Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1897/98

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1897/98.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1897, Nr. 12, Seite 75 - 93
Fassung vom: 31. März 1897
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. März 1897
Inkrafttreten:
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(Nr. 2369.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1897/98. Vom 31. März 1897.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1897/98 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:
1. für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 6.039.220 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1.270.300 Mark,
3. für das Schutzgebiet von Togo auf 400.000 Mark,
4. für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf       3.565.000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 31. März 1897.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


__________________

[76]

E t a t
der
Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1897/98.


Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 6.039.220
Ausgabe 6.039.220 23.050
Balanzirt.
II. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 1.270.300
Ausgabe 1.270.300 9.800
Balanzirt.
III. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 400.000
Ausgabe 400.000
Balanzirt.
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 3.565.000
Ausgabe 3.565.000 745.000
Balanzirt.
Berlin im Schloß, den 31. März 1897.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.


[77]

Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1897/98. Bearbeiten

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 1.400.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 300.000
3. Reichszuschuß 4.339.220
Summe der Einnahme 6.039.220
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Allgemeine Verwaltung.
Gouverneur, 50.000 Mark
1 Regierungsarzt 7.500 Mark
1 ständiger Hülfsarbeiter 7.200 Mark
1 Büreauvorsteher 9.000 Mark
1 Sekretäre (zugleich Dragoman) und 1 Registrator für das Büreau mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark[78] 13.500 Mark 87.200
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
b. Finanzverwaltung.
1 Abtheilungschef, zugleich mit den Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt 15.000 Mark
1 Landrentmeister 9.000 Mark
1 Vorsteher der Kalkulatur 8.000 Mark
4 Kalkulatoren, 3 Buchhalter, 1 Kassirer und 1 Registrator, sowie 1 Vorsteher des Hauptmagazins mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 67.500 Mark
5 Büreauassistenten (2 Hülfskalkulatoren, 1 Kassenassistent, 2 Magazinassistenten) mit 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 5.100 Mark 25.500 Mark 110.250
1 Zolldirektor (künftig wegfallend 3.000 Mark) 12.000 Mark
1 Stationskontroleur (künftig wegfallend) 8.000 Mark
5 Hauptzollamtsvorsteher mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 33.750 Mark
4 Zollamtsassistenten I. Klasse mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 5.500 Mark 22.000 Mark
13 Zollamtsassistenten II. Klasse mit 3.000 Mark bis 4.200 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark.
     (Davon künftig wegfallend 3 Stellen mit zusammen 10.800 Mark) [79]
46.800 Mark 247.550 21.800
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Auditeurs der Schutztruppe beauftragt 15.000 Mark
2 Bezirksrichter, mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 20.000 Mark
2 Sekretäre mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 13.500 Mark 48.500
d. Bauverwaltung.
1 Baudirektor 12.000 Mark
1 Bauassistent mit 4.500 Mark bis 6.000 Mark 6.000 Mark
1 Haus- und Materialienverwalter mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark 23.000
e. Landeskultur und Landesvermessung.
1 Abtheilungschef 12.000 Mark
1 Katasterbeamter 8.000 Mark
1 Katastergehülfe mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark
1 Büreaugehülfe mit 3.600 Mark bis 4.500 Mark 4.500 Mark 29.500 1.250
f. Bezirksverwaltung.
8 Bezirksamtmänner mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 80.000
7 Bezirksamtssekretäre, zugleich Rechnungsbeamte mit 5.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.250 Mark[80] 43.750 123.750
g. Landespolizei.
15 Polizeiunteroffiziere mit 2.700 Mark bis 3.900 Mark, im Durchschnitt 3.300 Mark 49.500
Anmerkung zu Titel 1g. Die Polizeiunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt
Summe Titel 1 609.000 23.050
Zu Titel 1. Sämtliche Beamte etc. haben freie Wohnung. Mit ihrer Besoldung rangiren nach dem Dienstalter unter einander:
a) die mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark, dotirten Büreau- und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, c, und die Hauptzollamtsvorsteher.
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner.

Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 18.000 Mark,
2. für den Oberrichter und den Abtheilungschef der Finanzverwaltung 4.500 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.000 Mark
3. für den Regierungsarzt, den Landrentmeister, den Büreauvorsteher, den Baudirektor, den Chef der Abtheilung für Landeskultur und Landesvermessung, den Zolldirektor, die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark,
4. für den ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau- und Kassenbeamten einschließlich der Bezirksamtssekretäre, [81] jedoch mit Ausschluß der Assistenten, für den Kalkulationsvorsteher, den Katasterbeamten, den Stationskontroleur und die Hauptzollamtsvorsteher 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark,
5. für die Büreauassistenten, den Bauassistenten und die Zollamtsassistenten I. Klasse 2.400 Mark,
6. für die Zollamtsassistenten II. Klasse, den Haus- und Materialienverwalter, sowie den Katastergehülfen und die Büreaugehülfen 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark.

2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 8.100
Andere persönliche Ausgaben.
Zur Remunerirung von Hülfskräften.
3. Für Weiße 255.200
4. Für Farbige 365.860
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 853.400
Anmerkung zu Titel 5. Aus diesem Titel werden die sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht unter Titel 10 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich der gesammten Verwaltung des Schutzgebietes bestritten.
[82] Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 2.091.560 23.050
B. Militärverwaltung.
6. Besoldungen bei der Schutztruppe 1.656.300
7. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 48.787
8. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 1.479
9. Andere persönliche Ausgaben 27.600
10. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 5) 472.000
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 10) 2.206.166
C. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
11. Für Weiße 262.150
12. Für Farbige 82.190
13. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 5) 304.000
Summe C. Flottille (Titel 11 bis 13) 648.340
14. D. Vertragsmäßige Zahlung
zum Zweck der Verzinsung und Amortisation der von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgenommenen Anleihe durch 90 halbjährliche Raten von je 300.000 Mark, 13. und 14. Rate 600.000
Zusammenstellung.
Summe A (Titel 1 bis 5) 2.091.560 23.050
Summe B (Titel 6 bis 10) 2.206.166
Summe C (Titel 11 bis 13) 648.340
Summe D (Titel 14) 600.000
[83] Summe I. Fortdauernde Ausgaben 5.546.066 23.050
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Bauten und zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Hafenanlagen 280.000
2. Für Beschaffung eines Seedampfers, zweite Rate 200.000
Summe II. 480.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 13.154
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.

Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.

Summe der Ausgabe 6.039.220 23.050
Die Einnahme beträgt 6.039.220
Balanzirt.

[84]

Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Etatsjahr 1897/98. Bearbeiten

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 500.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 80.000
3. Reichszuschuß 690.300
Summe der Einnahme 1.270.300
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Besoldungen:
A. Bei der Civilverwaltung.
a. Allgemeine Verwaltung.
Gouverneur 30.000 Mark
1 Sekretär 7.500 Mark 110.250
b. Finanzverwaltung.
1 Kassenverwalter 7.500 Mark
1 Zollverwalter 7.500 Mark
4 Zollassistenten, je 5.000 Mark 20.000 Mark
1 Materialienverwalter 5.500 Mark 40.000
c. Justizverwaltung.
1 Kanzler 12.000 Mark
1 Sekretär 7.500 Mark
1 Amtsdiener 4.000 Mark 23.500
d. Bau- und Hafenverwaltung.
1 Baumeister 7.500 Mark
1 Hafenmeister 7.500 Mark
1 Maschineningenieur 7.500 Mark
1 leitender Maschinist auf dem Flußdampfer [85] 5.000 Mark 27.500
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
e. Landeskultur.
1 Leiter des botanischen Gartens in Victoria 7.500 Mark
2 Lehrer mit 5.500 Mark und 4.000 Mark 9.500 Mark
f. Bezirksverwaltung.
2 Bezirksamtmänner in Victoria und in Kribi, je 9.600 Mark 19.200 Mark
1 Bezirksamtssekretär für Victoria mit 5.000 Mark bis 7.500 Mark 6.250 Mark
2 Amtsdiener für Victoria und Kribi, je 4.000 Mark 8.000 Mark 33.450
Summe Titel 1A 178.950
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
Der Leiter des botanischen Gartens in Victoria bezieht den dritten Theil aus dem Verkaufserlöse der in diesem Garten und auf der Gouvernementsplantage in Victoria gezogenen Produkte bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark und der Maschineningenieur 5 Prozent von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebes bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark.
Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs, des Kanzlers, der Sekretäre unter a und c und des Amtsdieners unter c sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Gouverneur 9.000 Mark bis 12.000 Mark; für den Kanzler und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark; für die Sekretäre unter a und c 2.700 Mark bis [86] 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark; für den Leiter des botanischen Gartens in Victoria, für den Zollverwalter und den Kassenverwalter, den Baumeister, den Hafenmeister, den Maschineningenieur, die Lehrer und den Bezirksamtssekretär 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark; für die Zollassistenten und den Materialienverwalter 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark; für den leitenden Maschinisten und die Amtsdiener 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
B. Bei der Schutztruppe 75.100
Summe Titel 1 254.050
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 3.000
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 3.717
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
Andere persönliche Ausgaben.
5. Für Weiße 179.111
6. Für Farbige [87] 289.000
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 304.850 9.800
8. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) und der dem Schutzgebiete nach der Uebersicht der Reichs-Ausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1894/95 und 1895/96 – Kapitel 2 der einmaligen Ausgaben – außeretatsmäßig geleisteten Zuschüsse von zusammen 2.518.710,25 Mark durch Zahlung von 27 Jahresraten zu je 90.750 Mark und einer Jahresrate zu 68.460,25 Mark, siebente Rate 90.750
Summe I (Titel 1 bis 8). Fortdauernde Ausgaben 1.124.478 9.800
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 125.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 20.822
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 1.270.300 9.800
Die Einnahme beträgt 1.270.300
Balanzirt.

