Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1898

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1898.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1898, Nr. 12, Seite 140 - 158
Fassung vom: 31. März 1898
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. April 1898
Inkrafttreten:
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(Nr. 2458.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1898. Vom 31. März 1898.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr vom 1. April 1898 bis 31. März 1899 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:
1. für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 5.965.200 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1.394.100 Mark,
3. für das Schutzgebiet von Togo auf 550.000 Mark,
4. für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf       5.000.600 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Homburg v. d. H., den 31. März 1898.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


__________________

[141]

E t a t
der
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1898.


Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 5.965.220
Ausgabe 5.965.220 32.500
II. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 1.394.100
Ausgabe 1.394.100 9.800
III. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 550.000
Ausgabe 550.000
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 5.000.600
Ausgabe 5.000.600 776.500
Gegeben Homburg v. d. H., den 31. März 1898.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.


[142]

I. Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1898. Bearbeiten

Titel. Einnahme und Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 100.000
2. Zölle 1.625.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 435.000
4. Reichszuschuß 3.805.200
Summe der Einnahme 5.965.200
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Zentralverwaltung.
Gouverneur 50.000 Mark
1 Abtheilungschef der Zentralverwaltung mit 15.000 Mark
2 Abtheilungschefs mit je 12.000 Mark 24.000 Mark
      Ein Abtheilungschef ist gleichzeitig mit Wahrnehmung der Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt.
1 Regierungsarzt mit 7.500 Mark
1 ständiger Hülfsarbeiter mit 7.200 Mark
4 Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Büreau und Zoll mit je 9.000 Mark [143] 36.000 Mark 2.000
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
1 Katasterbeamter 8.000 Mark 87.200
12 Sekretäre mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 81.000 Mark
6 Assistenten und zwar:
1 Bauassistent mit 4.500 Mark bis 6.000 Mark 6.000 Mark
5 Büreauassistenten mit 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 5.100 Mark 25.500 Mark 31.500 Mark
1 Katastergehülfe mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark
1 Büreaugehülfe mit 3.600 Mark bis 4.500 Mark 4.500 Mark 9.500 Mark
1 Haus- und Materialienverwalter mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark 274.700
b. Lokalverwaltung.
8 Bezirksamtmänner mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 80.000 Mark
8 Bezirksamtssekretäre, zugleich Rechnungsbeamte mit 5.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.250 Mark 50.000 Mark
15 Polizeiunteroffiziere mit 2.700 Mark bis 3.900 Mark, im Durchschnitt 3.300 Mark 49.000 Mark 179.500 Mark [144]
5 Hauptzollamtsvorsteher mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 33.750 Mark
4 Zollamtsassistenten I. Klasse mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 5.500 Mark 22.000 Mark
10 Zollamtsassistenten II. Klasse mit 3.000 Mark bis 4.200 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark 36.000 Mark 91.750 Mark 271.250
Anmerkung zu b. Die Polizeiunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt.
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Auditeurs der Schutztruppe beauftragt 15.000 Mark
2 Bezirksrichter, mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 20.000 Mark
2 Sekretäre mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 13.500 Mark 48.500
Für die Gesammtverwaltung treten noch hinzu:
2 Stabsärzte mit je 9.600 Mark 19.200 Mark
3 Lazarethgehülfen mit je 2.400 Mark 7.200 Mark
Die Aerzte und die Lazarethgehülfen werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. Bei Wahrnehmung einer Stabsarztstelle durch einen Assistenzarzt I. oder II. Klasse ist nur eine Besoldung von 7.200 Mark oder 6.000 Mark zahlbar.
Die Stellen der Aerzte können auch aushülfsweise mit Civilärzten besetzt werden; letztere erhalten daraus einen Höchstbetrag von je 7.200 Mark.
[145]
Summe Titel 1 620.850 2.500
Zu Titel 1. Sämtliche Beamte etc. haben freie Wohnung. Mit ihrer Besoldung rangiren nach dem Dienstalter unter einander:

a) die mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark, dotirten Sekretäre und die Hauptzollamtsvorsteher,
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner.

Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 18.000 Mark,
2. für den Abtheilungschef der Zentralverwaltung und den Oberrichter 4.500 Mark bis 8.000 Mark, im Durchschnitt 6.250 Mark,
3. für die anderen Abtheilungschefs, den Regierungsarzt, die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 4.500 Mark,
4. für die Vorstände für Kalkulatur, Kasse, Bureau und Zoll 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark,
5. für den ständigen Hülfsarbeiter, die Sekretäre zu a, b und c, den Katasterbeamten und die Hauptzollamtsvorsteher 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark,
6. für die Zollamtsassistenten I. Klasse 2.700 Mark,
7. für die Büreauassistenten und den Bauassistenten 2.400 Mark,
8. für die Zollamtsassistenten II. Klasse, den Haus- und Materialienverwalter, sowie den Katastergehülfen und die Büreaugehülfen 1.600 Mark bis 2.200 Mark, im Durchschnitt 1.900 Mark.

[146]
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 22.245
Andere persönliche Ausgaben.
Für Hülfskräfte.
3. Für Weiße 300.400
4. Für Farbige 411.660
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 918.400 30.000
Anmerkung zu Titel 5. Aus diesem Titel werden die sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht unter Titel 10 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich der gesammten Verwaltung des Schutzgebietes bestritten.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 2.273.555 32.500
B. Militärverwaltung.
6. Besoldungen bei der Schutztruppe 1.590.000
7. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) [147] 67.268
8. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 1.270
9. Andere persönliche Ausgaben 27.600
10. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 5) 422.000
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 10) 2.108.138
C. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
11. Für Weiße 262.150
12. Für Farbige 82.190
13. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 5) 304.000
Summe C. Flottille (Titel 11 bis 13) 648.340
14. D. Vertragsmäßige Zahlung
zum Zweck der Verzinsung und Amortisation der von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgenommenen Anleihe durch 90 halbjährliche Raten von je 300.000 Mark, 15. und 16. Rate 600.000
Zusammenstellung.
Summe A (Titel 1 bis 5) 2.273.555 32.500
Summe B (Titel 6 bis 10) 2.108.138
Summe C (Titel 11 bis 13) 648.340
Summe D (Titel 14) 600.000
[148] Summe I. Fortdauernde Ausgaben 5.630.033 32.500
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Bauten und zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Hafenanlagen 250.000
2. Zur vorläufigen Sicherstellung des Betriebs der Usambara-Eisenbahn 72.000
Summe II. 322.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 13.167
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.

Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.

Summe der Ausgabe 5.965.200 32.500
Die Einnahme beträgt 5.965.200

[149]

II. Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Rechnungsjahr 1898. Bearbeiten

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 28.000
2. Zölle 460.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 92.000
4. Reichszuschuß 814.100
Summe der Einnahme 1.394.100
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Besoldungen:
A. Bei der Civilverwaltung.
a. Allgemeine Verwaltung.
Gouverneur 30.000
1 Abtheilungschef, gleichzeitig Bezirksamtmann in Kamerun 12.000
1 Kassenverwalter, 1 Zollverwalter, 1 Sekretär, 1 Baubeamter, 1 Hafenmeister und 1 Maschineningenieur mit je 7.500 Mark 45.000
2 Lehrer mit 6.000 Mark und 4.500 Mark 10.500
1 Materialienverwalter 5.000
b. Lokalverwaltung.
2 Bezirksamtmänner in Victoria und Kribi je 9.600 Mark 19.200
1 Bezirksamtssekretär für Victoria mit 5.000 Mark bis 7.500 Mark 6.250
2 Amtsdiener für Victoria und Kribi mit je 4.000 Mark 8.000
1 Leiter des botanischen Gartens in Victoria 7.500
4 Zollassistenten, je 5.000 Mark [150] 20.000
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
1 Richter 9.600
1 Sekretär 7.500
1 Amtsdiener 4.000
Summe Titel 1A 184.550
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
Der Leiter des botanischen Gartens in Victoria bezieht den dritten Theil aus dem Verkaufserlöse der in diesem Garten und auf der Gouvernementsplantage in Victoria gezogenen Produkte bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark und der Maschineningenieur 5 Prozent von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebes bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark.
Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs, des Abtheilungschefs und des Sekretärs unter a sowie des Amtsdieners unter c sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Gouverneur 9.000 Mark bis 12.700 Mark; für den Abtheilungschef, die Bezirksamtmänner und den Richter 3.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 4.500 Mark; für den Leiter des botanischen Gartens in Victoria 3.000 Mark bis 5.400 Mark; für die Sekretäre, den Zollverwalter und den Kassenverwalter, den Baubeamten, den Hafenmeister, den Maschineningenieur und die Lehrer 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark; für die Zollassistenten und den Materialienverwalter 1.600 Mark bis 2.200 Mark, im Durchschnitt 1.900 Mark; für die Amtsdiener 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
[151]
B. Bei der Schutztruppe 131.300
Summe Titel 1 315.850
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 3.000
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 5.685
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
Andere persönliche Ausgaben.
5. Für Weiße 183.511
6. Für Farbige 398.180
Summe Titel 1 bis 6 906.226
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 367.050 9.800
8. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) und der dem Schutzgebiete nach der Uebersicht der Reichs-Ausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1894/95 und 1895/96 – Kapitel 2 der einmaligen Ausgaben – außeretatsmäßig geleisteten Zuschüsse von zusammen 1.093.710,25 Mark, demnach von überhaupt 2.518.710,25 Mark abzüglich der darauf in 7 Jahresraten von je 90.750 Mark zurückgezahlten 635.250 Mark [152]
Summe I (Titel 1 bis 8). Fortdauernde Ausgaben 1.273.276 9.800
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 100.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 20.824
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 1.394.100 9.800
Die Einnahme beträgt 1.394.100

