Originaldatei(1.024 × 1.534 Pixel, Dateigröße: 85 KB, MIME-Typ: image/png)


Wikimedia Commons Logo Diese Datei wird direkt von Wikimedia Commons aus eingebunden.

Quellenangaben und Lizenzbedingungen befinden sich auf der unten zusätzlich eingeblendeten Commons-Beschreibungsseite.

Zur Beschreibungsseite auf Commons

Beschreibung
Deutsch: Titelseite des Reichsgesetzblattes, Teil I, Jahrgang 1938
English: Title page of German Reich Law Gazette, 1938
Datum
Quelle ÖNB Österr. Nationalbibliothek / Austrian National Library
Urheber Reichsministerium des Innern
Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell21:33, 4. Mär. 2007Vorschaubild der Version vom 21:33, 4. Mär. 20071.024 × 1.534 (85 KB)Liondancer{{Information |Description='''de:''' Titelseite des Reichsgesetzblattes, Teil I, Jahrgang 1938 '''en:''' Title page of German Reich Law Gazette, 1938 |Source=[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=1938 ÖNB Österr. Nationalbibl

Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei: