Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1873

Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1873.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 25, Seite 297 - 317
Fassung vom: 10. Juli 1872
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 27. Juli 1872
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(Nr. 865.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1873. Vom 10. Juli 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Bearbeiten

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1873 wird
in Ausgabe
auf 118.840.489 Thlr., nämlich
auf 110.505.466 Thlr. an fortdauernden, und
auf 8.335.023 Thlr. an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben,
und
in Einnahme
auf 118.840.489 Thlr.
festgestellt.

§. 2. Bearbeiten

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsfonds der Reichshauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von zehn Millionen Thalern hinaus, Schatzanweisungen auszugeben.

§. 3. Bearbeiten

Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, deren Ausfertigung der preußischen Hauptverwaltung der Staatschulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. Juni 1874 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler überlassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr gesetzten Schatzanweisungen ausgegeben werden. [298]

§. 4. Bearbeiten

Die zur Verzinsung und Einlösung der Schatzanweisungen erforderlichen Beträge müssen der Reichsschulden-Verwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung gestellt werden.

§. 5. Bearbeiten

Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichskasse zu bewirken.
Die Zinsen der Schatzanweisungen verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbeiträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzanweisung auszudrückenden Fälligkeitstermins.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 10. Juli 1872.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.


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Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1873.
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[300] [301] [302] [303] [304] [305] [306] [307] [308] [309]