[88]

Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Etatsjahr 1897/98. Bearbeiten

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 395.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 5.000
Summe der Einnahme 400.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Besoldungen.
A. Bei der Civilverwaltung.
Landeshauptmann 18.000 Mark
1 Kanzler 12.000 Mark
1 Zollverwalter 7.500 Mark
1 Kassenverwalter 7.500 Mark
1 Sekretär 7.500 Mark
1 Lehrer 5.000 Mark
3 Zollassistenten, je 5.000 Mark 15.000 Mark
1 Materialienverwalter 4.000 Mark
1 Amtsdiener 4.000 Mark 68.500
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
Zu Titel 1. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Landeshauptmanns, des Sekretärs und des Amtsdieners sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Landeshauptmann 4.500 Mark bis 7.500 Mark, für den Kanzler 3.000 Mark bis 5.400 Mark, für den Sekretär 2.700 Mark bis 4.500 Mark, für den Zollverwalter, den Kassenverwalter und den Lehrer 2.400 Mark bis 4.500 Mark, [89] im Durchschnitt 3.450 Mark; für die Zollassistenten 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark; für den Materialienverwalter und den Amtsdiener 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
B. Bei der Schutztruppe. 17.400
Summe Titel 1 97.900
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 500
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
Andere persönliche Ausgaben.
5. Für Weiße 36.775
6. Für Farbige 86.800
Summe Titel 1 bis 6 208.075
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 110.720
Summe I (Titel 1 bis 7). Fortdauernde Ausgaben 332.695
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten [90] 55.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 12.305
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 400.000
Die Einnahme beträgt 400.000
Balanzirt.

[91]

Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1897/98. Bearbeiten

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 550.000
2. Reichszuschuß 3.015.000
Summe der Einnahme 3.565.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen:
A. Bei der Civilverwaltung.
Landeshauptmann 18.000 Mark
Ständiger Vertreter desselben, gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek 12.000 Mark
1 Chef der Finanzverwaltung, zugleich mit den Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt 8.500 Mark
1 Landrentmeister mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark 7.500 Mark 174.500
3 Sekretäre, von denen 1 als Proviantmeister und 1 als Gerichtsschreiber fungirt, mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 5.500 Mark 16.500 Mark 62.500
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
B. Bei der Schutztruppe 972.900 291.900
[92] Summe Titel 1 1.035.400 291.900
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1897/98.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Landeshauptmanns und des Landrentmeisters sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
für den Landeshauptmann 4.500 Mark bis 7.500 Mark,
für den ständigen Vertreter desselben und den Chef der Finanzverwaltung 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark,
für den Landrentmeister bis zur Erledigung der Stelle durch Ausscheiden des derzeitigen Inhabers 2.700 Mark bis 4.500 Mark, demnächst ebenso wie für die Sekretäre 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 18.000
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)
Andere persönliche Ausgaben.
5. Für Weiße 168.575
6. Für Farbige 76.000 10.000
Summe Titel 1 bis 6 1.297.975 301.900
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 1.818.750 443.100
[93] Summe 1 (Titel 1 bis 7). Fortdauernde Ausgaben 3.116.725 745.000
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Neubauten und Beschaffung der inneren Einrichtung für dieselben, sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Wasseranlagen 403.500
Summe II 403.500
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 44.775
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 3.565.000 745.000
Die Einnahme beträgt 3.565.000
Balanzirt.