Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 29. Juni 1908

Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 42, Seite 473
Fassung vom: 29. Juni 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Juli 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3510.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 29. Juni 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Einziger Artikel. Bearbeiten

Die Gewerbeordnung wird, wie folgt, geändert:
Im § 35 Abs. 2 werden vor den Worten:
„der Trödelhandel“
eingeschoben die Worte:
„der Handel mit lebenden Vögeln“.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 29. Juni 1908.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Bethmann Hollweg.