Kapitel. Titel. A u s g a b e.   Betrag für 1873.
Rthlr. Rthlr.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1.   Reichskanzler-Amt.
1. Besoldungen 131.400
2. Andere persönliche Ausgaben 9.850
3. Sächliche Ausgaben 20.000
4. Unterhaltung des Dienstgebäudes und des Gartens 1.000
5. Kontrole der Zölle und Verbrauchssteuern 138.800
6. Statistisches Amt 29.760
7. Normal-Eichungskommission 9.750
8. Verwaltung der Reichsschuld 1.700
9. Pensionen und Unterstützungen 160.400
10. Abfindungen in Folge Aufhebung der Elbzölle 92.038
11. Bundesamt für das Heimathswesen 5.000
12. Dispositionsfonds 40.000
  Summe Kap. 1. 639.698
2.   Bundesrath und Ausschüsse des Bundesraths.
Die erforderlichen Ausgaben werden für jetzt aus den unter Kap. 1 ausgesetzten Fonds mit bestritten.
3.   Reichstag.
Für das Büreau des Reichstags, für die Stenographie, sowie zur Unterhaltung der Gebäude und der Dienstwohnung des Präsidenten
Summe Kap. 3 für sich. 62.291
4.   Auswärtiges Amt.
Auswärtiges Amt.
1. Besoldungen 131.500
2. Andere persönliche Ausgaben 15.850
3. Zu Amtsbedürfnissen 19.900
4. Kurier- und Reisekosten, Postgeld und ähnliche Ausgaben 44.000
5. Zur Unterhaltung der Dienstgebäude 4.500
Gesandtschaften und Konsulate.
6. Besoldungen des Gesandtschaftspersonals 605.500
7. Zu Remunerationen und Diäten an nicht festangestellte Beamte bei den gesandtschaftlichen Behörden 34.500
8. Besoldungen der Konsulatsbeamten 266.200
9. Zu Remunerationen für die nicht festangestellten Beamten bei den Konsulaten 56.000
10. Amtsbedürfnisse, Porto und ähnliche Ausgaben 55.500
11. Reisekosten und Diäten 24.400
12. Zur Unterhaltung der Dienstwohnungen 39.200
13. Vermischte Ausgaben 22.700
14. Zu Unterstützungen für hülfsbedürftige Reichs–Angehörige im Auslande 17.000
15. Zu den amtlichen Ausgaben bei den unbesoldeten Konsulaten 28.000
16. Dispositionsfonds zur Errichtung neuer Konsulate 25.000
Extraordinaria.
17. Kommissionskosten 15.000
18. Entschädigungen für Kursverluste und Kanzleigeschenke 3.235
19. Zu außerordentlichen Remunerationen und Unterstützungen für Beamte 4.000
20. Zu Unterstützungen für pensionirte Beamte und zu Pensionen und Unterstützungen für Wittwen und Waisen von Beamten 950
21. Pensionen und Wartegelder 10.000
22. Geheime Ausgaben 16.000
23. Sonstige Ausgaben 46.000
Summe Kap. 4. 1.484.935
5.   Verwaltung des Reichsheeres.
Für sämmtliche Bedürfnisse der Verwaltung des Reichsheeres, unter Berücksichtigung der Erlasse, welche einzelnen Bundesstaaten vertragsmäßig gewährt sind. 90.565.494
Summe Kap. 5 für sich.
6.   Marineverwaltung.
Admiralität.
1. Besoldungen 103.125
2. Andere persönliche Ausgaben 10.200
3. Sächliche Ausgaben 8.125
Verwaltungsbehörden.
4. Persönliche Ausgaben der Marine-Intendantur 30.120
5. Sächliche Ausgaben 2.500
6. Persönliche Ausgaben der Lokalbehörden 17.065
7. Rechtspflege und Seelsorge 14.657
Militärpersonal.
8. Persönliche und sächliche Ausgaben 1.243.116
9. Indiensthaltung der Fahrzeuge 771.000
Der Tit. 9 ist von einem Jahre zum andern übertragungsfähig.
10. Natural-Verpflegungskosten 619.429
Krankenpflege.
11. Persönliche Ausgaben 44.084
12. Sächliche Ausgaben 42.850
13. Servis- und Garnison-Verwaltungswesen 67.500
14. Reisekosten 60.000
Unterrichtswesen und für wissenschaftliche Zwecke.
15. Persönliche Ausgaben 13.985
16. Sächliche Ausgaben für diese Zwecke 10.860
Material.
17. Persönliche Ausgaben der Werft- und Artillerie-Depotverwaltungen 223.195
18. Kosten des Werft- und Depotbetriebes im Allgemeinen und der Unterhaltung der Fahrzeuge und ihres Inventars exkl. Artillerie 950.000
19. Unterhaltung der Gebäude 90.000
20. Kosten des Betriebes der Artillerie-Depots und Artillerie-Verwaltungen, der Unterhaltung der Artillerie der Schiffe und der Hafenbefestigungen, sowie der Schießübungen und der Schießversuche 100.000
Die Tit. 18, 19 und 20 übertragen sich von einem Jahr ins andere; etwaige Bestände können für das Jahr 1873 zu Neubauten verwendet werden.
Lootsenwesen und Betonnung der

Jade.

21. Persönliche Ausgaben 16.760
22. Sächliche Ausgaben 8.440
Invalidenwesen.
23. Pensionen, Erziehungsgelder und Unterstützungen 41.798
Torpedowesen.
24. Sächliche Ausgaben 34.948
Der Tit. 24 überträgt sich von einem Jahre in das andere.
25. Insgemein 26.650
Summe Kap. 6. 4.550.407
7.   Verzinsung der Reichsschuld.
1. Zinsen für die auf den Gesetzen vom 9. November 1867 und 20. Mai 1869 beruhende Anleihe 482.000
2. Zinsen auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des Etatgesetzes ausgegeben werden 225.360
Die Zinsen für die auf Grund des Bundesgesetzes vom 21. Juli 1870 (Bundesgesetzbl. S. 491) ausgegebenen Schuldverschreibungen sind aus den zur Deckung der Kriegskosten des Norddeutschen Bundes bestimmten Mitteln zu bestreiten.
Summe Kap. 7. 707.360
8.   Rechnungshof.
1. Besoldungen 88.200
2. Andere persönliche Ausgaben 3.230
3. Sächliche Ausgaben 5.170
Summe Kap. 8. 96.600
9.   Reichs-Oberhandelsgericht.
1. Besoldungen 76.300
2. Andere persönliche Ausgaben 2.200
3. Sächliche Ausgaben 6.200
Summe Kap. 9. 84.700
10.   Pensionen in Folge des Krieges von 1870/71.
Die Pensionen für die in Folge des Krieges von 1870/71 invalide gewordenen Militärpersonen des Reichsheeres und der Marine, sowie zu Bewilligungen für die Hinterbliebenen der in Folge dieses Krieges gefallenen und verstorbenen Militärpersonen. 12.313.981
Summe Kap. 10 für sich.
Rekapitulation.
Summe Kap. 1. 639.698
Summe Kap. 2.
Summe Kap. 3. 62.291
Summe Kap. 4. 1.484.935
Summe Kap. 5. 90.565.494
Summe Kap. 6. 4.550.407
Summe Kap. 7. 707.360
Summe Kap. 8. 96.600
Summe Kap. 9. 84.700
Summe Kap. 10. 12.313.981
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 110.505.466
II. Einmalige und außerordentliche Ausgaben.
1.   Reichskanzler-Amt.
1. Kosten der Betheiligung des Reichs an der Wiener Weltausstellung im Jahre 1873 (zweite Rate) 350.000
2. Zur Vervollständigung der technischen Einrichtungen innerhalb des Gebäudes der Normal-Eichungskommission 2.000
Summe Kap. 1. 352.000
2.   Reichstag.
1. Für die Reichstags-Bibliothek (zweite Rate) 4.400
Summe Kap. 2 für sich.
3.   Auswärtiges Amt.
1. Zum Anbau zweier Seitenflügel im Dienstgebäude des Auswärtigen Amtes, Wilhelmstraße 76 175.000
2. Zur Erwerbung des Palastes Caffarelli in Rom 301.650
Summe Kap. 3. 476.650
4.   Postverwaltung.
1. Zur Herstellung eines Dienstgebäudes für das General-Postamt in Berlin (letzte Rate) 161.375
2. Zur Erwerbung eines Grundstücks in Stettin und Herstellung eines neuen Post-Dienstgebäudes daselbst (zweite Rate) 89.440
3. Zum Umbau des Post-Dienstgebäudes in Mainz (zweite Rate) 37.847
4. Zur Erwerbung zweier Grundstücke in Karlsruhe für die Zwecke der Reichs-Postverwaltung 96.000 384.662
5. Dispostitionsfonds des Kaisers zur Herstellung normaler Posteinrichtungen in den Hansestädten, und zwar:
für Lübeck 973
für Bremen 1.567
für Hamburg 3.327 5.867
Summe Kap. 4. 390.529
5.   Telegraphenverwaltung.
1. Zu neuen Anlagen behufs Vermehrung der Telegraphenverbindungen und zur Errichtung von neuen Telegraphenstationen 300.000
2. Zur Erwerbung eines Gebäudes in Berlin zur Unterbringung der Generaldirektion der Telegraphen (fünfte Rate) 15.000
3. Zur Erwerbung eines Telegraphen-Dienstgebäudes in Königsberg i.Pr. (vierte Rate) 17.000
4. Desgleichen in Karlsruhe (erste Rate) 25.715
Summe Kap. 5. 357.715
6.   Marineverwaltung.
Für die Marine selbst.
1. Für bauliche Einrichtungen des Marine-Etablissements in Wilhelmshaven 1.000.000
2. Für Befestigung des Marine-Etablissements in Wilhelmshaven 100.000
3. Für Fortsetzung der Bauten des Kieler Etablissements 150.000
4. Zur Befestigung des Kieler Hafens 22.965
5. Für Land- und Wasserbauten 150.000
6. Zur Abtragung des auf dem Dienstgebäude der Admiralität stehenden Restkaufgeldes 63.000
7. Zum Bau von Kriegschiffen und zur Beschaffung der Armirung 3.153.145
Für das Torpedowesen.
8. Zweite Rate zum Bau einer Kaserne in Wilhelmshaven für die Torpedo-Abtheilung 232.000
Summe Kap. 6. 4.871.110
7.   Rechnungshof.
Dispositionsfonds zu den Ausgaben für Revision der Kriegskosten-Rechnungen von 1870 bis 1871 20.000
Summe Kap. 7 für sich.
8.   Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
1. Beitrag zur ersten Rate der vom Deutschen Reiche übernommenen Subvention zum Bau der St. Gotthard-Eisenbahn 80.504
2. Erwerbung der Eisenbahn von Colmar nach Münster (erste Rate) 270.027
Summe Kap. 8. 350.531
9.   Für die St. Gotthard-Eisenbahn.
Erste Rate der vom Deutschen Reiche durch Uebereinkunft vom 28. Oktober 1871 in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. November 1871 übernommenen Subvention zum Bau der St. Gotthardbahn 592.592
abzüglich des im vorigen Kapitel in Ausgabe gestellten Antheils der Reichs-Eisenbahnverwaltung von 80.504
mit noch 512.088
Summe Kap. 9 für sich.
10.   Universität in Straßburg.
Beitrag zu den Kosten der Einrichtung wissenschaftlicher Institute bei der Universität in Straßburg 500.000
Summe Kap. 10 für sich.
11.   Ausprägung von Reichsgoldmünzen.
Kosten, welche durch die Ausführung des Gesetzes vom 4. Dezember 1871, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen (Reichs-Gesetzbl. S. 404) entstehen 500.000
Summe Kap. 11 für sich.
Rekapitulation.
Summe Kap. 1. 352.000
Summe Kap. 2. 4.400
Summe Kap. 3. 476.650
Summe Kap. 4. 390.529
Summe Kap. 5. 357.715
Summe Kap. 6. 4.871.110
Summe Kap. 7. 20.000
Summe Kap. 8. 350.531
Summe Kap. 9. 512.088
Summe Kap. 10. 500.000
Summe Kap. 11 . 500.000
Summe II. Einmalige und außerordentliche Ausgaben 8.335.023
Dazu I. Fortdauernde Ausgaben 110.505.466
Summe der Ausgaben 118.840.489