[153]

III. Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Rechnungsjahr 1898. Bearbeiten

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 27.000
2. Zölle 500.000
2. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 23.000
Summe der Einnahme 550.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Besoldungen.
A. Bei der Civilverwaltung.
Landeshauptmann 24.000 Mark
1 Kanzler 12.000 Mark
1 Zollverwalter 7.500 Mark
1 Kassenverwalter 7.500 Mark
1 Sekretär 7.500 Mark
1 Lehrer 5.000 Mark
3 Zollassistenten, je 5.000 Mark 15.000 Mark
1 Materialienverwalter 4.000 Mark
1 Amtsdiener 4.000 Mark 86.500
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
Zu Titel 1.A Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Landeshauptmanns und des Sekretärs sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Landeshauptmann 8.200 Mark bis 10.500 Mark, für den Kanzler 3.000 Mark bis 6.000 Mark, für den Zollverwalter, den Kassenverwalter,den Sekretär und den Lehrer 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark; für die Zollassistenten 1.600 Mark bis 2.200 Mark, im Durchschnitt 1.900 Mark; für den Materialienverwalter und den Amtsdiener 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark. [154]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
B. Bei der Schutztruppe. 30.300
Summe Titel 1 116.800
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 500
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
Andere persönliche Ausgaben.
5. Für Weiße 50.075
6. Für Farbige 89.800
Summe Titel 1 bis 6 257.175
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 183.220
Summe I (Titel 1 bis 7). Fortdauernde Ausgaben 440.395
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten [155] 95.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 14.605
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 550.000
Die Einnahme beträgt 550.000

[156]

IV. Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1898. Bearbeiten

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Direkte Steuern 10.000
2. Zölle 350.000
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 40.000
4. Reichszuschuß 4.600.000
Summe der Einnahme 5.000.600
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen:
A. Bei der Civilverwaltung.
Zentralverwaltung.
Landeshauptmann 24.000 Mark
Ständiger Vertreter desselben, gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek 12.000 Mark
1 Chef der Finanzverwaltung, zugleich mit den Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt 8.500 Mark
1 Landrentmeister mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark 7.500 Mark 174.500
3 Sekretäre, von denen 1 als Proviantmeister und 1 als Gerichtsschreiber fungirt, mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 5.500 Mark 16.500 Mark 68.500
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1898.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Zu Titel 1.A. Der derzeitige Inhaber der Stelle des Landeshauptmanns ist noch als Reichsbeamter — nicht als Beamter der Lokalverwaltung — anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
für den Landeshauptmann 8.200 bis 10.500 Mark,
für den ständigen Vertreter desselben und den Chef der Finanzverwaltung 3.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 4.500 Mark,
für den Landrentmeister und die Sekretäre 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark.
[157]
B. Bei der Schutztruppe 1.031.900 294.400
Summe Titel 1 1.100.400 294.400
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 32.000
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
Andere persönliche Ausgaben.
5. Für Weiße 208.847
6. Für Farbige 76.000 10.000
Summe Titel 1 bis 6 1.417.247 304.400
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 1.822.570 472.100
[158] Summe 1 (Titel 1 bis 7). Fortdauernde Ausgaben 3.239.817 776.500
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Neubauten und Beschaffung der inneren Einrichtung für dieselben, sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Wasseranlagen 258.000
2. Für die Ablösung von Militärpersonen der Schutztruppe 18.000
3. Zu Theuerungszulagen an die Militärpersonen der Schutztruppe, sowie an die Civilbeamten 30.000
4. Zu Beihülfen für die durch die Rinderpest besonders getroffenen Ansiedler und Eingeborenen 80.000
5. Zur Hebung der Pferde- und Viehzucht 40.000
6. Zur Fortführung der Eisenbahn und des Telegraphen von Swakopmund nack Windhoek 1.000.000
7. Zur Vervollständigung der Vorarbeiten und zur Inangriffnahme des Baues einer Hafenanlage in Swakopmund 250.000
8. Zur Vervollständigung der Artillerie bei der Schutztruppe 40.000
Summe II 1.716.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 44.783
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 5.000.600 776.500
Die Einnahme beträgt 5.000.600