 Mark bis 12.700 Mark; für den Abtheilungschef, die Bezirksamtmänner und den Richter 3.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitte 4.500 Mark; für den Leiter des botanischen Gartens in Victoria 3.000 Mark bis 5.400 Mark; für die Sekretäre, den Zollverwalter und den Kassenverwalter, den Baubeamten, den Hafenmeister, den Maschineningenieur, die Lehrer und den Stationsleiter 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitte 3.600 Mark; für die Zollassistenten, den Materialienverwalter [202] und den Assistenten am botanischen Garten 1.600 Mark bis 2.200 Mark, im Durchschnitt 1.900 Mark; für die Polizeimeister 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
B. Bei der Schutztruppe 158.600
Summe Titel 1 366.500
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 3.000
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 8.736
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
5. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene 1.000
6. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 5.000
Andere persönliche Ausgaben.
7. Für Weiße 244.236
Zu Titel 7. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
8. Für Farbige 458.110
9. Zu Unterstützungen:
     a) für Beamte 2.500 Mark
     b) für Militärpersonen [203] 1.000 Mark 3.500
Summe Titel 1 bis 9 1.090.082
10. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 422.500 4.900
11. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) und der dem Schutzgebiete nach der Uebersicht der Reichs-Ausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1894/95 und 1895/96 – Kapitel 2 der einmaligen Ausgaben – außeretatsmäßig geleisteten Zuschüsse von zusammen 1.093.710,25 Mark, demnach von überhaupt 2.518.710,25 Mark abzüglich der darauf in 7 Jahresraten von je 90.750 Mark zurückgezahlten 635.250 Mark
Summe I (Titel 1 bis 11). Fortdauernde Ausgaben 1.512.582 4.900
II. Einmalige Ausgaben.
1. Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 140.000
2. Zur Vornahme von Vorarbeiten zwecks Wiederherstellung des Slipbetriebs oder zwecks Beschaffung eines Ersatzes dafür 40.000
Summe II 180.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 20.818
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 1.713.400 4.900
Die Einnahme beträgt 1.713.400

[204]

III. Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Rechnungsjahr 1899. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 27.000
2. Zölle 500.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 23.000
4. Reichszuschuß 254.100
Summe der Einnahme 804.100
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Besoldungen.
A. Bei der Civilverwaltung.
Gouverneur 24.000 Mark
1 Kanzler 12.000 Mark
1 Zollverwalter 7.500 Mark
1 Kassenverwalter 7.500 Mark
1 Sekretär 7.500 Mark
1 Lehrer 5.000 Mark
3 Zollamtsassistenten, je 5.000 Mark 15.000 Mark
1 Materialienverwalter 4.000 Mark
1 Polizeimeister 4.000 Mark 86.500
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
Zu Titel 1.A Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs und des Sekretärs sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Gouverneur 8.200 Mark bis 10.500 Mark, für den Kanzler 3.000 Mark bis 6.000 Mark, für den [205] Zollverwalter, den Kassenverwalter, den Sekretär und den Lehrer 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark; für die Zollamtsassistenten 1.600 Mark bis 2.200 Mark, im Durchschnitt 1.900 Mark; für den Materialienverwalter und den Polizeimeister 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
B. Schutztruppe. 46.200
Summe Titel 1 132.700
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 639
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
5. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene 1.000
6. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 3.000
Andere persönliche Ausgaben.
7. Für Weiße 63.400
Zu Titel 7. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung. [206]
8. Für Farbige 142.000
9. Zu Unterstützungen für Beamte und Militärpersonen 2.000
Summe Titel 1 bis 9 344.739
10. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 319.720 10.000
Summe I (Titel 1 bis 10). Fortdauernde Ausgaben 664.459 10.000
II. Einmalige Ausgaben.
1. Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 95.000
2. Zu Vorarbeiten für eine Landungsbrücke bei Lome 30.000
Summe II 125.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 14.641
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 804.100 10.000
Die Einnahme beträgt 804.100

[207]