[310] [311] [312] [313] [314] [315] [316] [317]

Kapitel. Titel. E i n n a h m e.   Betrag für 1873.
      Rthlr. Rthlr.
1.   Zölle und Verbrauchssteuern.
Von dem Zollvereine.
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten teilnehmen.
1. Ein- und Ausgangsabgaben 27.390.610
2. Rübenzuckersteuer 12.359.500
3. Salzsteuer 10.467.190
4. Tabackssteuer 333.830
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben.
5. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 10.196.920
6. Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von Bier 3.671.140
Von Bundesgebieten, welche nicht dem Zollvereine angehören.
7. Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern
a) an welchen sämmtliche Bundesstaaten teilnehmen 822.660
b) an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben 281.410 1.104.070
Summe Kap. 1 65.523.260
2.   Wechselstempelsteuer. 1.822.500
Davon ab:
a) gemäß § 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 24 pCt. oder 437.400 Thlr.
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs- und Verwaltungskosten 60.000 Thlr.
Zusammen 497.400
Bleiben 1.325.100
Summe Kap. 2 für sich.
3.   Post- und Zeitungsverwaltung.
a. Einnahme.
1. Porto 23.600.000
2. Personengeld 2.440.000
3. Gebühren für Bestellung von Postsendungen am Orte der Postanstalten 516.000
4. Gebühren für Bestellung von Postsendungen im Umkreise der Postanstalten 280.000
5. Sonstige Gebühren 27.650
6. Vermischte Einnahmen 180.000
7. Zuschuß aus der Telegraphenkasse 176.300
8. Postdampfschiffs-Verbindungen 40.000
9. Debit der Zeitungen, des Reichsgesetzblattes und des Postamtsblattes 700.000
Summe der Einnahme 27.959.950
b. Ausgabe.
Betriebsausgaben.
1. Besoldungen und Remunerationen 9.465.316
2. Besoldungen und andere Ausgaben für Landbriefträger 1.860.800
3. Andere persönliche Ausgaben 1.310.250
4. Bau und Unterhaltung der Postwagen 808.800
5. Postfuhrkosten 5.243.700
6. Vergütungen an die Eisenbahn-Unternehmungen 843.300
7. Beitrag zur Post-Armen- bzw. Post-Unterstützungskasse 46.700
8. Verwaltungs- und Betriebsausgaben in den Hansestädten 285.570
Verwaltungsausgaben.
9. General-Postamt, Besoldungen 179.750
10. Dasselbe, Dispositionsfonds 25.200
11. Ober-Postdirektionen, Besoldungen 749.878
12. Ober-Postdirektionen, Dispositionsfonds 95.550
13. Andere persönliche Ausgaben 812.094
14. Sächliche Ausgaben 1.997.000
15. Erwerbung von Grundstücken, Erbauung und Unterhaltung der Posthäuser, Abgaben und Lasten 306.800
16. Vergütungen an auswärtige Postbehörden etc. 30.000
17. Restitutionen aus der Einnahme 267.000
18. Entschädigungen für verlorene und beschädigte Postsendungen 30.490
19. Außerordentliche Ausgaben der Postverwaltung 35.250
20. Kosten der Dampfschiffahrts-Verbindungen 55.000
Post-Zeitungsamt.
21. Besoldungen 77.620
22. Andere persönliche Ausgaben 4.900
23. Sächliche und vermischte Ausgaben 87.000
  Summe der Ausgabe 24.617.968
Die Einnahme beträgt 27.959.950
Mithin ist Ueberschuß 3.341.982 3.341.982
Hinzuzurechnen sind die Beiträge Bayerns und Württembergs zu den Centralkosten der Post mit 6.153
3.348.135
Davon sind zu gemeinsamen außerordentlichen Ausgaben (Abschn.II. Kap.4. Tit. 1. bis 4. der Ausgabe) erforderlich 384.662
Bleiben zur Vertheilung disponibel 2.963.473
Von dem auf Preußen fallenden Antheile an den Postüberschüssen werden vorweg in Abzug gebracht und an das Großherzogthum Hessen gezahlt 9.813
Bleibt Summe Kap. 3. 3.332.169
4.   Telegraphenverwaltung.
a. Einnahme.
1. Gebühren für Beförderung telegraphischer Depeschen 3.697.000
2. Vermischte Einnahmen 37.000
Summe der Einnahme 3.734.000
b. Ausgabe.
Betriebsausgaben.
1. Besoldungen 1.734.188
2. Andere persönliche Ausgaben 370.590