IV. Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1899. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 10.000
2. Zölle 500.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 40.000
4. Einnahmen aus dem Eisenbahnbetriebe 20.000
5. Reichszuschuß 6.909.000
Summe der Einnahme 7.479.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen:
A. Bei der Civilverwaltung.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur 24.000 Mark
Ständiger Vertreter desselben, gleichzeitig Abtheilungschef und Oberrichter 12.000 Mark
1 Vorsteher der Bergbehörde, gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek (künftig mit 8.000 Mark bis 10.000 Mark, im Durchschnitte 9.000 Mark 10.000 Mark 1.000
1 Zollvorstand (künftig mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitte 6.750 Mark) 8.500 Mark 1.750
2 Vorstände für Kalkulatur und Kasse mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitte 6.750 Mark 13.500 Mark [208]
2 Sekretäre, von denen 1 als Proviantmeister fungirt, und 1 Vermessungsbeamter und Kulturtechniker mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitte 5.500 Mark 16.500 Mark
1 Materialienverwalter mit 3.600 Mark bis 4.500 Mark 4.050 Mark 88.550
b. Lokalverwaltung.
3 Bezirksamtmänner in Otyimbingwe, Keetmanshoop und Gibeon mit 8.000 Mark bis 10.000 Mark, im Durchschnitte 9.000 Mark 27.000 Mark
4 Bezirksamtssekretäre mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark, im Durchschnitte 4.500 Mark 18.000 Mark
2 Zollamtsvorsteher in Swakopmund und Lüderitzbucht mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitte 5.500 Mark 11.000 Mark
Der Beamte in Lüderitzbucht ist zugleich Stationschef und Kassenverwalter. 56.000
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter. Das Amt wird von dem ständigen Vertreter des Gouverneurs mitwahrgenommen.
1 Richter in Windhoek, zugleich mit den Dienstverrichtungen des Auditeurs der Schutztruppe beauftragt, mit 8.000 Mark bis 10.000 Mark, im Durchschnitte 9.000 Mark 9.000 Mark
1 Gerichtsschreiber mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark, im Durchschnitte 4.500 Mark 4.500 Mark
Summe Titel 1A 158.050 2.750
Zu Titel 1A. Beamte mit gleicher Anfangs- und gleicher Endbesoldung bilden eine Gemeinschaft. [209]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Der derzeitige Inhaber der Stelle des Gouverneurs ist noch als Reichsbeamter — nicht als Beamter der Lokalverwaltung — anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 8.200 bis 10.500 Mark,
2. für den ständigen Vertreter desselben, den Vorsteher der Bergbehörde, die Bezirksamtmänner und den Richter 3.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitte 4.500 Mark,
3. für die Vorstände für Zoll, Kalkulatur und Kasse, für die Sekretäre der Zentralverwaltung, den Vermessungsbeamten und Kulturtechniker sowie für die Zollamtsvorsteher 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitte 3.600 Mark,
4. für die Bezirksamtssekretäre und den Gerichtsschreiber 2.400 Mark,
5. für den Materialienverwalter 1.600 Mark bis 2.200 Mark.
B. Schutztruppe 1.102.750
Summe Titel 1 1.260.800 2.750
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) [210] 52.000
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
5. Zu Pensionserhöhungen und Beihülfen nach Maßgabe der Denkschrift vom August 1898 für etatsmäßige Beamte und deren Hinterbliebene 1.000
6. Zu außerordentlichen Vergütungen für etatsmäßige Beamte und für Militärpersonen 5.000
Andere persönliche Ausgaben.
7. Für Weiße 180.478
Zu Titel 7. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
8. Für Farbige 125.000
9. Zu Unterstützungen:
     a) für Beamte 1.500 Mark
     b) für Militärpersonen 4.000 Mark 5.500
Summe Titel 1 bis 9 1.629.778 2.750
10. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 2.188.950 210.000
Summe 1 (Titel 1 bis 11). Fortdauernde Ausgaben 3.838.728 212.750
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Neubauten und Beschaffung der inneren Einrichtung sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Wasseranlagen 340.000
2. Für die Ablösung von Militärpersonen der Schutztruppe [211] 240.000
3. Zu Theuerungszulagen für Civilbeamte 20.000
4. Zur Hebung der Pferde- und Viehzucht 80.000
5. Zur Fortführung der Eisenbahn und des Telegraphen von Swakopmund nach Windhoek 2.300.000
6. Zur Fortführung des Baues einer Hafenanlage in Swakopmund, 2. Rate 500.000
7. Zum Anschlusse des Schutzgebiets an das internationale Telegraphennetz 91.800
8. Für die Betonnung und Befeuerung der Küste des Schutzgebiets 24.000
Summe II 3.595.800
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 44.472
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 7.479.000 212.750
Die Einnahme beträgt 7.479.000

[212]

V. Etat für das Schutzgebiet von Neu-Guinea auf das Rechnungsjahr 1899. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1899.
Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern, Zölle, sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 75.000
2. Reichszuschuß 657.000
Summe der Einnahme 732.000
Ausgabe.
Zur Bestreitung der Verwaltungs-Ausgaben 732.000
Summe der Ausgabe 732.000
Die Einnahme beträgt 732.000