3. Anschaffung und Unterhaltung der Apparate und Batterien, sowie zur Unterhaltung der Stationseinrichtungen 123.300
4. Unterhaltung, Verlegung und Vervollständigung der Telegraphenlinien 384.300
(Tit. 4. ist von einem Jahre in das andere übertragungsfähig.)
Verwaltungsausgaben.  
5. Centralverwaltung, Besoldungen 65.300
6. Dieselbe, Dispositionsfonds 11.275
7. Bezirksverwaltung, Besoldungen 163.520
8. Dieselbe, Dispositionsfonds 28.350
9. Andere persönliche Ausgaben 64.000
10. Sächliche Ausgaben 500.550
11. Unterhaltung der Dienstgebäude 16.700
(Tit. 11 ist von einem Jahr in das andere übertragungsfähig.)
12. Vermischte Ausgaben 341.200
Summe der Ausgabe 3.803.273
Die Einnahme beträgt 3.734.000
Mithin Zuschuß 69.273
Summe Kap. 4 für sich.
5.   Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
a. Einnahme.
1. Personenverkehr 2.600.000
2. Güterverkehr 6.000.000
3. Verschiedene Einnahmen 400.000
Summe der Einnahme 9.000.000
b. Fortdauernde Ausgabe.  
1. Besoldungen 1.411.550
2. Andere persönliche Ausgaben 1.225.400
3. Sächliche Verwaltungskosten 198.000
4. Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlagen 1.027.350
5. Kosten des Bahntransports 1.231.100
6. Sonstige Ausgabe 346.300
Summe der Ausgaben 5.439.700
Die Einnahme beträgt 9.000.000
Mithin ist Ueberschuß 3.560.300
Summe Kap. 5 für sich.
6.   Verschiedene Einnahmen 210.650
Summe Kap. 6 für sich.
7.   Aus der französischen Kriegs-Entschädigung.
1. Zu Bedürfnissen des Rechnungshofes (Kap. 7 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben) für Rechnung der Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes 20.000
2. Zu den Pensionen in Folge des Krieges von 1870/71 (Kap. 10 der fortdauernden Ausgaben) 12.313.981
3. Zu den Ausgaben der Marineverwaltung (Gesetze vom 9. November 1867 und 20. Mai 1869) 2.016.000
Summe Kap. 7. 14.349.981
8.   Ueberschuß aus dem Haushalt des Jahres 1871 5.187.339
Summe Kap. 8 für sich.
9.   Für die St. Gotthard-Eisenbahn.
Beiträge zu der vom Deutschen Reiche durch die Uebereinkunft vom 28. Oktober 1871 übernommenen Subvention für die St. Gotthardbahn 273.096
Summe Kap. 9 für sich.
10.   Gewinn aus der Ausprägung von Reichsgoldmünzen.
einschließlich des im Jahre 1872 aus der Ausführung des Gesetzes vom 4. Dezember 1871, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen (Reichs-Gesetzbl. S. 404), etwa erwachsenden Ueberschusses 500.000
Summe Kap. 10 für sich.
11.   Matrikularbeiträge.
1. Preußen 11.101.989
2. Lauenburg 25.816
3. Bayern 5.561.149
4. Sachsen 1.249.377
5. Württemberg 2.074.605
6. Baden 1.563.331
7. Hessen 533.750
8. Mecklenburg–Schwerin 293.513
9. Sachsen-Weimar 106.190
10. Mecklenburg-Strelitz 53.714
11. Oldenburg 165.149
12. Braunschweig 136.029
13. Sachsen-Meiningen 67.691
14. Sachsen-Altenburg 59.036
15. Sachsen-Koburg-Gotha 59.279
16. Anhalt 66.417
17. Schwarzburg-Sondershausen 25.080
18. Schwarzburg-Rudolstadt 28.505
19. Waldeck 22.187
20. Reuß ältere Linie 18.489
21. Reuß jüngere Linie 34.039
22. Schaumburg-Lippe 12.541
23. Lippe 48.335
24. Lübeck 17.062
25. Bremen 47.132
26. Hamburg 128.764
27. Elsaß-Lothringen 1.148.698
Summe Kapitel 11 24.647.867
Die Repartition dieser Summe unterliegt noch der Berichtigung nach Maßgabe des Resultats der im Dezember 1871 stattgehabten Volkszählung.
Rekapitulation.
Summe Kap. 1. 65.523.260
Summe Kap. 2. 1.325.100
Summe Kap. 3. 3.332.169
Summe Kap. 4. 69.273
Summe Kap. 5. 3.560.300
Summe Kap. 6. 210.650
Summe Kap. 7. 14.349.981
Summe Kap. 8. 5.187.339
Summe Kap. 9. 273.096
Summe Kap. 10. 500.000
Summe Kap. 11. 24.647.867
Summe der Einnahme 118.840.489
Die Ausgabe beträgt 118.840.489
Balancirt.
Bad Ems, den 10. Juli 1872.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.